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Landeshauptstadt Stuttgart

Verkehr

Geofencing-Zone für E-Scooter rund um den Canstatter Wasen angeordnet

Auch zum diesjährigen Volksfest hat das Amt für öffentliche Ordnung eine sogenannte Geofencing‐Zone für E‐Scooter rund um den Cannstatter Wasen angeordnet. Durch Geofencing wird die Rückgabe von E-Scootern technisch verhindert; der Ausleihvorgang kann in der Zone nicht beendet werden.

Im Bereich von ca. 200 m um den Cannstatter Wasen kann der Mietvorgang eines E-Scooters nicht beendet werden.

Nach den Erfahrungen des ersten Wochenendes wurde die Geofencing‐Zone nun erweitert. Im Bereich von ca. 200 Metern um das Veranstaltungsgelände können E-Scooter am kommenden Wochenende nicht zurückgegeben werden. Alle Verleihfirmen wurden zur Umsetzung aufgefordert. 

E-Scooter sind kein Spielzeug

Beim Fahren von E-Scootern sind Regeln zu beachten. Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser genutzt werden. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit dem E‐Scooter auch die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind absolut tabu.

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gelten dieselben Regeln wie für alle Kraftfahrzeuge. Es gilt also die 0,5-Promille‐Grenze. Wer mit diesem Alkoholwert E‐Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat. Aber schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille‐Grenze.

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Bildnachweise

  • Max Kovalenko
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
  • Max Kovalenko