Die Durchführung einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraph 43 Abs. 1 IfSG) ist in Stuttgart ab sofort ausschließlich über die Landesplattform „Serviceportal Baden‐Württemberg“ online möglich. Seit der Einführung dieser digitalisierten Verwaltungsleistung werden beim Gesundheitsamt Stuttgart keine Belehrungen mehr als Präsenzveranstaltungen angeboten.
Bei der Erstbelehrung handelt es sich um eine Online‐Belehrung, die in Deutsch und zwölf weiteren Sprachen angeboten wird. Für die Anmeldung sind die Erstellung eines Service-Kontos sowie ein elektronischer Personalausweis oder eine digitale Kopie des Personalausweises/Reisepasses notwendig.
Bescheinigung nach Online‐Belehrung
In Stuttgart ist für die Online‐Belehrung eine Gebühr von 36 Euro durch Online-Bezahlung zu entrichten. Für ehrenamtlich Tätige, Praktikantinnen und Praktikanten ist die Teilnahme kostenlos.
Nach der Belehrung erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine Bescheinigung im pdf-Format in das Postfach ihres Service-Kontos. Die Bescheinigung gilt nur für die belehrte Person und ist für die Dauer des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber zu hinterlegen.