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Landeshauptstadt Stuttgart

Haushalt

Bezahlbarer Wohnraum

Weil in den nächsten beiden Jahren fast 2.000 Bestandswohnungen aus der Bindung für preisgebundenen Wohnraum fallen könnten, wurden im Doppelhaushaltsplan die Mittel für den geförderten Mietwohnungsbau deutlich erhöht. Insgesamt wurden in den Haushaltsberatungen 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Damit weiterhin bezahlbarer Wohnraum im Bestand gesichert werden kann, hat der Gemeinderat u.a. zahlreiche Mittel für Milieuschutzsatzungen bereit gestellt.

Neben der Möglichkeit, Mietpreis- und Belegungsbindungen zu verlängern, dienen die Finanzmittel auch für andere Zwecke, um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. So können die Mittel eingesetzt werden, um Mieten zu reduzieren, damit Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein nicht finaziell überfordert werden. Weiterhin kann das Geld zur Verfügung gestellt werden, wenn sich während der Bauphase herausstellt, dass Bauvorhaben sich mit den gedeckelten Mieten wirtschaftlich nicht mehr darstellen lassen.

Für das seit 2019 bestehende Förderprogramm für den Mittelstand „Wohnraum zur Schaffung von Miete“ wurden Haushaltsmittel von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Schaffung von neuem Wohnraum für mittlere Einkommensbezieher wird über Baukostenzuschüsse der Stadt erleichtert.

Damit perspektivisch auch weiterhin bezahlbarer Wohnraum im Bestand gesichert werden kann, werden jährlich 100.000 Euro für die Untersuchung weiterer Gebiete zur Festlegung von Milieuschutzsatzungen bereitgestellt. Darüber hinaus sollen in den nächsten zwei Jahren mit jeweils 410.000 Euro potenzielle Wohnbauflächen, die im Rahmen einer Potentialanalyse ermittelt wurden, einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Neben der Erarbeitung von Konzepten sind auch Beteiligungsveranstaltungen vorgesehen. Außerdem soll die geplante externe Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen als Ergänzung der städtischen Angebote weiterfinanziert werden.

Für wichtige künftige Entwicklungen von Wohnraum stellt der Gemeinderat rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. Damit können Bebauungsplanverfahren, die erforderlichen Gutachten, Machbarkeitsstudien und Planungswettbewerbe durchgeführt werden. Beispielhaft seien genannt: Areal Bahndirektion, Statistisches Landesamt, Waldheim Gehrenwald, Sturmvogelweg, ehemaliges Areal „Kälte-Fischer“, Ortsmitte Mühlhausen.

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  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart