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Umwelt

Wasserentnahme aus Bächen bei anhaltender Trockenheit

Bei anhaltender trockener Witterung sinken die Pegelstände der Stuttgarter Bäche erheblich. Die Wasserbehörde des Amts für Umweltschutz weist darauf hin, dass Wasserentnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen - dem sogenannten Gemeingebrauch - hinausgehen, einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen.

Die Stuttgarter Bäche - im Bild die Körsch bei Plieningen - sind wichtige Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Der Wassermangel bedroht seltene Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel den bundesweit stark gefährdeten Steinkrebs, der in einigen Stuttgarter Bächen immer noch in stabilen Populationen zu finden ist. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Art europaweit geschützt. Unter dem Wassermangel leidet auch die Selbstreinigungskraft der Bäche. Wasserentnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die auf den Lebensraum angewiesene sogenannte Biozönose (wie Fische, Krebse und andere Kleinlebewesen) stirbt unweigerlich ab.

Niedrigwassersituationen an Stuttgarter Bächen mussten in den letzten Jahren immer wieder festgestellt werden. Sobald das Amt für Umweltschutz kritische Wasserstände für Tiere und Pflanzen als erreicht ansieht, werden verstärkte Kontrollen der Wasserbehörde gegen unerlaubte Wasserentnahmen durchgeführt. Der Einsatz mobiler Pumpen, aber auch das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme, ist nicht zulässig.

Die Wasserbehörde appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen an den Bächen bei Niedrigwasser zu unterlassen. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Bei kritischen Situationen wird das Amt für Umweltschutz verstärkt Kontrollen durchführen.

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Bildnachweise

  • die arge lola/Stadt Stuttgart
  • © die arge lola, Kai Loges + Andreas Langen
  • Thomas Wagner
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart, Unterer Schlossgarten