Für vier Kommunen unterschiedlicher Größe stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 11,5 Mio. Euro zur Umsetzung ihrer Klimaneutralitätskonzepte zur Verfügung.
Aus den eingereichten Anträgen wird eine Jury unter Vorsitz des Umweltministeriums Baden-Württemberg vier Gewinner-Kommunen unterschiedlicher Größe auswählen. Diese erhalten in den kommenden drei Jahren eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Der Förderzuschuss richtet sich nach der Größe der Kommune. Als Großstadt kann Stuttgart bis zu vier Millionen Euro als Fördermittel erhalten.
Stadtverwaltung hat für die Bewerbung „Klimaneutralitätskonzept 2035“ erstellt
Dank Vorarbeiten im Rahmen des Energie- und Klimaschutzkonzepts und die Beiträge aus den Bereichen Mobilität und Stadtplanung konnte ein den Vorgaben der KEA entsprechender Antrag erarbeitet und eingereicht werden.
Darin enthalten sind zum einen strukturelle Klimaschutz-Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung. Diese werden auch als Vorarbeiten für die Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Landeshauptstadt genutzt.
Zum anderen werden Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität für die Gesamtstadt ausgeführt. Dazu werden in den Bereichen Wohnen, Wärmeversorgung, Mobilität, Stromerzeugung, Unternehmen und Stadtentwicklung laufende und anzugehende Maßnahmen erläutert, mit deren Umsetzung die Landeshauptstadt den Weg zur Klimaneutralität in Jahr 2035 erreichen will. Für die Verwaltung gilt ein noch strengeres Klimaschutzziel. Hier hat die Landeshauptstadt sich die Vorgabe gesetzt, bereits 2030 klimaneutral zu sein.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Jürgen Görres ( Juergen.Goerresstuttgartde , 0711-216-88668, Leiter der Energie- und Klimaschutzabteilung) zur Verfügung.