Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtrecht

1/10 - Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in den Bereichen der Stadtviertel Neue Vorstadt, Universität, Hauptbahnhof, Oberer Schlossgarten und Rathaus im Stadtbezirk Mitte der Landeshauptstadt Stuttgart (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung - WMVZ VO)

Erläuterungen und Hinweise