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Landeshauptstadt Stuttgart

Informationen

Winterdienst auf Vereinsanlagen

Bald geht es wieder los mit dem Winterdienst. Im Rahmen der Grundstücksmietverträge und der Anliegerpflichten sind die Vereine zur Räumung und zum Bestreuen der Gehwege und der Wege auf dem Grundstück verpflichtet. Wir erklären, was Sie beim Winterdienst beachten müssen.

Winterdienst bietet Sicherheit.

Laufbahnen und Kleinspielfelder mit Kunststoffbelag sowie Spielfelder mit Kunst­stoffrasenbelag (mit und ohne Sand-/Granulatverfüllung) dürfen nicht von Schnee oder Eis geräumt werden, da sowohl bei der Räumung mit Handgeräten als auch bei Maschineneinsatz die Beschädigung des Sportbelags nicht ausgeschlossen werden kann.

Für Beschädigungen der Beläge, die durch Schnee- und Eisräumen entstehen, haften die Vereine. Auch werden durch das Eis- und Schneeräumen Teile des aufgebrachten Gummigranulats (Mikroplastik) von den Sportflächen abgeschoben und gelangen so in die Entwässerungssysteme bzw. Umgebungsflächen. 

Eine regelmäßige Räumung der Grundstücke und Gehwege muss gewährleistet sein. Hier gilt die  Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart.

Ihre Ansprechpartner beim Amt für Sport und Bewegung sind  Marco Breunig, Beate Bruder,  Cornelia Eßwein,  Robert Fuchs.

Ihre Ansprechpartnerin beim Amt für öffentliche Ordnung ist Andrea Kolbe, Telefon 0711 216-91132, E-Mail  andrea.kolbestuttgartde 

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