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Landeshauptstadt Stuttgart

Bundestagwahl

Informationen des Statistischen Amts zur Bundestagswahl

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind bei Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, insgesamt rund 370.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, 2017 waren es exakt 376.869.

Im Wahlkreis Stuttgart I sind in diesem Jahr rund 191.000 Personen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, im Wahlkreis Stuttgart II sind es rund 179.000 Personen. Das Statistische Amt der Stadt informiert nochmals über die wichtigsten Regelungen und die Bekanntgabe der Ergebnisse.

Briefwahl kurz vor Schluss

Briefwahlunterlagen können online oder per E-Mail bis Donnerstag, 23. September, um 11 Uhr persönlich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beantragt werden. In den Bezirksämtern der äußeren Stadtbezirke ist dies bis Donnerstag, 23. September, um 18 Uhr möglich, im Stuttgarter Rathaus, Marktplatz 1, bis Freitag, 24. September, um 18 Uhr.

Erkrankt eine Wählerin oder ein Wähler, können die Unterlagen noch am Samstag, 25. September, zwischen 8 und 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag bis 15 Uhr bei Statistischen Amt in der Eberhardstraße 37 beantragt werden.


Wählen trotz Covid-19

Wenn Wählende am Wahltag typische Krankheitssymptome einer Covid-19-Infektion – namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns – aufweisen, besteht ein Zutrittsverbot zum Wahlgebäude. Um eine Stimmabgabe dennoch zu ermöglichen, müssen sich diese Personen so früh wie möglich, spätestens aber am Wahltag bis 15 Uhr, beim Statistischen Amt unter Telefon 216-92233 melden. Eine schriftlich bevollmächtigte Person kann dann die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist dagegen nicht möglich. In jedem Fall muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, Stuttgart-Mitte eingegangen sein.


Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Die insgesamt 260 Stuttgarter Wahllokale sind am Sonntag, 26. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die jeweilige Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann man am Wahltag seine Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht findet oder nicht erhalten hat, kann trotzdem bei Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses an der Wahl teilnehmen.

In jedem Fall sollte man sich vorab bei der Wahl‐Hotline des Statistischen Amts unter 216-92233 informieren, ob man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.


Bekanntgabe der Wahlergebnisse

Nach Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung der Stimmen. Die ersten Ergebnisse aus den einzelnen Stadtbezirken sind ab 19 Uhr zu erwarten.

Die Wahlergebnisse werden auf der städtischen Website unter www.stuttgart.de/wahlergebnis veröffentlicht. Das vorläufige Endergebnis der gesamten Stadt liegt voraussichtlich um 22 Uhr vor.


Der Kreiswahlausschuss tagt am Dienstag, 28. September, um 16 Uhr im Mittleren Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses und stellt das amtliche Endergebnis fest.


"Gehen Sie wählen!"

Zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, ruft der Stuttgarter Kreiswahlleiter und Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, die Bürgerinnen und Bürger auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen:  Aufruf zur Bundestagswahl

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