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Landeshauptstadt Stuttgart

Haushalt

Soziale Maßnahmen: Projekte und Förderungen

Basis einer chancengerechten und sozialen Stadt Stuttgart ist und bleibt die Teilhabe aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Dafür wurden wichtige Maßnahmen beschlossen.

Der Doppelhaushalt umfasst zahlreiche Projekte aus dem Sozialbereich.

Quartiersentwicklung

Die Zukunft der Stadt als soziales Umfeld entscheidet sich vor Ort in den Quartieren. Nur mit starken Netzwerken und guten sozialen Angeboten vor Ort kann Stuttgart die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft meistern. Deshalb hat die Stadtverwaltung unter Beteiligung aller relevanten Akteure eine Rahmenkonzeption zur sozialen Quartiersentwicklung erarbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde nun der Startschuss dafür gegeben, dass aus einem theoretischen Konzept eine konkrete Praxis wird. Bereits ab dem kommenden Jahr wird die Konzeption in einer Pilotphase erprobt und bis 2026 wissenschaftlich begleitet. Hierfür stellt der Gemeinderat im Zeitraum 2024 bis 2027 insgesamt 262.000 Euro zur Verfügung und genehmigte beim Sozialamt drei neue Stellen.

Ebenso unterstützt der Gemeinderat bereits im laufenden Doppelhaushalt erste konkrete Quartiersprojekte. Sie sollen gemäß der Rahmenkonzeption zur sozialen Quartiersentwicklung weiterentwickelt werden. Für das Quartiersprojekt „KUlturen GEmeinsamen Leben“ (KUGEL) des Internationalen Bundes Süd (IB Süd), für das Projekt „Quartiersarbeit in Stuttgart-Fasanenhof“ von der Paritätischen Sozialdienste gGmbH (Pasodi) und für das Projekt „Demenzfreundliches Bad Cannstatt“ vom Caritasverband für Stuttgart e.V. genehmigte der Gemeinderat 2024 und 2025 insgesamt 400.800 Euro.

Ausbau der generationenübergreifenden Treffpunkte und Begegnungsstätten für Ältere

Stuttgart ist – wie andere Städte auch – vom demografischen Wandel betroffen. Die Sozialverwaltung baut daher bereits seit Längerem die generationenübergreifenden Treffpunkte vor Ort mit ihren verschiedenen Angeboten schrittweise aus. In den 23 Stadtbezirken der Landeshauptstadt gibt es 33 Begegnungsstätten (28 Begegnungsstätten für Ältere, drei Begegnungsstätten PLUS und zwei Stadtteilhäuser).

2019 begann auf Initiative des Sozialamts und des Jugendamts ein Prozess, in dem Begegnungsstätten für Ältere zu generationenübergreifenden Treffpunkten (Stadtteilhäusern und Begegnungsstätten PLUS) weiterentwickelt werden.

Im Doppelhaushalt 2024/2025 werden zusätzlich mehr als zwei Millionen Euro in den Ausbau dieser Begegnungsorte investiert. Damit werden bauliche Erweiterungen, neue inhaltliche Programme, eine Verbesserung der Mittel für Personal und eine Erhöhung der Zuschüsse zum günstigen Mittagstisch, der in den Treffpunkten angeboten wird, finanziert.

Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX liegt der Schwerpunkt auf der weiteren Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die sozialräumliche Ausrichtung der Eingliederungshilfe steht im Fokus, damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter gestärkt und intensiviert wird.

Ein wichtiger Aspekt in Stuttgart wird hierbei sein, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bei den leistungsberechtigten Personen im Sozialraum ankommt. Dafür werden neue Instrumente zur Wirkungsorientierung eingeführt, wie eine Zufriedenheitsbefragung und eine Dokumentation zur Zielerreichung, die das Teilhabemanagement im Dialog mit den leistungsberechtigten Personen einsetzt. Damit sollen die Wirkung und die Wirksamkeit erhoben und analysiert werden.

Die Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe werden aufgrund der Vereinbarungen nach dem neuen Landesrahmenvertrag Neuntes Buch Sozialgesetzbuch voraussichtlich um etwa 40 Prozent steigen. Die Übergangsvereinbarung endet nach einer zweijährigen Umstellungsphase mit Ablauf des 31. Dezembers 2023.

Umsetzung der Betreuungsrechtsreform

In diesem Jahr ist die Betreuungsrechtsreform in Kraft getreten, die auch neue und erweiterte Aufgaben für die Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart nach sich zieht. Mit dem Doppelhaushalt wurden die Ressourcen bewilligt, die durch die gestiegene Zahl an Mitarbeitenden notwendig sind. Die Betreuungsbehörde ist damit auf Struktur- und Einzelfallebene sicher aufgestellt und kann die Betreuungsrechtsreform erfolgreich bewältigen.

Beratung bei häuslicher Gewalt

Die bekannt gewordenen Fälle häuslicher Gewalt nehmen bundesweit und auch in Stuttgart deutlich zu. Die Istanbul-Konvention fordert alle gesellschaftlichen Institutionen dazu auf, verstärkt zu handeln. Deshalb wurde beschlossen, sowohl die städtische Frauenberatungsstelle als auch die vom Verein „Frauen helfen Frauen“ getragene Beratungsstelle um jeweils eine 100-Prozent-Stelle aufzustocken.

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat dauerhaft 33.000 Euro pro Jahr für ein therapeutisches Übergangsangebot und 48.000 Euro jährlich für ein Angebot für geflüchtete Frauen. Diese umsetzen wird der Verein „Frauen helfen Frauen“.

Weitere wichtige Ergänzungen sind die Präventionsstelle beim Sozialamt sowie die Anpassung der städtischen Förderung für das Arbeitsfeld „Beratung und Training für gewaltausübende Menschen“ bei der Fachberatungsstelle Häusliche Gewalt der Sozialberatung Stuttgart e.V. Mit diesem Bündel an Maßnahmen gelingt es, das Handlungsfeld deutlich zu stärken.

Sprachförderung

Die städtisch geförderten Deutschkurse mit entsprechender Kinderbetreuung und Weiterführung der niederschwelligen Deutschkursangebote können dank der zusätzlich bewilligten Finanzmittel in Höhe von 246.000 Euro pro Jahr und Schaffung einer Personalstelle im Jahr 2024 ausgebaut werden.

Welcome Center Stuttgart und Fachstelle Migration

Um den steigenden Bedarf der Beratung der Menschen aus der Ukraine und aus aller Welt sicherstellen zu können, werden das Welcome Center Stuttgart und die Fachstelle Migration mit Personalstellen gestärkt. Zugleich unterstützen das Welcome Center und die Fachstelle Migration das Service-Telefon der Ausländerbehörde, um Neuzugewanderte zu rechtlichen Fragen zu beraten.

Haus der Kulturen

Die Abteilung Integrationspolitik bekommt den Auftrag, zur Konkretisierung des Hauses der Kulturen ein Projektlabor einzurichten. Dafür werden für 2024 Mittel in Höhe von 645.000 Euro und für 2025 dann 360.000 Euro sowie eine 60-Prozent-Stelle zur Verfügung gestellt.

Hilfen für Geflüchtete

Die Anzahl der in Stuttgart lebenden Geflüchteten steigt. Damit wird auch ihre Integration immer herausfordernder. Die Landeshauptstadt Stuttgart investiert deshalb über die reguläre Unterstützung von Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften hinaus in zusätzliche Projekte, um die Schwächsten der Schwachen besonders zu schützen. Konkret zählen hierzu die folgenden Vorhaben zur gezielten Unterstützung von Kindern, Frauen mit Gewalterfahrungen sowie psychisch erkrankten, belasteten Geflüchteten.

Für die frühe pädagogische Förderung von geflüchteten Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter sowie die Begleitung ihrer Eltern wurden für 2024/2025 jeweils 104.000 Euro bereitgestellt. Mit zusätzlichem Personal in zwei Gemeinschaftsunterkünften, in denen 160 beziehungsweise 330 Personen leben, kann die Stadt Stuttgart die jungen Menschen in ihrer Bildungsbiographie frühzeitig professioneller unterstützen.

Durch die besondere Unterbringung auf einer Frauenetage in einer Gemeinschaftsunterkunft in Stuttgart-Zuffenhausen erhalten Frauen, die häusliche und sexuelle Gewalt erlebt haben, gemeinsam mit ihren Angehörigen eine geschützte Wohnumgebung. In diesen Notfall- und Krisensituationen steht ihnen geschultes Personal zur Seite und begleitet sie auf dem Weg der Stabilisierung. Hierfür hat der Gemeinderat eine dauerhafte Förderung in Höhe von 69.000 Euro pro Jahr beschlossen.

Für psychisch erkrankte Geflüchtete hat der Gemeinderat zudem 1,5 Stellen im Bereich der Sozialarbeit des Gemeindepsychiatrischen Zentrums Sillenbuch bewilligt, die dauerhaft in einer Unterkunft in Heumaden vor Ort sein werden.

Beratung und bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine

Aus der Ukraine fliehen weiter Menschen. Viele Geflüchtete werden sich bewusst, dass sie zeitnah nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Daher ist unter anderem der Bedarf an Beratung für Geflüchtete aus der Ukraine im Hinblick auf privaten Wohnraum und bürgerschaftliches Engagement weiterhin hoch. Die in der Krise kurzfristig entschiedene Ermächtigung für zusätzliche Stellen wurde daher mit dem Doppelhaushalt bis ins Jahr 2027 verlängert. So können die Betroffenen die aufgebauten und gut funktionierenden Strukturen weiterhin nutzen.

Empowerment von Geflüchteten für Geflüchtete

Das Empowerment-Förderprogramm wird mit kommunalen Fördermitteln in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr weiter gefördert, damit Geflüchtete in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern bei der Gestaltung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen aktiv und eigenverantwortlich mitwirken. Sie werden befähigt und gestärkt, ihre Ressourcen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu nutzen, um das gesellschaftliche Zusammenleben in Stuttgart aktiv mitzugestalten.

Gesundheitsamt

Der Mangel an Gesundheitsfachkräften spielt mittlerweile nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in Großstädten wie Stuttgart zunehmend eine Rolle. Wirksame und wirkungsvolle kommunale Ansatzpunkte sind hierbei insbesondere die Schulgesundheitsfachkräfte, die Hebammenkoordinierungsstelle, die Interdisziplinäre Frühförderstelle, die Zentrale Informations- und Beratungsstelle für Kinder mit Unterstützungsbedarf, die HIV-/STI-Beratungsstelle sowie ein Förderprogramm zur Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten der Kinder- und Jugendmedizin. Mit dem Haushalt 2024/2025 werden diese Maßnahmen nachhaltig gestärkt.

Drogenkonsumraum

Drogenkonsumräume gewährleisten einen sichereren und hygienischeren Drogenkonsum. Dadurch reduzieren sich HIV-Übertragungen und Todesfälle durch Überdosierungen. Außerdem dämmen Drogenkonsumräume den Drogenkonsum in der Öffentlichkeit und die damit verbundenen Störungen der öffentlichen Ordnung ein. Der Gemeinderat hat daher bereits im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Drogenkonsumraums in der Landeshauptstadt Stuttgart gefasst. Zur Sanierung des künftigen Standorts in der Ossietzkystraße 6 in Stuttgart-Mitte wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 Mittel in Höhe von 3,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Laut dem im Herbst 2023 gefassten Vorprojektbeschluss zur Sanierung der Ossietzkystraße 6 wird der Umbau frühestens Mitte 2027 fertig. Der Drogenkonsumraum kann daher frühestens Anfang 2028 in Betrieb gehen.

Um diesen Zeitraum zu überbrücken, unterstützt der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2024/2025 die Einrichtung einer Interimslösung. Ab Dezember 2024 soll im 2. Stock des Kontaktcafés „High Noon“ in der Lazarettstraße 8 ein vorübergehender Drogenkonsumraum den Betrieb aufnehmen. Dieser kann Bestand haben, bis ein Umzug in die Ossietzkystraße möglich wird. Hierfür stellt der Gemeinderat im Jahr 2024 zunächst 278.000 Euro und im Jahr 2025 dann 656.000 Euro zur Verfügung.

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