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Landeshauptstadt Stuttgart

Mobilität

Neuer Aktionsplan „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich neue Ziele zur Weiterentwicklung der klimafreundlichen Mobilität gesetzt. Die Grundlage dafür ist der Aktionsplan „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“, den der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 4. April 2023 mit 9 zu 7 Stimmen verabschiedet hat.

Auch der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und die Erhöhung des Rad-Etats gehören zu den Maßnahmen im Aktionsplan „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“.

Der Plan enthält mehr als 200 Einzelmaßnahmen, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Damit bestimmt er die Zielsetzungen im Mobilitätsbereich der Landeshauptstadt Stuttgart für die kommenden Jahre.

Im Einleitungstext heißt es unter anderem, dass es angesichts der klimagerechten Zukunft nicht mehr um das „ob“, sondern nur um das „wie“ der Verkehrswende gehe. „Das Klimaschutzziel im Segment Verkehr ist nur dann erreicht, wenn 2035 Fahrzeuge, die fossile Brennstoffe verbrennen, nicht mehr am Stadtverkehr teilnehmen.“ Vordringlich sei es, die Räume neu zu verteilen und für mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt zu sorgen. Die finanziellen Mittel seien auf den Umweltverbund (die umweltfreundlichen Verkehrsmittel) umzuverteilen.

Maßnahmen im Aktionsplan

Unter anderem wurden folgende Punkte in den Aktionsplan eingebracht und bestätigt:

  • Förderung der Intermodalität, also das Zurücklegen eines Verkehrsweges mit mehreren, möglichst vernetzten Verkehrsmitteln
  • Ausbau und Fahrplanverbesserungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (bessere Infrastruktur, neue Fahrzeuge und neue Ticketangebote)
  • Umsteuerung der Berufsverkehre auf umweltfreundliche Verkehrsmittel (auch bei Verkehren, die von den Beschäftigten der Stadt und ihrer Eigenbetreibe verursacht werden)
  • Stärkerer Austausch und mehr Kooperation mit den Partnern in der Region Stuttgart, um neue Ansätze und Lösungen zu finden
  • Durchführung eines Wettbewerbs zur Neugestaltung der B 27 im Jahr 2024
  • Pro Doppelhaushalt Umgestaltung von drei Quartieren nach dem Prinzip des Barcelona-Superblocks
  • Erhöhung des Rad-Etats auf 40 Euro je Bürgerin und Bürger
  • Schaffung von 20 Fahrradstraßen bis zum Jahr 2025
  • Tempo-30-Limits zum nächtlichen Lärmschutz in allen Stadtbezirken im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
  • Zulässigkeit des Parkens auf dem Gehweg nur dann, wenn die Restbreite des Gehwegs noch zwei Meter beträgt

Martin Körner, Leiter des Grundsatzreferates Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, sagt zum Abstimmungsergebnis: „Die meisten Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität können wir glücklicherweise im Konsens auf den Weg bringen. Einige Maßnahmen, wie die beschlossenen 20 Fahrradstraßen, werden wir allerdings nach Einschätzung unserer Experten erst später als von der Ausschussmehrheit gewünscht umsetzen können. Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens - die Realität sieht aber leider anders aus."

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