Die Gebührenbefreiung für Kindertageseinrichtungen, Horte und die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie ein kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten soll berechtigte Familien unterstützen. Des Weiteren bietet die Bonuscard + Kultur die Möglichkeit, vergünstigte Monatstickets für den öffentlichen Nahverkehr zu beziehen.
Der Versand der Bonuscard + Kultur für einen großen Kreis der Berechtigten ist seit Jahren automatisiert, dies gilt für:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Stuttgarterinnen und Stuttgarter die folgende Leistungen beziehen:
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach dem BKGG (nicht Kindergeld)
können ab sofort die Bonuscard + Kultur 2021 online beantragen.