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Landeshauptstadt Stuttgart

Familie

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten 2021

Die Inhaber eines Landesfamilienpasses können wie in den Vorjahren ab dem 4. Januar die neuen Gutscheinkarten bei den Bürgerbüros der Stadt abholen oder den Familienpass online bestellen, sofern die Berechtigung fortbesteht.

Auch das Württembergische Landesmuseum im Alten Schloss kann mit dem Landesfamilienpass kostenfrei besucht werden.

Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können einen solchen bei jedem Bürgerbüro oder online beantragen. Den Landesfamilienpass erhalten

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Seit 2019 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein/ Familienbegleiter/in sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Eintritt in Schlösser, Gärten und Museen

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2021 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses 2021 insgesamt 22-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Einmaliger kostenfreier Eintritt: Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe

Mehrfach kostenfreier Besuch: Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden.

Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstige Objekte“ mehrfach zu besuchen.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in vergangener Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.

Da seit 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, wird empfohlen, sich online über die Homepage der SSG zu informieren. Dort findet sich auch eine Liste aller Objekte, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt. ( www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass (Öffnet in einem neuen Tab))

Hinweis: Es ist zu beachten, dass zur Eindämmung des Coronavirus eine persönliche Vorsprache bei den Bürgerbüros bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Zur Beantragung des Landesfamilienpasses und der Gutscheinkarten sollte daher vorzugsweise die Online-Antragstellung genutzt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Landesmuseum Baden-Württemberg