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Landeshauptstadt Stuttgart

Parken

Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze werden angepasst

Die Stadt Stuttgart passt ihre Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen zum 1. August an. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15. Juli beschlossen.

Für einige Parkhäuser und Parkplätze passt die Stadt Stuttgart die Benutzungsentgelte zum 1. August 2021 an.

Damit werden die Entgelte für die Parkplätze im Neckarpark sowie im Parkhaus Martin-Schrenk-Weg, für die Tiefgarage der Sporthalle Waldau, das P+R-Parkhaus Österfeld und das Quartiersparkhaus im Stadtgebiet Neckarpark neu festgesetzt.

Aufgrund der Preiserhöhungen für die Stellplätze der in.Stuttgart und des VfB Stuttgart, müssen auch die städtischen Parkplätze im Neckarpark sowie im Parkhaus Martin-Schrenk-Weg angepasst werden. Damit gelten dort zukünftig folgende Gebühren: Für das einmalige Parken mit dem Pkw bis 24 Stunden 7 Euro für Besucheromnibusse bei Veranstaltungen 14 Euro.

Veränderungen im Detail

Die im Frühjahr 2021 fertiggestellte Sporthalle im Sport- und Erholungsgebiet Waldau besitzt eine Tiefgarage mit 68 Stellplätzen. Sie soll den Besuchern der Einrichtungen auf der Waldau zur Verfügung stehen. Die Benutzungsentgelte werden erstmals festgesetzt im Tagestarif – von 6.30 bis 19 Uhr – auf 0,40 Euro je angefangene halbe Stunde, im Abendtarif – von 19 bis 24 Uhr – auf pauschal 1,10 Euro und im Nachttarif – von 19 bis 6.30 Uhr – auf pauschal 2,10 Euro.

Für das P+R-Parkhaus Österfeld gelten in Zukunft folgende Änderungen: Die 4-Stunden-Tickets für Gelegenheitsparker ohne Polygocard werden nicht mehr angeboten, ebenso entfällt der Rabatt von 50 Prozent auf den VVS-Anteil des Tickets beim inzwischen eingestellten Feinstaubalarm. Außerdem entfällt der Rabatt in Höhe von 0,50 Euro für Gelegenheitsparker mit einer Polygocard ohne Abo für die VVS-Tarifzone 1.

Das Quartiersparkhaus Q16 im Stadtgebiet Neckarpark befindet sich in der Fertigstellung und öffnet voraussichtlich bereits ab Herbst. Bis die rund 350 Stellplätze von den Anliegern des entstehenden Stadtviertels genutzt werden können, sollen diese interimsweise an Gewerbetreibende und Geschäftsleute in der unmittelbaren Umgebung sowie an Bewohnerinnen und Bewohner des nächstgelegenen Wohngebiets Veielbrunnen vermietet werden.

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  • mrak_hr/GettyImages