Auf dieser Seite können Sie sich über die Ausschreibungen der Landeshauptstadt Stuttgart informieren und was Sie bei Ihren Vergabeunterlagen und Ihren Angeboten berücksichtigen müssen.
Elektronische Vergabe für Ausschreibungen
Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet für Ausschreibungen eine elektronische Vergabeplattform an. Hierüber können kostenfrei und ohne Registrierung Bekanntmachungen eingesehen werden:
Für den Bereich Lieferungen und Leistungen (VgV, UVgO)
Seit Oktober 2018 im EU-Bereich und seit Januar 2020 im nationalen Bereich dürfen Angebote und Teilnahmeanträge nur noch elektronisch abgegeben werden. Aus diesem Grunde setzt der Zentrale Einkauf als Vergabestelle für den Bereich Lieferungen und Leistungen die AI Vergabesoftware ein.
Die Bewerber und Bieter sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere, dass
sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die erforderlichen Unterlagen von der in der Auftragsbekanntmachung angegebenen elektronischen Adresse herunterladen,
sie ihre Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessens-bestätigungen, vollständig und fristgemäß elektronisch über die Vergabeplattform abgeben,
sämtliche Dokumente ausschließlich in folgenden Dateiformaten eingereicht werden dürfen: docx, xls, xlsx, odt, ods, pdf, pdf/a, jpeg, GAEB, txt, xml, zip, doc, tif, sofern sich nicht aus den Vergabeunterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung etwas anderes ergibt.
sie eine den Mindestanforderungen entsprechende technische Ausstattung haben und die aktuell gültige Software für das Bieter-Cockpit der Firma Administration Intelligence nutzen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart als Betreiberin der Vergabeplattform
übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot während des Transports außerhalb seines Serverbereichs unversehrt bleibt,
kann bis zur Angebotsöffnung keine Einsicht in die verschlüsselten Angebote nehmen,
prüft mit einem Virenscanner beim Öffnen der verschlüsselten Angebote auf Virenkontamination. Hinweis: Kontaminierte Angebote gelten als nicht abgegeben!
Vor der Abgabe von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen müssen Sie sich unter Angabe ihrer Firmendaten und eines(r) zuständigen Ansprechpartners(in) bei der Landeshauptstadt Stuttgart registrieren. Die Registrierung ist notwendig, um Sie über Änderungen während des laufenden Verfahrens kurzfristig zu informieren und das Angebot, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung und die Interessensbestätigung später eindeutig zuordnen zu können. Sie können sich auch unabhängig von einer konkreten Ausschreibung auf der Vergabeplattform registrieren, um z.B. bei beschränkten Vergaben zur Auswahl zu stehen.
Der Download von Unterlagen von der Vergabeplattform ist kostenfrei. Für die Nutzung von Vergabeplattform und Bietercockpit ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Die Kosten für die Internetnutzung tragen die Nutzerinnen bzw. die Nutzer.
Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen gelten erst dann als eingegangen, wenn sie vollständig auf der Vergabeplattform gespeichert sind.
Der Bewerber- und Bieter-Support per Telefon und per Email erfolgt kostenfrei. Hierfür steht Ihnen die unter Kontaktdaten aufgeführte technische Hotline zur Verfügung. Die Bewerber und Bieter tragen die Telefonkosten, bzw. die Kosten für die elektronische Datenübermittlung.
Ein Rückzug von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Bieter-Cockpit möglich.
Für den Bereich Bauleistungen (VOB)
1. Möglichkeit: Vergabeunterlagen als pdf Version
Seit April 2016 ist es - ohne Registrierung - möglich, die Vergabeunterlagen als pdf Datei zu erhalten. Die Angebote können dann - sofern in den Unterlagen zugelassen - nur in Papierform abgegeben werden. Auch sind die Bewerber verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d.h. Fragen und Antworten sowie Änderungspakete zu verfolgen (Holschuld).
2. Möglichkeit: digital bearbeitbare Vergabeunterlagen
Hierfür ist es erforderlich, sich einmalig zu registrieren.
Für eine Anmeldung gehen Sie auf die Online-Plattform und wählen dort ein entsprechend gewünschtes Paket. Das Paket "Start" ist kostenfrei. Das Programm ava-sign für die Öffnung der Vergabeunterlagen steht Ihnen, nach Registrierung, kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie kostenlos die Vergabeunterlagen zur weiteren Bearbeitung herunterladen.
Die Registrierung hat für Bieter den Vorteil, dass Sie über Änderungen im Vergabeverfahren automatisch informiert werden. Außerdem ist es möglich, die Vergabeunterlagen digital zu bearbeiten und auch digital Angebote einzureichen.
Abgabe
Ihre Angebotsabgabe
Weiterhin besteht - bei erfolgreicher Registrierung - die Möglichkeit, Angebote in digitaler Form rechtssicher einzureichen. In welcher Form Angebote abgegeben werden können, entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig.
Eröffnungsprotokoll (nur für Vergaben nach VOB)
Direkt nach Abschluss der Angebotseröffnung (Submission) können die Bieter, die registriert sind und ein Angebot abgegeben haben, das Submissionsprotokoll nach dem Login unter www.meinauftrag.rib.de unter Dokumente und dort unter Protokolle einsehen.
Veröffentlichung vergebener Aufträge
Die Vergabe von Aufträgen bei beschränkten Ausschreibungen für Bauleistungen über 150.000 Euro und bei freihändigen Vergaben über 50.000 Euro werden veröffentlicht:
Für Liefer- und Dienstleistungen sind für freihändige und beschränkte Vergaben alle Aufträge über 25.000 Euro veröffentlicht.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.