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Landeshauptstadt Stuttgart

Städtische Immobilien

Aufnahmestopp für Bewerber von Gartengrundstücken

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Anzahl der Pachtinteressenten für einen Garten in kürzester Zeit von durchschnittlich 1.500 auf 4.000 mehr als verdoppelt. Es können daher bis auf Weiteres keine neuen Interessenten auf die Pachtvormerkliste aufgenommen werden. Das gilt für das gesamte Stadtgebiet Stuttgart.

Im eigenen Garten zu werkeln ist bei den Stuttgarterinnen und Stuttgartern ein beliebtes Hobby.

Aufnahmestopp für Bewerber von Pachtgärten

Der Wunsch nach einen eigenen Stückle ist aufgrund der Corona-Pandemie bei den Stuttgarter*innen enorm gestiegen. Die Anzahl der Interessenten hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Schon vor der Pandemie war die Wartezeit lang, bis zu zwölf Jahre mussten Interessenten auf einen Garten warten. Nach aktuellem Stand verlängert sich die Wartezeit auf einen nicht mehr zu bemessenden Zeitraum – zumal aktuell deutlich weniger Gärten aufgegeben werden. Bis auf Weiteres können daher keine weiteren Interessenten mehr auf die Pachtvormerkliste aufgenommen werden. Sobald sich die Situation wieder normalisiert hat, wird die Stadt Stuttgart wieder allen Bürger*innen die Möglichkeit bieten, sich auf einen Pachtgarten zu bewerben. Für Neuigkeiten bzw. Änderungen schauen Sie gerne immer wieder auf unsere Homepage. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Vergabe und Pachtpreis

Die Interessenten werden den jeweiligen Stadtteilen zugeordnet. Kommt es zu einer Kündigung eines Kleingärtners, wird das Grundstück dem nächsten Interessenten entsprechend der Wartedauer angeboten. Lehnt ein Interessent drei ihm angebotene Gartengrundstücke ab, wird er von der Warteliste gestrichen.

Pächter bezahlen pro Ar (100 Quadratmeter) zwischen zehn und 40 Euro im Jahr. Der Preis variiert je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks.

Als Rechtsordnung für die Kleingärten gilt die  Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Öffnet in einem neuen Tab).

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