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Landeshauptstadt Stuttgart

Steuern und Abgaben

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Baden‐Württemberg und die entsprechende Ortssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Spielgeräte und Spieleinrichtungen

Für das gewerbliche Halten von Geldspielgeräten, Spieleinrichtungen, Unterhaltungsautomaten und Musikautomaten ist eine Vergnügungssteuer zu entrichten.

Sexuelle Vergnügungen

Im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart wird eine Vergnügungssteuer für das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erhoben.

Wettbüros

Für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen, ist Vergnügungssteuer zu entrichten.

Rechtsgrundlage

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Baden‐Württemberg und die entsprechende Ortssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Aufkommen der Vergnügungssteuern fließt den Gemeinden zu.

Stadtkämmerei

Vergnügungssteuer

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