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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Stadt verzichtet auf Gebühren für Außengastronomieflächen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. September, zugestimmt, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen zu verzichten. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar für das Kalenderjahr 2021.

Die Landeshauptstadt möchte mit dem Verzicht der Gebühren auf Außengastronomieflächen den Stuttgarter Gastronomen entgegenkommen.

OB Dr. Nopper war es ein wichtiges Anliegen, den Gastronomen entgegenzukommen und sie damit zu unterstützen. Die Stadt verzichtet damit auf Gebühreneinnahmen von mindestens 785.000€.

OB Dr. Nopper sagte dazu: „Es ist geradezu unsere Pflicht als Stadt, in schwerer Zeit unserer Gastronomie unter die Arme zu greifen und ihnen Erleichterung zu ermöglichen. Umso mehr freut mich, dass der Gemeinderat meinem Vorschlag zum Verzicht der Gebühren für die außengastronomische Bewirtschaftung im Jahre 2021 gefolgt ist. Wir alle bleiben in der Hoffnung, dass unsere Gastronomie keinen Lockdown mehr durchleben muss.“

Durch den Verzicht soll die Nutzung und Erweiterung von Außengastronomieflächen für die Gastronomie erleichtert werden. Die Öffnung der Gaststätten vor Ort war in Stuttgart pandemiebedingt erst seit dem 24. Mai wieder möglich.

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  • Leif Piechowski