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Landeshauptstadt Stuttgart

Service

Alters- und Ehejubiläum

Sie wohnen in Stuttgart und feiern Ihren 90. Geburtstag oder 50. Hochzeitstag? Dann können Sie sich von der Stadt ehren und beschenken lassen. Sollten Sie Interesse an einer Ehrung haben, finden Sie auf dieser Seite alle Informationen und Erklärungen zu den Voraussetzungen und dem Prozedere.

Auf ein Jubiläum in der Ehe können Paare stolz sein, Grund genug dies auch mit anderen zu teilen. (Symbolbild)

Sollten Sie Fragen zum Prozedere der Alters- und Ehejubilare haben können Sie sich an  Gudrun Baier als Ansprechperson der Abteilung Protokoll, Empfänge und Ehrungen wenden.

Übermittlungssperre beantragen

Wie im Bundesmeldegesetz (BMG) festgelegt ist, darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters‐ und Ehejubilaren veröffentlichen und an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen und eine Übermittlungssperre beantragen.

Sie können ganz einfach das Formular auf dieser Seite ausdrucken, ausfüllen und anschließend postalisch an das für Ihren Stadtbezirk zuständige Bürgerbüro schicken (eine Ausweiskopie ist nicht notwendig). Alternativ können Sie die Übermittlungssperre auch bequem über unseren Online-Service beantragen.

Online-Service

Sie können über unser Online‐Verfahren die Einrichtung einer Übermittlungssperre beantragen.

Hinweis: Die Übermittlungssperre wird solange beachtet, bis sie zurückgenommen wird oder durch Tod oder Wegzug gegenstandslos geworden ist. Eine Zurücknahme ist jederzeit möglich.

Kontakt

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