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Landeshauptstadt Stuttgart

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E-Scooter: Stadt und Land weisen auf Verkehrsregeln hin

Seit einem Jahr sind E-Scooter Teil des Straßenverkehrs in der Landeshauptstadt. Mit der Präventionskampagne "#rideitright - schnell und sicher durch die Stadt" informieren die Stadt Stuttgart und das Innenministerium Baden-Württemberg über die richtige Nutzung von E-Scootern.

Mit einer Präventionskampagne wollen das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart über die richtigen Nutzungsregeln bei E-Scootern hinweisen.

Seit rund einem Jahr sind Elektrotretroller, sogenannte E-Scooter, in Stuttgart zugelassen. Derzeit stellen bislang drei Anbieter insgesamt circa 2.300 Fahrzeuge an 492 Aufstellorten bereit. Ein weiteres Unternehmen hat Interesse bekundet. Mit allen Anbietern ist die Landeshauptstadt von Anfang an in Kontakt. Vor allem die Verkehrssicherheit ist ein zentrales Thema.

Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, sagte am Montag, 24. August: „Es ist wichtig, dass sich die E-Scooter-Nutzer an die Verkehrsregeln halten. Dazu gehört auch, die Fahrzeuge richtig abzustellen. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei Fahrrädern: Auf Grünflächen haben die E-Scooter nichts zu suchen, genauso wenig dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer behindern – das heißt, dass beim Abstellen auf Gehwegen beispielsweise Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte oder blinde Menschen genommen werden muss.“

Allein in diesem Jahr hat die Stadt fast 400 Barverwarnungen beziehungsweise mündliche Verwarnungen erteilt und 71 Ordnungswidrigkeitsanzeigen verfasst. Desweiteren gab es 17 Beanstandungen wegen Abstellen in einer Grünanlage. Koller: „Bei manchen Nutzern ist noch nicht angekommen, wo und wie sie die E-Scooter zu fahren und abzustellen haben. Mit den Sharing-Anbietern sind wir regelmäßig im Austausch, wie hier Verbesserungen erzielt werden können.“

Innenministerium Baden-Württemberg und die Polizei haben am Montag ihre Präventionskampagne „#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern, aber richtig!“ vorgestellt ( www.gib-acht-im-verkehr.de (Öffnet in einem neuen Tab)). Die Kampagne ergänzt die bisherigen Aktivitäten der Stadt – wie die städtische Homepage  www.stuttgart.de/e-scooter (Öffnet in einem neuen Tab) oder den Flyer „E-Scooter – Mobilität ist vielfältig“. Damit soll verstärkt Aufklärungsarbeit geleistet und auf die Nutzungsregeln hingewiesen werden:

  • Das Fahren von E-Scootern ist nur alleine erlaubt.
  • Die Nutzer müssen ein Mindestalter von 14 Jahren haben.
  • E-Scooter müssen auf Radwegen oder der Straße fahren. Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
  • E-Scooter dürfen beim Parken andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern und keine Wege versperren oder Rettungswege blockieren.
  • Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist tabu, ebenso das Bedienen von Smartphones während der Fahrt. 

Grundlage für die Zulassung von E-Scootern im deutschen Straßenraum war das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung am 15. Juni 2019. Die Stadt Stuttgart fordert von den Anbietern im Rahmen der Zusammenarbeit eine freiwillige Selbstverpflichtung, um unter anderem die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Leif Piechowski/Innenministerium Baden-Württemberg