Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Stuttgart Rosenstein

Europaquartier: Einstieg in das Bebauungsplanverfahren

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat am 1. Juli den Aufstellungsbeschluss für das Teilgebiet A2 des Stadtentwicklungsprojekts Stuttgart Rosenstein in den Gemeinderat eingebracht. Grundlage ist der im Oktober 2023 beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das gesamte Entwicklungsgebiet.

Auf der Teilfläche A soll das künftige Europaquartier entstehen. Der Übergang ins benachbarte Europaviertel und in den Mittleren Schlossgarten soll durch offene, begrünte Freiraumflächen belebt werden und zum Verweilen einladen.

In zentraler Lage soll im Teilgebiet A2 das neue Europaquartier entstehen. Als Pendant zum bestehenden Europaviertel mit dem Schwerpunkt auf Büronutzungen soll das neue Europaquartier seinen Schwerpunkt auf Wohnnutzung mit viel urbanem Grün legen. 1.380 bis 1.670 Wohnungen sollen dort entstehen, ergänzt durch soziale, gewerbliche und gemeinschaftliche Nutzungen. Für das Gesamtgebiet Stuttgart Rosenstein sind bis zu 5.700 Wohnungen für rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner geplant.

Ein wesentliches städtebauliches Element wird die künftige Athener Straße bilden – ein öffentlich zugängliches grünes Spiel‐, Sport‐ und Bewegungsband, das den geplanten Gleisbogenpark bis in die Innenstadt verlängert. Drei überschaubare Nachbarschaften, zwei Bildungsstandorte und gut integrierte Erdgeschossnutzungen sollen das neue Quartier gliedern und beleben. Lebendige Erdgeschosszonen bieten öffentliche Angebote in Richtung Schlossgarten.

Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Die Entwicklungsfläche des Europaquartiers (Aufstellungsbeschluss Teilgebiet A2) befindet sich bereits seit dem Jahr 2001 im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Fläche wird derzeit durch die Schieneninfrastruktur genutzt und ist eisenbahnrechtlich gewidmet. Es ist vorgesehen, dass vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Gleisanlagen beseitigt und eine Entwidmung (Freistellung) der Flächen erfolgt.

Mit dem  Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 2025 erfolgte ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Freistellung der Flächen im Teilgebiet A2. Die Entscheidung des Bundestags eröffnet die Möglichkeit zur Realisierung des Europaquartiers.

Entwicklung Stuttgart Rosenstein und Europaquartier

Mit dem Aufstellungsbeschluss für das Teilgebiet A2 beginnt die nächste Etappe in der Entwicklung des zukünftig größten Städtebauprojekts der Landeshauptstadt. Der Beschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist für den 15. Juli 2025 geplant.

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Stuttgart
  • Getty Images/vitranc
  • asp Architekten
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart