Die Satzung des Sanierungsgebiets Stuttgart 26 – Hospitalviertel – stammt bereits aus dem Jahr 2007. Jetzt wird sie um zwei weitere Sanierungsziele erweitert. So soll hier bezahlbarer Wohnraum für untere und mittlere Einkommensbezieher in größtmöglichem Umfang und unter Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Förderprogramme von Stadt und Land geschaffen werden.
Weiterhin soll das Hospitalviertel als spirituelles Zentrum mit einem kooperativen Miteinander verschiedener religiöser Angebote im Sinne einer offenen Gesellschaft gestärkt werden. Der Geltungsbereich des Sanierungsgebiets bleibt dabei unverändert. Dies hat der Gemeinderat am 4. Februar beschlossen. In der Satzung mit den bisherigen Sanierungszielen wird beim Wohnungsbau lediglich „die Mobilisierung von Wohnbaureserven“ genannt. Dies bildet jedoch keine ausreichende rechtliche Basis für eine Durchsetzung von gefördertem Wohnungsbau bei Neubauten oder leerstehenden Bestandsgebäuden. Die Ergänzung dieses Sanierungsziels schafft künftig die Grundlage für ein Eingreifen der Stadt, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Die bisherigen religiösen Einrichtungen im Gebiet berücksichtigen nicht die steigende Zahl muslimischer Mitbürger. Die Stadt kann zukünftig zugunsten einer entsprechenden Einrichtung eingreifen.