Mit der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats im Juli dieses Jahres hatte laut Geschäftsordnung des Beirats für Menschen mit Behinderung die Amtszeit der Sachkundigen Mitglieder in dem Beirat geendet. Für alle, die sich in der neuen Amtszeit politisch als Expertin und Experte für die Belange von Menschen mit Behinderung einbringen und die Politik in der Stadt aktiv mitgestalten wollen, fand im Juni eine Informationsveranstaltung statt. Im Anschluss konnten sich Interessierte sich bei der Geschäftsstelle für die Belange von Menschen mit Behinderung. „Die große Anzahl an interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Stuttgart war beeindruckend und hat mich sehr gefreut“, so Jennifer Langer, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Landeshauptstadt Stuttgart.
Bei der Auswahl der Beiratsmitglieder waren verschiedene Kriterien zu erfüllen.
Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales, Gesundheit und gesellschaftliche IntegrationUnser Ziel war es, dass der Beirat eine Vielzahl an Menschen mit den verschiedensten Behinderungsarten abbildet. Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts, mit und ohne Migrationshintergrund sollen im Beirat sein.
Eine Findungskommission, bestehend aus der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, der Leiterin der Geschäftsstellen für die Belange von Menschen mit Behinderung, einem Mitglied der Gesamtschwerbehindertenvertretung und des Referats Soziales, Gesundheit und gesellschaftliche Integration, traf gemeinsam mit Bürgermeisterin Dr. Sußmann eine Vorauswahl an Mitgliedern und Stellvertretern für die Entscheidung durch den Gemeinderat. „Durch das große Engagement der Stuttgarterinnen und Stuttgarter konnten wir eine vielfältige Auswahl an Beiratsmitgliedern finden, worüber ich sehr dankbar bin“, stellt Jennifer Langer fest.
In seiner Sitzung am 19. September stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag einstimmig zu und wählte neuen Sachkundigen Mitglieder und Stellvertreter des Beirats für Menschen mit Behinderung für die kommenden fünf Jahre.