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Landeshauptstadt Stuttgart

Barrierefreiheit

Stadt unterstützt Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr erhält die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) ein Sonderbudget in Höhe von 1,07 Millionen Euro. Das hat der Gemeinderat am Donnerstag, 11. März, einstimmig beschlossen.

Die bewilligten Finanzmittel werden eingesetzt, um den Ein- und Ausstieg an ausgewählten Stadtbahnhaltestellen zu erleichtern.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Mobilität ist elementare Grundlage von gesellschaftlicher Teilhabe. Es ist von größter Bedeutung, dass behinderte Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie mobilitätseingeschränkte ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger oder Familien, die mit dem Kinderwagen in unserer Stadt unterwegs sind, hierfür gute Voraussetzungen in der Mobilitätsinfrastruktur, gerade und vor allem im ÖPNV, vorfinden. Sie sollen ihr Verkehrsmittel frei wählen und die Angebote in unserer Stadt bestmöglich nutzen können. Mit dem Sonderbudget verbessert die Landeshauptstadt ganz konkret die Teilhabemöglichkeiten der betroffenen Stuttgarterinnen und Stuttgarter.“

An älteren Stadtbahnhaltestellen in Stuttgart stehen mobilitätseingeschränkte Menschen, insbesondere Nutzerinnen und Nutzer eines E-Rollstuhls, vor dem Problem, dass zwischen Bahnsteig und Stadtbahnwagen zu große Spalt- und Höhnunterschiede bestehen. Dadurch ist der Ein- und Ausstieg in die Stadtbahn für sie erschwert oder gar nicht möglich. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht die Barrierefreiheit des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vor.

Ein Duzend Stadtbahnhaltestellen betroffen

Die nun bewilligten Finanzmittel werden eingesetzt, um den Ein- und Ausstieg an ausgewählten Stadtbahnhaltestellen zu erleichtern. Eine Höhendifferenz zwischen Bahnsteig und Einstieg von bis zu fünf Zentimetern ist für die meisten Rollstühle noch überwindbar, eine Differenz von bis zu zehn Zentimetern ist sehr schwierig und ab zehn Zentimeter ist der Höhenunterschied nicht mehr zu bewältigen. Rund ein Dutzend ältere Stadtbahnhaltestellen im Stadtgebiet sind davon betroffen. Das Budget soll für deren Verbesserung eingesetzt werden.

Thomas Moser, Technischer Vorstand und Vorstandssprecher der SSB, betonte: „Wir legen Wert darauf, die Barrierefreiheit unseres Angebots konsequent auszubauen. Sie ist ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil eines attraktiven Nahverkehrs. Das Sonderbudget unterstützt uns dabei, die Barrierefreiheit im Stuttgarter ÖPNV weiter voranzubringen.“

Simone Fischer, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, sagte: „Ich freue mich sehr über die Fortschritte bei der barrierefreien Gestaltung der Stadtbahnhaltestellen. So bringen wir den barrierefreien Ausbau des ÖPNV in Stuttgart weiter voran. Für viele Menschen ist Barrierefreiheit ein „Must-have“, damit sie ihren Alltag bewerkstelligen und ihre Arbeit oder Besorgungen erledigen können und um mobil zu sein. Es ist wichtig, dass neben der Infrastruktur der Verkehrsunternehmen auch visuelle und akustische Fahrgastinformationen und Serviceangebote, die beispielsweise für sehbehinderte oder hörgeschädigte Personen gut nutzbar sein müssen, weiterentwickelt werden.“

Bahnsteigebenen werden angehoben und partielle Rampen eingesetzt

An der Haltestelle Wangen-Marktplatz, wo der Höhen- und Spaltunterschied beträchtlich ist, wurde von der SSB bereits eine partielle Rampe am Bahnsteig eingesetzt und erfolgreich getestet. Um weitere temporäre Verbesserungen zu erreichen, wird an den Stadtbahnhaltestellen Börsenplatz, Charlottenplatz, Rathaus und Möhringen jeweils an der ersten Tür hinter der Fahrerkabine in Kürze eine partielle Rampe am Bahnsteig angebracht. Die Rampen aus glasfaserverstärktem Kunststoff überhöhen auf eine Tiefe von 40 Zentimetern die bestehenden Bahnsteige an der Bahnsteigkante um vier Zentimeter. Das Spaltmaß wird reduziert.

An den Stadtbahnhaltestellen Canstatter Wasen, Föhrich, Raitelsberg, Schlachthof, Wangen-Marktplatz, Wasenstraße wird alsbald die Bahnsteigebene selbst um einige Zentimeter angehoben. Dazu werden neue Bahnsteigkantensteine gesetzt. Diese werden nach den neuen Vorgaben auf ein Spaltmaß von sieben Zentimeter in der Geraden gesetzt. Parallel zur Bahnsteigkante wird mit einem Abstand von 60 Zentimeter zur Bahnsteigkante eine Blindenleitlinie nach dem Stuttgart System bestehend aus Hohlkörperbodenindikatoren eingebaut. Alle vier Türen des 40 Meter langen Stadtbahnwagens werden mit Einstiegsfeldern nach dem Stuttgarter System gekennzeichnet.

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Bildnachweise

  • Symbolfoto: Max Kovalenko