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Landeshauptstadt Stuttgart

Fokusthema Innovationen

Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds im Überblick

Das Budget von 10 Millionen Euro macht den Fonds zum europaweit größten kommunalen Innovationsfonds für das Klima. Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds unterstützt sowohl den Transfer von innovativen Lösungen in die Praxis als auch die Skalierung von Pilotprojekten in einer Großstadt.

Innovationen für ein klimagerechtes Stuttgart

Neue Ideen fürs Klima

Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds richtet sich primär an Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Gleichwohl können zum Beispiel auch städtische Akteure Anträge stellen. 

Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds fördert vielfältige Arten von Innovationen:

  • technische (z. B. neue oder verbesserte Produkte),
  • prozessuale (z. B. optimierte Umsetzung),
  • ökonomische (z. B. neue Geschäftsmodelle),
  • gesellschaftliche (z. B. Verbraucherverhalten) oder
  • organisatorische (z. B. neuartige Einbindung unterschiedlicher Akteure) Innovationen
  • sowie vielfältige Kombinationen solcher Ansätze
    und vollständig neuartige Ideen.

Drei Förderrichtlinien

Der Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds ist in drei Förderlinien gegliedert und ermöglicht mit Fördersummen von 25.000 Euro bis zu einer Million Euro eine passgenaue Förderung von der lokalen Initiative bis zum großen Unternehmen:

  • Förderlinie I: Projekte mit einer Zuschusshöhe von 25.000 – 99.999 Euro
  • Förderlinie II: Projekte mit einer Zuschusshöhe von 100.000 – 499.999 Euro
  • Förderlinie III: Projekte mit einer Zuschusshöhe von 500.000 – 1.000.000 Euro

Für alle drei Förderlinien startete die erste Bewerbungsphase am 17. Mai 2021. Bis 15. Juli 2021 können die Bewerbungen eingereicht werden.

Ergebnisbasierte Zuschüsse

Die Landeshauptstadt Stuttgart zahlt die Zuschüsse ergebnisbasiert aus. Das heißt, erst wenn die beantragten Projekte Schritt für Schritt Ergebnisse erreicht haben, zahlt die Landeshauptstadt Stuttgart Schritt für Schritt die Zuschüsse aus. Die zu erreichenden Ergebnisse formulieren die Antragstellenden im Projektantrag selbst, definieren damit im Vorfeld die wesentlichen Schritte im Projekt und binden die Zuschusszahlungen so an die zu erreichenden Ergebnisse. 

Zuschusshöhen und De-minimis

Die maximale Zuschusshöhe (bei Erreichen aller vereinbarten Ergebnisse) richtet sich nach der Rechtsform der Antragstellenden. Privatrechtlich organisierte Antragstellende erhalten im Rahmen der De-minimis-Verordnung – je nach Betriebsgröße – bis zu 50%, 60% oder 70% der projektbezogenen Kosten. Bei Kleinunternehmen wird davon ausgegangen, dass eine höhere Förderung notwendig ist, da sie in der Regel nicht auf derart leistungsfähige Fachabteilungen zurückgreifen können wie größere Unternehmen und keine Skalenerträge durch eine Vielzahl an Projekten haben. Über die De-minimis-Regelung hinaus orientieren sich die Zuschusshöhen an den genannten Sätzen, werden jedoch in Einzelfallentscheiden im Rahmen des EU- Beihilferechts festgelegt. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Vereine, öffentliche und zivilgesellschaftliche Organisationen können maximal 90% der kalkulierten projektbezogenen Ausgaben beantragen, sofern das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird.

Antragstellende und Bezug zu Stuttgart

Je nach Förderlinie müssen die Antragstellenden bzw. bei Konsortien der federführend leistungserbringende Antragstellende in Stuttgart (Wiesel), Baden-Württemberg (Fuchs) oder Europa (Hirsch) eine Betriebsstätte haben. Dies dient einerseits dazu durch die Aktivität regionaler Akteure eine Ausstrahlungswirkung zu erzielen und andererseits wird über die geografische Ausweitung in den Linien Fuchs und Hirsch sichergestellt, dass eine ausreichend große Zahl hochwertiger Bewerbungen vorliegt, die eine qualifizierte Auswahl ermöglicht. Alle Projekte werden innerhalb von 36 Monaten in Stuttgart umgesetzt.

Kombination mit weiteren Förderprogrammen

Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds ermöglicht eine Kombination der Zuschüsse mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen des Bundes und des Landes (BAFA, KfW, L-Bank u. a.) oder der Landeshauptstadt Stuttgart, sofern auch diese Programme eine Kombination der Zuschüsse zulassen. Die Antragstellenden müssen Fördermittel aus anderen Förderprogrammen vorrangig verwenden. Die Gesamtförderung kann maximal 100 Prozent der Projektkosten betragen.

Auswahl der Projekte

Gestützt auf Fachgutachten zu allen eingereichten Projekten wählt der hochkarätig besetzte Stuttgarter Klima-Innovationsrat die zu fördernden Projekte aus. 

Sie haben Interesse am Stuttgarter Klima-Innovationsfonds? 

Unter  www.stuttgart.de/Klima-Innovationsfonds (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie die aktuellen Informationen und Unterlagen, die Sie rund um den Stuttgarter Klima-Innovationsfonds benötigen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Fotograf: Jan Bottinger