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Landeshauptstadt Stuttgart

Sozialamt

Bestattungskosten - Leistungen beantragen

Zu den erforderlichen, angemessenen Kosten einer Bestattung sind Leistungen der Sozialhilfe möglich, soweit für die Verpflichteten die Kostentragung nicht zumutbar ist. Leistungsberechtigt sind diejenigen, die zur Tragung der Bestattungskosten rechtlich verpflichtet sind. Dagegen kommt es für einen Sozialhilfeanspruch zu Bestattungskosten nicht darauf an, ob die verstorbene Person zuletzt Sozialhilfe bezog. Erforderlich ist stets ein Antrag, Im Antragsverfahren wird geprüft, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Leistung zu den Bestattungskosten erbracht werden kann.

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