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Landeshauptstadt Stuttgart

Aktuelle Meldung

Coronavirus: Stadt erinnert an Maskenpflicht im Einzelhandel

Kunststoff-Visier oder „Halbmast“ nicht ausreichend

Da erneut ein exponentieller Anstieg der Fallzahlen droht, erinnert die Stadt Stuttgart an die Maskenpflicht. Die Mund-Nasen-Bedeckung gilt als effektiver Schutz vor Neuinfektionen.

Unter anderem im Einzelhandel gilt die Maskenpflicht.

Die Corona-Pandemie entwickelt sich besorgniserregend in Stuttgart. Laut Gesundheitsamt droht möglicherweise auch ein erneuter exponentieller Anstieg der Fallzahlen, was das Auftreten der sogenannten „zweiten Welle“ bedeuten würde. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den vorgegebenen Bereichen sei Pflicht. Dies gilt zusammen mit anderen Regeln als effektiver Schutz vor Neuinfektionen.

Dr. Albrecht Stadler, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung im Amt für öffentliche Ordnung, sagte: „Bürgerinnen und Bürger melden uns zahlreiche Verstöße gegen die Auflagen der Corona-Verordnung. Nachlässigkeiten werden stadtweit nicht nur im Gastro-Bereich, sondern auch im Einzelhandel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln beobachtet. Mund-Nasen-Bedeckungen werden gar nicht oder nicht wirkungsvoll getragen.“ So ein Verhalten sei nicht nur unsolidarisch, sondern auch bußgeldbewehrt. Das Land hat jetzt den Regelsatz auf 100 Euro angehoben, möglich sind bis zu 250 Euro. Polizei und Stadt kontrollieren schon jetzt regelmäßig.

Verpflichtend ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei bestimmten körpernahen Dienstleistungen. Laut CoronaVerordnung müssen Mitarbeiter im Einzelhandel wie in der Gastronomie Mund und Nase bedecken, wenn sie sich in Räumen aufhalten, die Kunden oder Gästen offen stehen. In allen Einzelhandelsgeschäften gilt auch für die Kunden selbst eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Dr. Stadler ergänzte: „Manche nutzen ein Visier aus Kunststoff als Spuckschutz. Das mag etwa für Brillenträger bequemer sein, ist aber nach Auslegung des Landes Baden-Württemberg nicht ausreichend.“ Der Schutz der Umgebung ist damit nicht gewährleistet. Ebenso wenig reiche eine Bedeckung „auf Halbmast“ mit freier Nase oder die Maske als Kinnschutz. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssten keine MundNasen‐Bedeckung tragen. Es reiche, ein ärztliches Attest mitzuführen.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wichtig zum Schutz von Risikogruppen und zur Senkung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des neuartigen Coronavirus. Das RKI verweist darauf, dass ein hoher Anteil von Übertragungen unbemerkt erfolgt, auch bevor Krankheitssymptome auftreten. Dr. Florian Hölzl, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamts, unterstrich: „Wir zählen immer mehr Infektionen. Es muss uns jetzt gelingen, das zu stoppen. Die Regeln sind einfach: Abstand halten, Maske tragen, auf Hygiene achten. Wir leben in einer Verantwortungsgemeinschaft: Schützen Sie sich selbst und andere. Reduzieren Sie Ihre Kontakte. Darauf kommt es an. Nicht alles was erlaubt ist, ist in der aktuellen Situation auch unbedenklich: Da ist bei uns allen viel Eigenverantwortlichkeit gefragt.“ 

Die aktuellen Corona-Fallzahlen finden Sie unter:  www.stuttgart.de/corona (Öffnet in einem neuen Tab)

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