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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Verwaltung verzichtet weiterhin auf Elternentgelte

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. Juni einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, Familien aufgrund von Schulschließungen in der Corona-Pandemie weiterhin von Betreuungsentgelten zu befreien.

Die Stadtverwaltung verzichtet weiterhin auf Elternentgelte solange Schulen geschlossen waren.

Im Rückblick werden für die erste Jahreshälfte 2021 daher nur im März und im Juni sowie für die Inanspruchnahme der Ferien- Notbetreuung Entgelte erhoben. Zudem sollen auch die städtischen Partner des Schulbetriebs wie Kioskpächter, Mensenbetreiber oder Fahrdienstleister weiterhin für die vergangenen Monate der Schulschließung Unterstützung erhalten.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Ich freue mich, dass wir durch den Beschluss des Gemeinderats die Möglichkeit haben, den Eltern und unseren Partnern im Schulbetrieb auch in dieser Zeit entgegenkommen zu können. So entlasten wir Familien und unterstützen die Betreuungsträger, Caterer, Mensa- und Kioskbetreiber und die Schülerbeförderungsunternehmen, damit der Neustart nach den Schulschließungen wieder mit voller Kraft gelingt.“

Unterstützung für Schulverpflegungs- und Fahrdienstleister

Eltern werden von den Entgelten für die Betreuungsangebote der Verlässlichen Grundschule sowie der außerschulischen Bildung und Betreuung befreit. Die freien Träger der Betreuungs‐ und Bildungsangebote in Schülerhäusern und Ganztagsgrundschulen erhalten weiterhin den Ausfall der Elternentgelte – in Schülerhäusern zusätzlich auch die sonst erhobenen Essensentgelte – in Höhe der städtischen Gebühren erstattet.

Caterer, die für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, werden durch Ausgleichszahlungen unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Caterer Lunchpakete oder Warmverpflegung für die Notbetreuung zur Verfügung stellen. Auch Pächtern von Kiosken und Mensen an beruflichen Schulen sowie Automatenbetreibern an städtischen Schulen erlässt die Stadt Pachtgelder und Nebenkosten für die Dauer der Schulschließungen. Mit Fahrdienstleistern, die im Schulbetrieb für die Stadt im Einsatz sind, werden nach Möglichkeit Vereinbarungen über alternative Einsatzmöglichkeiten getroffen, sofern sie von Schulschließungen betroffen waren.

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  • milanvirijevic/GettyImages