Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Jugendamt

Tageseinrichtung für Kinder - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Das Jugendamt kann den Kostenbeitrag ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung Ihnen nicht zuzumuten ist. Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Ganztageseinrichtungen in städtischer oder privater Trägerschaft.

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.

Online-Service

Nutzen Sie das Online-Verfahren, um Ihren Antrag zu stellen.

Jugendamt

Haushalt, Gebühren und Rechnungswesen

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise