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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Stadt weist auf allgemeingültige Regeln an Silvester hin

In diesem Jahr wird Silvester aufgrund der Corona-Pandemie anders ausfallen als gewohnt – nämlich ruhiger und ohne Menschenansammlungen. Bund und Länder haben dazu entsprechende Vorgaben gemacht. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 21. Dezember, darauf hingewiesen, dass diese Regeln einzuhalten sind.

In diesem Jahr gilt laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ein Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, warnte: „Für viele Menschen gehören Feuerwerk und ausgelassenes Feiern zum Jahreswechsel dazu. Aber beides ist dieses Jahr leider nicht möglich. Laut Verordnung ist es verboten, Alkohol im öffentlichen Raum auszuschenken und zu konsumieren. Ebenso ist das Abbrennen von Pyrotechnik – wie Böller oder Feuerwerksraketen – auf Straßen, Plätzen oder in Parks nicht erlaubt. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, sich im Sinne des Gemeinwohls daran zu halten. Unser gemeinsamer Vorsatz für 2021 muss sein, die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen.“

Ausgangsbeschränkung gilt auch an Silvester

Wie Bund und Länder angekündigt haben, wird das Bundesinnenministerium ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böller nicht möglich.

Dr. Georg Belge, Leiter der Brandirektion, mahnte: „Das Feuerwerksverbot ist grundsätzlich allumfassend. Heißt: Es darf im öffentlichen Raum nicht geböllert oder geschossen werden – auch kein altes Material aus dem Keller oder eingekaufte Ware aus dem Ausland. Darauf sollte generell verzichtet werden – es besteht die Gefahr von Fehlzündungen und Verletzungen. Ich appelliere hier an die Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen.“

Die Polizei wird die Einhaltung der Verbote überwachen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, wird mit einem Bußgeld belegt.

Laut Corona-Verordnung des Landes gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 5 Uhr ebenso an Silvester. Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Am 22. Dezember hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Feuerwerksverbot bestätigt und einen entsprechenden  Eilantrag abgelehnt (Öffnet in einem neuen Tab).

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Bildnachweise

  • Achim Zweygarth/Lichtgut