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Landeshauptstadt Stuttgart

Flüchtlingspolitik

Stuttgart unterzeichnet „Potsdamer Erklärung“ – Bis zu 200 Menschen zusätzlich könnten aufgenommen werden

Im Vollzug einer Entscheidung des Gemeinderats vom April 2020 hat Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper die Potsdamer Erklärung unterschrieben. Damit ist die Landeshauptstadt Stuttgart offiziell Partner im Bündnis „Städte Sicherer Häfen/Seebrücke“.

Städte bekunden im Rahmen dieses Bündnisses nachdrücklich ihre Bereitschaft, aus Seenot gerettete Menschen zusätzlich aufzunehmen.

Die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, Dr. Alexandra Sußmann, informierte Vertreterinnen und Vertretern der Initiative Seebrücke bei einem Gespräch über diesen Schritt, wie die Stadt am Mittwoch, 13. Oktober mitteilte.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte in diesem Zusammenhang: „Menschen auf der Flucht und in Not haben unsere Hilfe, Unterstützung und Solidarität verdient. Allerdings sollte die Hilfe für Menschen auf der Flucht und in Not im Schwerpunkt in den Herkunftsregionen vor Ort erfolgen – auch deswegen, weil dadurch wesentlich mehr Menschen geholfen werden kann.“ Im Übrigen sei die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik Aufgabe des Bundes und der Europäischen Union, die diese regeln, steuern und koordinieren. Sie sei nicht Aufgabe einzelner deutscher oder europäischer Kommunen. Und weiter: „Die von Kommunen erklärte Bereitschaft, über die europäischen und nationalen Verteilungsquoten hinausgehend Geflüchtete aufzunehmen, hat somit keine rechtlich bindende Wirkung.“ Wenn der Bund oder die Europäische Union in begrenztem Umfang Menschen aufnähme, denen man vor Ort nicht helfen kann, leiste auch Stuttgart einen humanitären Beitrag – so etwa bei sogenannten Ortskräften aus Afghanistan.

200 geflüchtete Menschen zusätzlich aufnehmen

Sozialbürgermeisterin Dr. Alexandra Sußmann sagte: „Wir können 200 geflüchtete Menschen zusätzlich aufnehmen. Dank der Netzwerke mit freien Trägern und anderen Kooperationspartnern sind wir handlungsfähig. Das gilt auch, wenn noch mehr Menschen aufzunehmen und zu betreuen wären, auch weil weitere Akteure, wie etwa das Asylpfarramt, ihre Unterstützung signalisiert haben.“ Ob und wann Menschen tatsächlich aufgenommen werden könnten, vermag die Verwaltung nicht einzuschätzen. Das Sozialamt muss unabhängig davon in den kommenden Monaten die Kapazität an Plätzen reduzieren, ein Abbau von 800 Plätzen sei zwingend notwendig.

Die Verwaltung hat coronabedingt in allen Unterkünften Isolationsräume/-bereiche eingerichtet, die aktuell nicht belegbar sind. Insgesamt wurde weniger dicht belegt, um Ansteckungen zu vermeiden. Dadurch könnten größere Familienverbände nicht ad hoc auf einmal aufgenommen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein Vorlauf zur Planung der Aufnahme (für Umverlegungen, Verdichtungen) eingeräumt werden kann. Auch da aktuell eher mit einer Zuweisung von Alleinstehenden oder sehr kleinen Familienverbänden gerechnet wird.

Die Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme mit dem Beitritt zum Bündnis bedeutet nicht, dass die Kommunen bzw. Landkreise die Kosten übernehmen. Die zusätzlichen Aufnahmen gehen genau wie die Zuteilungen anhand des Königsteiner Schlüssels über den Bund, von dort wiederum an die Länder und dann an die Kommunen und Landkreise. Die zusätzlich aufgenommenen Geflüchteten durchlaufen das Asylverfahren genauso wie die anderen.

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