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Landeshauptstadt Stuttgart

Verwaltung

Eingeschränkter Publikumsverkehr zwischen Weihnachten und Neujahr

Über die Feiertage stehen von Weihnachten bis Neujahr in Stuttgart nicht alle Einrichtungen und Dienststellen der Stadtverwaltung zur Verfügung – oder schränken ihren Betrieb auf die Lage angepasst zumindest ein.

Bürgerinnen und Bürger mit dringenden Anliegen können sich hier auf  www.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) über die jeweilige Erreichbarkeit der benötigten Stellen in den Weihnachtsferien informieren: Im  Suchfeld (Öffnet in einem neuen Tab) die gewünschte Einrichtung eingeben und anschließend über die Kontaktdaten im Suchergebnis die Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten erhalten.

Beispiele aus dem Servicebereich

Die Dienststellen des Amts für öffentliche Ordnung, insbesondere die Bürgerbüros in der Innenstadt und in den Stadtbezirken, die Ausländerbehörde sowie die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle, sind von Mittwoch bis Freitag, 27. bis 29. Dezember nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet.

Die Bezirksämter in den Außenstadtbezirken sind mit geringer Personalstärke besetzt für Notfälle, etwa für die Beurkundung eines Sterbefalles, oder Menschen, die bei nachweislicher Mittellosigkeit wegen sozialer Leistungen vorsprechen.

Für Notfälle sind auch die Zweig- und Fachstellen des Jobcenters erreichbar.

Beim Sozialamt gibt es zwischen Weihnachten und Neujahr Sprechzeiten für den Bürgerservice für soziale Leistungen für Wohnungslose sowie für Geflüchtete. Ebenso besetzt ist in der Flüchtlingsabteilung das Sachgebiet Aufnahme und Belegung. Auch für freiwillige Leistungen, wie Bonus- und FamilienCard, gibt es vor dem Jahresende noch Ansprechpersonen. Für die „Bonuscard + Kultur“ sollte der Antrag jedoch nach Möglichkeit online gestellt werden unter dem Link:  https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/bonuscard-kultur-beantragen.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Kindertageseinrichtungen sind vom 27. bis 29. Dezember überwiegend geschlossen, hierüber sind die Eltern jeweils individuell informiert.

Die für Publikum relevanten Dienststellen des Jugendamts sind grundsätzlich geöffnet, wobei in der Regel nur eine Notbesetzung für dringende Fälle vor Ort ist.

Das Standesamt öffnet von Mittwoch bis Samstag, 27. bis 30. Dezember, lediglich für bereits vereinbarte Termine und Eheschließungen.

Beispiele aus dem Freizeitangebot

Alle Einrichtungen der Stadtbibliothek machen vom 24. Dezember bis zum 1. Januar eine Weihnachtspause. Auch das Stadtarchiv bleibt in dieser Zeit geschlossen. Die Fahrbibliothek pausiert vom 23. Dezember bis zum 8. Januar.

Alle städtischen Museen haben am 24./25. Dezember Ruhetage. Am 26. Dezember öffnen lediglich das StadtPalais und das Museum Hegel-Haus. An Silvester ist das Heimatmuseum Plieningen geöffnet, alle anderen Häuser bleiben geschlossen. Am 1. und 6. Januar sind das StadtPalais, das Museum Hegel-Haus und das Stadtmuseum Cannstatt geöffnet, alle anderen Häuser nicht.

Das Carl-Zeiss-Planetarium bleibt am 24./25. Dezember sowie am 31. Dezember und 1. Januar dunkel. Am 26. Dezember finden Veranstaltungen ab 13.30 Uhr statt.

Die Öffnungszeiten der Städtischen Bäder während dieser Zeit sind auf deren gemeinsamer Webseite abzurufen unter  https://stuttgarterbaeder.de/. (Öffnet in einem neuen Tab)

Parkhäuser

Wer mit dem Auto ins Stadtzentrum fährt, sollte beachten, dass die Rathausgarage am Sonntag, 24. Dezember, um 16 Uhr schließt und über die Festtage geschlossen bleibt. Sie öffnet erst wieder am Mittwoch, 27. Dezember, um 6 Uhr. Während der Schließung der Rathausgarage ist auch ein Ausfahren von Fahrzeugen nicht möglich. An Silvester schließt die Rathausgarage um 16 Uhr und steht dann am Neujahrstag ab 6 Uhr wieder zur Verfügung.

Die Tiefgarage Schwabenzentrum hat dagegen auch an allen Feiertagen durchgehend geöffnet.

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