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Landeshauptstadt Stuttgart

Entsorgung

Gebühren bei der Abfallwirtschaft steigen

Im neuen Jahr werden einige Gebühren und Entgelte in der Abfallwirtschaft steigen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 3. Dezember einstimmig beschlossen.

Damit die AWS weiterhin kostendeckend arbeiten kann, wie etwa bei der Müllabfuhr, werden die Abfallgebühren angepasst.

Die Abfallwirtschaftssatzung sowie die Satzungen über die Erhebung von Hausgebühren und die Vermeidung und Entsorgung von mineralischen Abfällen wurden entsprechend geändert.

Dabei werden die Restabfallgebühren gegenüber 2020, jeweils in Abhängigkeit von der vorhandenen Behältergröße, um durchschnittlich 2,5 Prozent steigen. Die Gebühren für Großanfallstellen werden um durchschnittlich 2,77 Prozent erhöht, bei Behälteränderungen im Bereich von 60 bis 240 Liter steigen die Kosten von 50 auf 54 Euro, im Bereich der 1,1 Kubikmeter von 62 auf 66 Euro. Zusatzleerungen werden je nach Behälter- und Abfallart zwischen einem und sechs Euro teurer.

Einige Sonderabfälle werden teurer

Beim Expresssperrabfall erhöhen sich die Gebühren von 69 auf 71 Euro. Bei den vielfältigen Entgelten der mineralischen Deponie steigen ebenfalls die Kosten: Im Bereich des „Verunreinigten Bodenaushubs Klasse 1“ von 26 auf 28 Euro jeweils pro Tonne, bei „Mineralischen Schlämmen Klasse 1“ von 33 auf 34 Euro, bei „Sonstigen mineralischen Abfällen Klasse 1“ von 24 auf 26 Euro. Im Bereich des „Verunreinigten Bodenaushubs Klasse 2“ gibt es eine Erhöhung von 36 auf 38 Euro, bei „Mineralischen Schlämmen Klasse 2“ von 45 auf 46 Euro, bei „Sonstigen mineralischen Abfällen Klasse 2“ von 35 auf 37 Euro und bei Grenzwertigen Abfällen Klasse 2 von 42 auf 44 Euro. Asbest bleibt unverändert bei 78 Euro.

Keine Erhöhung bei Bioabfall

Unverändert bleiben auch die Gebühren beim Bioabfall, für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Münster und für das Aufstellen von Behältern bei Festen und Veranstaltungen sowie bei brennbaren Renovierungsabfällen auf Wertstoffhöfen, für Mehrmengen bei Sperrabfall und bei der Anlieferung auf Wertstoffhöfen ohne Karte.

Die Abfallgebühren 2021 sind im Ganzen kostendeckend kalkuliert. Da die Gesamtkosten etwa in dem großen Bereich des Restabfalls von 44,4 auf 45,2 Millionen Euro gestiegen, gleichzeitig aber die Altpapiererlöse gesunken sind und weniger Überschüsse aus den Vorjahren eingerechnet werden können, müssen die Gebühren hier entsprechend steigen. Dabei wird beispielsweise auch der Biomüll zu rund zwei Dritteln aus dem Bereich Restabfall subventioniert.

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Bildnachweise

  • Verena Müller/Stadt Stuttgart