Auf den Verdachtsflächen befinden sich einige Bäume und Sträucher, die erhalten bleiben sollen. Sollten jedoch die Untersuchungen Fällungen erforderlich machen, müssen ein Baum mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter und ein Großstrauch kurzfristig gefällt werden.
Die Maßnahme liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung. Die Arbeiten werden artenschutzfachlich begleitet. Die Sondierung und mögliche Fällung ist für Juli vorgesehen. Im Herbst würde dann eine Ersatzpflanzung im Rahmen der Landschaftsbauarbeiten zum Mensaneubau erfolgen.