Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Haushalt

Inklusionspaket 4.0 - Alltag ohne Hindernisse

In den vergangenen Jahren hat die Stadt schon viel getan, um die UN‐Behindertenrechtskonvention umzusetzen und damit Barrierefreiheit und Inklusion voranzutreiben. Im Doppelhaushaushalt 2024/2025 wurden weitere Maßnahmen beschlossen.

Der Gemeinderat hat dem "Beirat für Menschen mit Behinderung" für die Durchführung von eigenen Projekten oder zur Förderung von inklusiven Projekten in der Stadtgesellschaft ein Budget für 2024 und 2025 in Höhe von je 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Um die Mobilität in Stuttgart zu verbessern, sind zusätzliche Mittel zur Umrüstung von Ampeln mit fühl- und hörbaren Elementen insgesamt 400.000 Euro beschlossen worden. Ebenfalls zur Verbesserung der Mobilität wird weiterhin der Shuttle Service am Hauptbahnhof durch eine städtische Förderung in 2024 und 2025 in Höhe von je 120.000 Euro bezuschusst. Mit den Förderprogrammen für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen (jährliches Volumen: 850.000 Euro) sowie „Stuttgart für alle inklusive“ (jährliches Volumen: 300.000 Euro) werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Wohnen und Leben in Stuttgart gefördert. Auch die Stuttgarter Stadtverwaltung wird durch barrierefreie Maßnahmen in der Mietspiegelbefragung, im Rathaus sowie im Standesamt Verbesserungen erhalten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert mehr inklusive Arbeitsplätze und so hat der Gemeinderat 20 Stellen für Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder bisherige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) geschaffen.

Kulturakteurinnen und -akteure mit und ohne Behinderungen sollen in der Stuttgarter Kunst- und Kulturlandschaft zu Hause sein. Dafür wird im Kulturamt eine kulturspezifische Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen angesiedelt zur Konzeptentwicklung und Begleitung des Netzwerks „Inklusion in der Stuttgarter Kulturlandschaft“. Des Weiteren wird diese Stelle ein Konzept für barrierefreie Standards für städtische Veranstaltungen entwickeln. Um in Stuttgart sichtbar mehr barrierefreie und inklusive Kultur-, Kunst- und Konzertveranstaltungen für Erwachsene und Kinder mit und ohne Behinderungen anzustoßen, werden Mittel in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr beim Kulturamt bereitgestellt.

In Deutschland gilt inklusives Wahlrecht für alle Menschen. Für die Kommunal- und Europawahl in der Landeshauptstadt Stuttgart wird es eine Informationsreihe zu Wahlrecht und Kommunalwahl in Leichter Sprache geben sowie eine barrierefreie und hybride Veranstaltung zu den Kommunalwahlen.

Das städtische beratende Gremium „Beirat für Menschen mit Behinderungen“ wird nach der Kommunalwahl neu besetzt. Dies ist für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit Behinderungen die Chance, sich aktiv in der Kommunalpolitik zu engagieren. Damit möglichst alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit unterschiedlichen Behinderungen davon erfahren, wird es barrierefreies Informationsmaterial und eine barrierefreie Informationsveranstaltung geben.

Der Gemeinderat hat dem Beirat für die Durchführung von eigenen Projekten oder zur Förderung von inklusiven Projekten in der Stadtgesellschaft ein Budget für 2024 und 2025 in Höhe von je 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Getty Images/Halfpoint