Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Ankommen

Anlaufstelle für ukrainische Schutzsuchende

Die Landeshauptstadt möchte Schutzsuchenden aus der Ukraine den Start in Stuttgart erleichtern. Deshalb gibt es eine zentrale Anlaufstelle in der Nähe des Hauptbahnhofs, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Fuß gut erreichbar ist. Diese Anlaufstelle befindet sich bei der Ausländerbehörde in der Eberhardstr. 39.

Übersetzung / переклад / Translation

Wir weisen darauf hin, dass nach Aktivierung des unten stehenden Links Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. / Хочемо зазначити, що після активації посилання нижче, дані будуть передані відповідному постачальнику. / We would like to point out that data will be transmitted to the respective provider after activating the link below.

Externe Inhalte freigeben
In Stuttgart angekommen: Geflüchtete aus der Ukraine werden bei der Erstregistrierung unterstützt. (Symbolbild)

An diese Anlaufstelle können sich Schutzsuchende aus der Ukraine wenden, die neu nach Deutschland eingereist sind und unter § 24 Aufenthaltsgesetz fallen. Nach einer ersten Überprüfung durch die Ausländerbehörde erfolgt ggf. die Weiterleitung an das Sozialamt. Dort wird eine mögliche Aufnahme in einer (Not-) Unterkunft für Geflüchtete geprüft. Zudem wird zu den Sozialleistungen informiert.

Standort

Ausländerbehörde
Eberhardstr. 39
70173 Stuttgart 

Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten am Mittwoch, 08. Mai 2024 und Donnerstag, 09. Mai 2024:

Das Amt für öffentliche Ordnung ist am Mittwoch, 08. Mai 2024 mit allen Dienststellen (einschl. Ausländerbehörde) aufgrund einer Personalversammlung für den Publikumsverkehr geschlossen. Gesonderte Terminvereinbarungen bleiben davon unberührt. Am Donnerstag ist das Amt für öffentliche Ordnung aufgrund des gesetzlichen Feiertages geschlossen. Deshalb werden die Öffnungszeiten in dieser Woche wie folgt geändert:

  • Dienstag, 07. Mai 2024: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Freitag, 10. Mai 2024: 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Termin zur Erstregistrierung

Für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist eine ausländerrechtliche Erstregistrierung zwingend erforderlich. Sofern eine erkennungsdienstliche Behandlung noch nicht erfolgt ist,  vereinbaren Sie bitte einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • mediaphotos/Getty Images