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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Stadtplanung und Wohnen

Abteilung Wohnen

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Abteilung Wohnen
Hospitalstraße 8
70174 Stuttgart

Postanschrift

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart

Die Abteilung Wohnen des Amts für Stadtplanung und Wohnen ist aufgeteilt in die Sachgebiete Wohnbauförderung und Wohnraumversorgung.

Die  Wohnbauförderung (Öffnet in einem neuen Tab) informiert Bürgerinnen und Bürger über die Finanzierungshilfen vom Land und der Stadt beim Erwerb von eigengenutztem Wohnraum. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten ferner über die Fördermöglichkeiten bei Energiesparmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Außerdem sind sie Ansprechpartner für Bauherrinnen und Bauherren, die neue geförderte Mietwohnungen bauen möchten.

Durch den vom Stuttgarter Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. März 2011 gefassten Grundsatzbeschluss für eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung in Stuttgart rückt die Wohnbauförderung auch in der Innenentwicklung verstärkt in den Fokus (Stuttgarter Innenentwicklungmodell, kurz SIM). Mit dem Förderprogramm Schaffung von Wohnraum zur Miete werden Eigentümer unterstützt, die bisher nicht zum Wohnen geeignete Räume zu einer Wohnung ausbauen und an mittlere Einkommensbezieher vermieten.

Vermieter von Wohnungen dürfen die Miete nicht beliebig vereinbaren oder erhöhen, da sonst eine Mietpreisüberhöhung oder gar Mietwucher vorliegen könnte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mietpreisüberwachung beraten und entscheiden über die maximal zulässige Miete, die sich am Stuttgarter Mietspiegel orientiert. Zudem informieren sie Eigentümer und Mieter über die zulässigen Modernisierungsmaßnahmen in Gebieten der sozialen Erhaltungssatzungen (sogenannte Milieuschutzsatzungen).

Die  Wohnraumversorgung (Öffnet in einem neuen Tab) vermittelt Sozialmietwohnungen an berechtigte Personen mit Wohnberechtigungsschein. Des Weiteren werden Bescheinigungen für den Bezug von Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher ausgestellt. Nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse können sich Wohnungssuchende bei den vorhandenen Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften für eine Mietwohnung bewerben.

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