Bodenschutz
Natürliche Böden sind, einmal zerstört, in menschlichen Zeiträumen fast nicht reproduzierbar. Schädliche Veränderungen, wie Bodenverunreinigungen oder Bodenverdichtungen, lassen sich kaum beheben.
Foto: Amt für Umweltschutz
Insofern ist der bisherige Umgang mit Boden, besonders in Ballungsräumen, mittel- bis langfristig eine ernsthafte, wenngleich noch viel zu wenig beachtete, Bedrohung der Bodenressourcen. Zwischenzeitlich wird davon ausgegangen, dass die Schädigung der Böden weltweit sogar den Folgen des globalen Klimawandels vorauseilen dürfte.
Bei der Landeshauptstadt Stuttgart wird der Bodenschutz von der Unteren Bodenschutzbehörde wahrgenommen. Organisatorisch unterscheidet man zwischen vorsorgendem und gefahrbezogenem Bodenschutz wie folgt:
Vorsorgender Bodenschutz
Zum vorsorgenden Bodenschutz zählt die Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Planfeststellungsverfahren sowie Bauvorhaben. Hier wird schwerpunktmäßig auf den schonenden, sparsamen und haushälterischen Umgang mit Boden geachtet.
Gefahrenbezogener Bodenschutz
Der gefahrbezogene Bodenschutz konzentriert sich darauf, Gefahren durch stoffliche Einträge auf Böden (Fremd- und Schadstoffe) oder sonstige schädliche Bodenveränderungen (Verdichtungen) zu verhindern bzw. zu beseitigen.
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