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Landeshauptstadt Stuttgart

Themen

Aufarbeitung Kinderschutz in Institutionen

Der Missbrauch von Heranswachsenden in Institutionen der Kinder‐ und Jugendhilfe wirkt bis heute nach. Bis die Aufarbeitung beginnt, dauert es. Erst in den späten 2000er‐Jahren gibt es strukturelle Untersuchungen unter den Augen der Öffentlichkeit. Viele Institutionen ergreifen präventive Maßnahmen, auch das Jugendamt.

Weinendes Kind auf der Treppe: Symbolbild für die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in Institutionen

1930: Im Stummfilm „Revolte im Erziehungshaus“, gedreht nach dem gleichnamigen Theaterstück, kommt erste Kritik an der öffentlichen Fürsorgeerziehung und den menschenunwürdigen Zuständen in Erziehungsanstalten auf. Im Zuge der antiautoritären Erziehung und der Heimkampagne der 1968er-Bewegung wird diese Kritik wieder aufgegriffen. Die klassische Heimerziehung wird liberalisiert, schafft aber hierdurch neue Zugänge für Machtmissbrauch und sexuellen Missbrauch. Im Laufe der 1980er- und 1990er-Jahre wird das Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen innerhalb von Familien aufgedeckt. 

Leitfaden

2009/2010: Innerhalb von Institutionen wird die Gefährdung von jungen Menschen erst durch die von der Bundesregierung 2009 und 2010 eingerichteten Runden Tische „Heimerziehung“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ in größerem Umfang bekannt. Das Jugendamt Stuttgart stellt sich seiner Verantwortung, entwickelt einen  Leitfaden „Fach- und Führungskräfte in besonderer Verantwortung“ (Öffnet in einem neuen Tab), setzt diesen konsequent um und stellt sich der Aufarbeitung von Gefährdungen junger Menschen in der Verantwortung des Jugendamts.

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