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Landeshauptstadt Stuttgart

Bildung für nachhaltige Entwicklung

BNE an Schulen

Schulen sind wichtige Lernorte, an denen Kinder und Jugendliche Nachhaltigkeit unmittelbar erfahren können. Das Schulgebäude, der Schulgarten, Unterricht und außerschulische Lernräume bieten zahlreiche Lern‐ und Gestaltungsmöglichkeiten für ein nachhaltigeres Stuttgart.

Im Unterricht, im Ganztag oder in AGs lernen Schülerinnen und Schüler mit den großen politischen, ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit umzugehen. (Symbolbild)

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat den Auftrag, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an Stuttgarter Schulen zu stärken. Die Kommunalverwaltung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Im Sinne des  "whole institution approaches" (Öffnet in einem neuen Tab) werden sowohl die Infrastruktur der Schule als auch pädagogische Perspektiven im Unterricht und in Betreuung berücksichtigt.

Kommunale Handlungsfelder sind etwa klimagerechte Schulgebäude, Schulgärten und Schulverpflegung, Beschaffung, Energiesparen und Abfall, Ganztag. Hierzu zählen auch die Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Akteurinnen und Akteuren. Seit 2016 ist die  Leitperspektive Bildung für nachhaltige Entwicklung auch im Bildungsplan in Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab)verankert.

Förderung „Naturzeiten im Ganztag“

Die Natur spielt im BNE-Prozess eine wichtige Rolle, weil sie ein idealer Entwicklungsraum für Kinder ist. Doch Kinder sind immer seltener draußen unterwegs und wissen immer weniger über Pflanzen und Tiere. Deshalb gewinnt das Heranführen an die Natur in der Schule weiter an Bedeutung.

Hier setzt die Förderung „Natur im Ganztag“ an, die seit 2021 Stuttgarter Ganztagsschulen unterstützt. Denn: Schulgärten, Stadtnatur, Parks und außerschulische Naturlernorte bieten vielfältige Möglichkeiten für Naturerfahrungen in der Großstadt. Die Förderung ermöglicht Kindern so regelmäßige Naturerfahrungen und implementiert zugleich Bildung für nachhaltige Entwicklung im Schulalltag.

Anträge sind ganzjährig möglich

Gefördert werden Aktivitäten im Unterricht, im Ganztag, während der Schulzeit und in den Ferien. Antragsberechtigt sind Ganztagsgrundschulen und Träger des Ganztags. Es handelt sich um eine schuljahresbezogene Förderung, die jedes Jahr erneut beantragt werden kann. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Die Förderung wird vom Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft koordiniert. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beraten und unterstützen Sie bei der Entwicklung des Konzepts und vermitteln außerschulische Kooperationspartner. Es wird vor Antragsstellung empfohlen, das Vorhaben den Ansprechpartnern kurz vorzustellen, um den Erfolg des Antrags zu gewährleisten.

Schulverwaltungsamt

Stephanie Weiß

Symbolbild Personen-Kontakt
Mitarbeiterin Team Pädagogische Angebotsplanung, Querschnittsthemen, Projekte

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