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Landeshauptstadt Stuttgart

Themen

Jugendgerichtshilfe

Straffällige junge Menschen sind von Beginn an ein Thema für das Jugendamt. In Deutschland wird die Jugendgerichtshilfe 1921 eingeführt und seitdem laufend entwickelt. Ihre Aufgabe ist es, straffällige Jugendliche vor, während und nach dem Strafverfahren zu beraten.

Gerichtssaal im Amtsgericht Bad Cannstatt, 2021

1921–2021: Die Jugendgerichtshilfe ist einer der Bereiche, die das Jugendamt seit seiner Gründung begleitet. Dies zeigt ein Rückblick auf dreißig Jahre Jugendgerichtshilfe aus dem Jahr 1960: „Die Arbeit der Jugendgerichtshilfe hat in den letzten Jahrzehnten ganz erheblich zugenommen, ohne daß daraus unmittelbar Rückschlüsse auf die Entwicklung der Jugendkriminalität in Stuttgart überhaupt gezogen werden können. Vor 30 Jahren hatte die Jugendgerichtshilfe, die sich damals allerdings nur auf das Alter von 14–18 Jahren bezog, nur mit 350 Jugendstraffälligen im Jahr zu tun. In den Jahren 1951–1953, als in Stuttgart die Jugendgerichtshilfe bereits auch für die Heranwachsenden zuständig war, betrug die Zahl der Fälle im Jahresdurchschnitt etwa 1.000.“ 

Heute, rund sechzig Jahre nach dem Bericht der Stadtverwaltung, haben sich die Schwerpunkte der Jugendgerichtshilfe nochmals verschoben. Absolute Zahlen zur Jugendkriminalität sind wenig aussagekräftig, gesellschaftliche Normen verändern sich genauso wie demografische Grundlagen. 1989 ist das Jugendamt Stuttgart eines der ersten Jugendämter, das den Täter-Opfer-Ausgleich einführt. 1999 nimmt in Stuttgart das erste Haus des Jugendrechts in Deutschland seine Arbeit auf.

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Bildnachweise

  • Amtsgericht Bad Cannstatt
  • Stadt Stuttgart/Jugendamt
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  • Stadtarchiv Stuttgart
  • picture-alliance/dpa