Ob Vaterschaftsfeststellung, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder die gemeinsame elterliche Sorge – das Jugendamt bietet zu allen Themen Beratung und Unterstützung an.
Wenn Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet sind, bietet Ihnen das Jugendamt Beratung und Unterstützung an, insbesondere bei der Feststellung der Vaterschaft.
Beurkundung der Vaterschaft
Sowohl das Jugendamt als auch das Standesamt beurkunden die Vaterschaft kostenlos. Das Standesamt darf allerdings keine Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge beurkunden.
Wegen der hohen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin zur Beurkundung. Sofern Ihr Kind noch nicht geboren ist und für die Beurkundung kein Dolmetscher erforderlich ist, können Sie direkt mit Ihrer zuständigen Ansprechperson Kontakt aufnehmen:
In allen anderen Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung unter 0711 216 - 55 807. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 10:30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 Uhr.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Vaterschaft
Die Vaterschaft kann in folgenden Fällen anerkannt werden:
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
- zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist
Die Vaterschaft wird durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form anerkannt. Diese Anerkennung ist auch bereits vor der Geburt möglich.
Die Anerkennung kann beim Standesamt, beim Jugendamt und bei allen Notaren erfolgen. Sobald auch die Mutter persönlich und in öffentlich beurkundeter Form zustimmt, wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam. Ist die Mutter noch verheiratet wird, die Anerkennung der Vaterschaft erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.