Zugelassene Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber
Der gemeinsame Kreiswahlausschuss der Wahlkreise 258 Stuttgart I und 259 Stuttgart II hat am 24. Januar 2025 in öffentlicher Sitzung die folgenden Kreiswahlvorschläge zugelassen. Die Zulassung des Kreiswahlausschusses erfolgte unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei nach § 28 des Bundeswahlgesetzes zugelassen wird.