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Landeshauptstadt Stuttgart

Finanzen

OB Dr. Nopper und BM Fuhrmann präsentieren Jahresabschluss 2020

Die Landeshauptstadt ist zufrieden mit dem Jahresabschluss für das vergangene Jahr. Die Hilfe von Bund und Land wie auch vorgezogene Einnahmen aus der Gewerbesteuer hätten den städtischen Haushalt stabilisiert. Die Mehrerträge summieren sich auf 410 Millionen Euro.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper (rechts) und Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (links) bei der Pressekonferenz zum Jahresabschluss 2020.

So weist der Jahresabschluss 2020 einen Überschuss von 211,8 Mio. Euro im Ergebnishaushalt aus. Im laufenden Jahr 2021 zeichnen sich trotz der Corona-Pandemie insgesamt Verbesserungen in Höhe von rd. 170 Mio. Euro ab. Auch mussten im laufenden Jahr noch keine Kredite aufgenommen werden. Zugleich hinterlässt die Pandemie tiefe Spuren im kommunalen Haushalt, die sich auf die weitere Finanzplanung niederschlagen. Das sind die Eckpunkte der aktuellen Finanzlage, die Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen Thomas Fuhrmann am Donnerstag, 8. Juli vorstellten.

Oberbürgermeister Dr. Nopper erklärte: „Jetzt zeigt sich der Wert der klugen und soliden Haushaltsführung. Die Krise können wir bislang ohne Einschränkungen der kommunalen Leistungen für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger überbrücken. Das ist nicht jeder Kommune so gut gelungen.“ Dr. Nopper sieht für die nächsten Jahre große finanzielle Herausforderungen. „Wir stehen mit der Entwicklung des Stadtquartiers Rosenstein und der Sanierung der Württembergischen Staatstheater vor notwendigen und enormen Investitionen. Für zusätzliche, freiwillige Leistungen sehen wir derzeit kaum Spielraum“, so Dr. Nopper.

Gewerbesteuerausfälle kompensiert

Finanzbürgermeister Fuhrmann ergänzte: „Der Jahresabschluss ist überraschend positiv. Das lässt sich im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückführen: Bund und Land haben den „Wirtschaftsmotor Stadt Stuttgart“ am Laufen gehalten, indem sie dankenswerterweise Gewerbesteuerausfälle kompensiert haben. Auch haben zahlreiche Unternehmen ihre Gewerbesteuer-Vorauszahlungen nicht herabgesetzt oder in einem nicht vorhersehbaren Umfang erhöht, was zu einem deutlich positiveren Ergebnis im Bereich der Gewerbesteuer führt.“ Auch das erneute kommunale Hilfspaket 2021 des Landes Baden-Württemberg sei für 2021 ein äußerst positives Signal. Fuhrmann weiter: „Große Sorgen macht uns jedoch der Blick in die nahe Zukunft. Für die nächsten Jahre muss es unser oberstes Ziel sein, die kommunalen Pflichtaufgaben auskömmlich zu finanzieren. Deswegen stehen wir vor sehr schwierigen Haushaltsberatungen.“

Jahresabschluss 2020

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
211,8 Mio. EUR (Vorjahr 306,6 Mio. EUR) ab.
Bei der durch die Corona-Pandemie bedingten Nachtragshaushaltsplanung 2020 ging man von einem Jahresverlust in Höhe von -216,2 Mio. EUR aus (ursprüngliche Planung 33,9 Mio. EUR Jahresüberschuss).

Fuhrmann erläuterte: „Die Nachtragshaushaltsplanung 2020 im Juli war von großer Unsicherheit geprägt, da sich massive Einbrüche auf der Ertragsseite, insbesondere bei der Gewerbesteuer, abzeichneten. Bedingt durch das Infektionsgeschehen und die damit einhergegangenen wirtschaftlichen Beschränkungen war die Finanzverwaltung mit Anträgen auf Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in einem bis dahin unbekannten Maß konfrontiert. Deswegen sahen wir uns gezwungen insbesondere den Gewerbesteuerertragsansatz von ursprünglich 600 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro zu reduzieren.“

Ursächlich für den nun erzielten Jahresüberschuss sind insbesondere Verbesserungen auf der Ertragsseite und ein verzögerter Mittelabfluss auf der Aufwandsseite. Die Kämmerei weist darauf hin, dass ein Fehlbetrag nur vermieden wurde, weil Bund und Land finanziellen Hilfen gewährten, und zwar in Höhe von 190,3 Mio. EUR (Gewerbesteuer-kompensation in Höhe von 169,1 Mio. EUR und Corona-Soforthilfen für die kommunalen Pandemiekosten in Höhe von 21,2 Mio. EUR; gegenüber der Nachtragsplanung 2020 sind Mehrerträge durch die Hilfen von Bund und Land in Höhe von 21,8 Mio. EUR auszuweisen). Zudem verzögerte sich der Mittelabfluss teilweise pandemiebedingt (konsumtive Ermächtigungsüber-tragungen in Höhe von 196,7 Mio. EUR).

Verbesserungen auf der Ertragsseite

Neben den Hilfen von Bund und Land konnten wesentliche Verbesserungen auf der Ertragsseite bei den Steuererträgen (Gewerbesteuer 196,7 Mio. EUR, Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern 20,2 Mio. EUR, Vergnügungssteuer 8,9 Mio. EUR), den laufenden Zuweisungen (insbesondere Schlüsselzuweisungen 76,1 Mio. EUR, laufenden Zuweisungen und Zuschüssen 38,4 Mio. EUR – darin u.a. enthalten: Weiterleitung Coronahilfen an SSB 17,5 Mio. EUR, Kleinkindförderung 6,2 Mio. EUR) und den sonstigen ordentlichen Erträgen (49,3 Mio. EUR – darunter Auflösung von Rückstellungen 43,6 Mio. EUR, Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 4,4 Mio. EUR) erzielt werden. Als wesentliche Verschlechterung auf der Ertragsseite in Höhe von 40,4 Mio. EUR muss die für 2020 noch ausstehende Gewinnausschüttung der LBBW erwähnt werden. Dies geht auf eine Empfehlung der Europäischen Zentralbank zurück. Somit wurden im Haushaltsjahr 2020 im Saldo ordentliche Mehrerträge in Höhe von 410,4 Mio. EUR verbucht.

Die ordentlichen Aufwendungen verringerten sich im Saldo um 11,7 Mio. EUR.

Minderaufwendungen in Höhe von 26,8 Mio. EUR gab es bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, u.a. durch verzögerte Stellenbesetzungen.
Wesentliche Mehraufwendungen waren im Bereich der Sach- und Dienstleistungen
(34,7 Mio. EUR für die Unterhaltung und 3,7 Mio. EUR für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen) zu verzeichnen. Teile davon waren jedoch in der Kita-Betriebskostenpauschale zentral veranschlagt. Bei den Transferaufwendungen konnten die Mehraufwendungen bei den sozialen Leistungen durch entsprechende Mehrerträge bei der Leistungsbeteiligung des Bundes kompensiert werden. Eine höhere Gewerbesteuerumlage von 23,6 Mio. EUR ist durch entsprechend höhere Gewerbesteuereinzahlungen begründet. Verbesserungen bei der FAG-Umlage in Höhe von 23,9 Mio. EUR entstanden durch die Inanspruchnahme der FAG-Rückstellungsanteile aus dem Jahr 2018.

Keine Darlehen

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 198,8 Mio. EUR.
Der Überschuss beim Sonderergebnis beträgt 12,9 Mio. EUR.

Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 48,5 Mio. EUR (darunter 41,2 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 35,6 Mio. EUR (darunter 20,7 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,8 Mio. EUR, Projektgesellschaft Neue Messe 13,0 Mio. EUR, Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart 6,9 Mio. EUR).
Im Haushaltsjahr 2020 mussten keine Darlehen aufgenommen werden. Dadurch war der Kernhaushalt auch zum 31.12.2020 schuldenfrei.

Die Schulden der Eigenbetriebe am Kreditmarkt verringerten sich um rund 19,1 Mio. EUR auf 283,3 Mio. EUR (darunter SES 252,5 Mio. EUR und AWS 20,5 Mio. EUR, die über Gebühren refinanziert werden).

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 hat der Finanzbürgermeister auch auf die zu erstellende Schlussbilanz zum 31.12.2020 hingewiesen. Demnach beläuft sich die Bilanzsumme auf knapp 10,88 Mrd. EUR und das Kapital (Basiskapital und Rücklagen) auf rd. 9,26 Mrd. EUR. Die Kapitalquote liegt bei 85,1 % (2019: 84,8 %), unter Einbeziehung der Sonderposten (vor allem Investitionszuschüsse und Erschließungsbeiträge) sogar bei 93,7 % (2019: 93,9 %).

Der Jahresabschluss 2020 kann trotz der besonderen Rahmenbedingungen durch die COVID-19-Pandemie aufgrund der Hilfen durch Bund und Land als zufriedenstellend bewertet werden.

Finanzzwischenbericht 2021

Bei der Gewerbesteuer werden zum Jahresende 2021 mittlerweile rund 600 Mio. EUR prognostiziert. Insbesondere die nicht vorhersehbare Heraufsetzung von Vorauszahlungen führt voraussichtlich zu der Verbesserung von ungefähr 250 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage sind netto 229,2 Mio. EUR an Verbesserungen zu erwarten.

Reduzierungen bei den Erträgen sind aufgrund der Mai-Steuerschätzung allerdings beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 10,6 Mio. EUR vorgesehen. Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes ist hingegen insbesondere infolge der Erhöhung des Kopfbetrags von Verbesserungen in Höhe von 5,9 Mio. EUR auszugehen.

Bei den Gebühren und Entgelten schlägt sich die COVID-19-Pandemie weiter stadtweit in Mindererträgen nieder, die zum Nachtragshaushalt 2021 noch nicht konkret absehbar waren. Hier wird mit Rückgängen in den Bereichen Parkierung, Sondernutzungen, städtische Kultureinrichtungen sowie bei den Elternbeiträgen für städtische Kitas in Höhe von 12,9 Mio. EUR gerechnet.
Bei den sozialen Leistungen ergeben sich im Saldo Verschlechterungen von 7,8 Mio. EUR, insbesondere infolge prognostizierter Mehraufwendungen aufgrund SGB IX und AsylbLG.

Insgesamt verbessert sich das ordentliche Ergebnis 2021 gegenüber dem Plan von - 378,4 Mio. EUR um voraussichtlich 169,9 Mio. EUR auf - 208,5 Mio. EUR. Das prognostizierte Defizit der Ergebnisrechnung steht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit entgegen, nach dem der Ressourcenverbrauch der Kommune innerhalb eines Haushaltsjahres vollständig auszugleichen ist.

Mit der freien Liquidität aus dem Jahresabschluss 2020 und den zahlungswirksamen Verbesserungen aus dem Finanzzwischenbericht 2021 kann die im Nachtragshaushalt 2021 noch ausgewiesene Deckungslücke in Höhe von 92,1 Mio. EUR geschlossen werden. Die darüber hinaus voraussichtlich freie Liquidität zum Jahresende 2021 ist zwingend zur Deckung der Zahlungsmittelbedarfe im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 zu verwenden.

Eckdatenbericht zum Doppelhaushalt 2022/2023

Auf der Basis der bis heute bekannten Daten hat die Verwaltung dem Gemeinderat die Eckdaten für die Ergebnishaushalte 2022 und 2023 vorgelegt. Die Grundlage für den Bericht bildet die Fortschreibung der Ämterbudgets für die laufende Aufgabenerledigung nach den Budgetgesprächen und die Hochrechnungen auf der Ertragsseite.

Bei der Gewerbesteuer wird von einem Aufkommen von je 600 Mio. EUR in 2022 und 2023 ausgegangen. Damit liegen die Ansätze deutlich über den bisherigen unter dem Eindruck der Corona-Pandemie im Nachtragshaushalt 2021 getroffenen Annahmen der Finanzplanung (2022: 400 Mio. EUR und 2023: 500 Mio. EUR).

Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wird mit Verschlechterungen gegenüber der Finanzplanung gerechnet (2022: -12,5 / 2023: -12,8 Mio. EUR). Bei den Schlüsselzuweisungen werden in 2022 Mehrerträge von 9,2 Mio. EUR und in 2023 aufgrund der höheren Steuerkraft 2021 deutliche Mindererträge (-99,4 Mio. EUR) erwartet. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich aus dem noch nicht vorliegenden Haushaltserlass des Landes für die Jahre ab 2022 noch Veränderungen ergeben können.

Bei den laufenden Zuweisungen und Zuschüsse wird mit Erträgen in Höhe von 455,5 / 447,3 Mio. EUR gerechnet. Dies entspricht einer Verbesserung
von 44,0 / 40,3 Mio. EUR. Hier wird gegenüber der Finanzplanung insbesondere von höheren Landeserstattungen nach dem AsylbLG sowie Bundeserstattungen im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegangen.

Mehraufwendungen gegenüber der Finanzplanung sind 2022/2023 bei den Transferaufwendungen (45,2 / 65,3 Mio. EUR) veranschlagt. Hier sind insbesondere höhere Ansätze im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (19,5 / 15,8 Mio. EUR), bei der FAG-Umlage (28,6 Mio. EUR nur in 2023) und bei der Gewerbesteuerumlage (16,7 / 8,4 Mio. EUR) zu verzeichnen.

Mit deutlich reduzierten Aufwendungen wird hingegen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-49,4 / -50,6 Mio. EUR) gerechnet. Hier wurden insbesondere die Ansätze für die Kita-Betriebskostenpauschale und das Schulsanierungsprogramm entsprechend dem tatsächlich erwarteten Mittelabfluss angepasst.

Insgesamt wird in den Jahren 2022 und 2023 mit Verbesserungen im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 226,9 Mio. bzw. 7,1 Mio. EUR gerechnet. Allerdings wird weiterhin in beiden Jahren von hohen Fehlbeträgen im ordentlichen Ergebnis (-101,5 / -162,6 Mio. EUR) ausgegangen.

Bürgermeister Fuhrmann erläuterte: „Es erfüllt mich mit Sorge, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt hohe Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgewiesen werden, das deutet auf ein strukturelles Defizit im Ergebnishaushalt hin. Damit können die Ersatzinvestitionen nicht aus eigener Kraft finanziert werden und wir werden nur geringe Spielräume für neue Investitionen haben. Für jeden zusätzlichen Finanzbedarf muss daher kritisch hinterfragt werden, ob dieser zwingend notwendig ist bzw. einen angemessenen Mehrwert für das Gemeinwohl hat. Ich kann nicht ausschließen, dass wir bis zu den Planberatungen nicht noch Gegenmaßnahmen vorschlagen müssen. “

Bürgerhaushaltsverfahren 2021

Im Hinblick auf die im Herbst anstehenden Haushaltsplanberatungen haben der Oberbürgermeister und der Finanzbürgermeister auf die zahlreichen Ideen der Stuttgarterinnen und Stuttgarter hingewiesen, die im Rahmen des Stuttgarter Bürgerhaushaltes eingereicht wurden. „Seit nunmehr 10 Jahren gibt es dieses erfolgreiche Bürgerbeteiligungsverfahren in Stuttgart“, so Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann. Im Frühjahr 2021 hatte die Landeshauptstadt Stuttgart bereits zum sechsten Mal zur Teilnahme an diesem Bürgerbeteiligungsverfahren aufgerufen. Rund 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner nutzten die Gelegenheit, um mehr als 2.800 eigene Vorschläge zum städtischen Haushalt zu unterbreiten und diese mit über 1,3 Millionen Stimmen zu bewerten. Anhand der Stimmabgaben wurden die Vorschläge in eine Rangfolge gebracht und die bestbewerteten 100 Vorschläge inklusive der beliebtesten zwei Vorschläge je Stadtbezirk ermittelt und von der Verwaltung fachlich geprüft.

Die Ergebnisse sowie die Stellungnahmen der Verwaltung werden für alle Interessierten unter  www.buergerhaushalt-stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) online veröffentlicht.

Oberbürgermeister Dr. Nopper lobte das große Engagement, mit dem sich die Stuttgarterinnen und Stuttgarter an den Planungen des städtischen Haushalts beteiligt haben und bedankte sich für das rege Interesse und den großen Ideenreichtum der Teilnehmenden. Er geht davon aus, dass der Gemeinderat bei den Haushaltsplanberatungen im Herbst die Vorschläge genau prüfen und für die Jahre 2022 und 2023 viele gute Ideen aufgreifen wird.

Zusammenfassende Betrachtung

Der aktuell noch positive Jahresabschluss 2020 ermöglicht es, den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche freiwillige kommunale Leistungen anzubieten. Finanzbürgermeister Fuhrmann machte jedoch deutlich, dass die kommenden Haushalte unter für die Stadt, negativen Vorzeichen stehen: „Nach der Finanzkrise 2008/2009 hinterlässt nun auch die Corona-Krise deutliche Spuren im kommunalen Haushalt, die über Jahre aufgebauten Rücklagen und Finanzreserven werden aktuell aufgezehrt. Zudem bleiben ganz unabhängig von den Pandemieauswirkungen, die langfristigen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Stuttgart und dem kommenden Strukturwandel der Automobilbranche im Hinblick auf die Gewerbesteuer sowie die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz absolut aktuell.“ Mit Blick auf diese Entwicklung und die immer geringeren finanziellen Spielräume sei es erforderlich, das kommunale Aufgabenportfolio stärker zu priorisieren und die seit vielen Jahren praktizierte stabilitätsorientierte Finanzpolitik konsequent fortzuführen. „Unser Ziel ist, auch in Zukunft die Aufnahme von Krediten zu vermeiden. Stand heute, wissen wir nicht, ob wir dieses Ziel erreichen.“

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart