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Landeshauptstadt Stuttgart

Tierseuche

Vogelgrippe erreicht Stuttgart – Stadt verfügt Stallpflicht

Die in der Region bereits verbreitete Vogelgrippe hat Stuttgart erreicht. Sie ist für Wildvögel und Geflügel hochansteckend, auf Menschen und Haustiere dagegen eher schwer übertragbar. Um die weitere Verbreitung zu vermeiden, sind Vorsichtsmaßnahmen notwendig.

Darf nicht mehr ins Freie: Für Geflügel gilt wegen der Vogelgrippe jetzt die Aufstalltungspflicht. (Symbolbild)

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt erlässt daher eine Stallpflicht für gewerbliche und private Geflügelhaltung im gesamten Stadtgebiet. Die Pflicht gilt von Sonntag bis voraussichtlich 31. März.

Bei den im Stuttgarter Hafenbereich verendeten Möwen hat sich der Verdacht auf die Aviäre Influenza bestätigt. Laut dem heute vorliegenden amtlichen Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, handelt es sich bei allen entnommenen Proben um das Influenza A-Virus der Variante H5N1. Diese ist unter Vögeln besonders infektiös. Seit dem vergangenen Wochenende hat die Wasserschutzpolizei im Bereich der Schleuse Obertürkheim 67 verendete Lachmöwen gefunden.

Hygienevorschriften während Stallpflicht beachten

Die Veterinärbehörde erwartet, dass sich die Seuche durch den Aktionsradius der Wildvögel ausbreitet. Daher gilt es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel zu vermeiden. Durch die Stallpflicht ist keine Freilandhaltung mehr gestattet. Die Halter müssen ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterbringen, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Die Maschen der Netze oder Gitter dürfen nicht breiter als 25 Millimeter sein. Geflügelhalter, die ihre Tiere noch nicht bei der Stadt haben registrieren lassen, müssen dies jetzt nachholen.

Da das Virus auch an Schuhen oder Kleidung weitergetragen werden kann, gibt es weitere Hygienevorschriften. Dazu zählen unter anderem Desinfektionsmatten am Stalleingang, das Desinfizieren der Gerätschaften und ein Kleiderwechsel vor und nach dem Arbeiten bei den Tieren. Sollten Tiere erkranken, ist dies unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden. Vergleichbare Vorgaben gelten für die zahlreichen Vogelarten im Bestand der Wilhelma als Zoologisch-Botanischer Garten.

Kontakt mit erkrankten Tieren vermeiden

Gerade im ungeschützten Freiland kann es dennoch zu weiteren Todesfällen unter den Wildvögeln kommen. Zu erwarten ist dies in erster Linie bei Wasservögeln wie Möwen, Enten, Gänsen, Schwänen und Reihern sowie Aasfressern wie Krähen und Bussarde. Deshalb sollte die Öffentlichkeit in Parks und an Gewässern aufmerksam sein. Die Aviäre Influenza ist auf Vögel spezialisiert und daher für Menschen und andere Säugetiere, wie Hunde und Katzen, wenig ansteckend. Dennoch ist ein enger, ungeschützter Kontakt mit kranken oder toten Vögeln sicherheitshalber zu vermeiden.

Die Stadtverwaltung warnt davor, tote oder sichtbar kranke Vögel zu berühren. Das Beste ist, Abstand von diesen Tieren zu halten und den Fund zwischen 6 und 22 Uhr dem Städtischen Vollzugsdienst unter Tel. 0711 / 216-91900 melden, der die Tiere abholt und zur Untersuchung gibt.

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  • Kira Kutscher/Getty Images