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Landeshauptstadt Stuttgart

Sicherheit

Waffenverbotszone tritt am 3. Februar in Kraft – „Sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl verbessern“

Seit dem 3. Februar 2023 gelten in der Stuttgarter Innenstadt zeitlich und örtlich begrenzte Waffenverbotszonen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Verboten im Waffengesetz sind dort weitere Gegenstände nicht erlaubt - insbesondere Messer mit einer Klingenlänge von über 4 cm.

Streetworkerin Jenny Jarling von der Mobilen Jugendarbeit verteilte im Vorfeld am Schlossplatz Informationen über die Waffenverbotszone.

Die Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt ist am Freitag, 3. Februar, in Kraft getreten. Die Verwaltung hat am Vortag die zu Grunde liegende Rechtsverordnung bekanntgegeben. Der Bundes- und Landespolizeivollzugsdienst und der Städtische Vollzugsdienst werden die Einhaltung der Vorgaben überwachen. Der Gemeinderat hatte Mitte Dezember beschlossen, zwei Bereiche in der Innenstadt auszuweisen, in denen das Mitführen von Messern und anderen Waffen untersagt ist.

„Wir wollen dadurch sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessern. Wir werden mit einer Waffenverbotszone zwar nicht alle Messerdelikte verhindern können, wollen auf diesem Wege aber ihre Zahl wirksam reduzieren. In Anbetracht der hohen Geldbußen soll die Waffenverbotszone eine stark präventive Wirkung entfalten. Präventive und repressive Maßnahmen sowie Betreuung durch Mobile Jugendarbeit sollen sich ergänzen und ineinandergreifen.“

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper

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