In Kraft getretene Bebauungspläne 2021
2021/03 - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Stammheim (Sta 119)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Stammheim (Sta 119)
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt vom 11. Februar 2021 in Kraft.
- Sta 119 BekanntmachungPDF-Datei849,95 kB
- Sta 119 BebauungsplanPDF-Datei6,33 MB
- Sta 119 BeschlussvorlagePDF-Datei2,36 MB
- Sta 119 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei2,84 MB
- Sta 119 Anlage 2a Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei1,39 MB
- Sta 119 Anlage 2b Abgrenzung ZulässigkeitsbereichPDF-Datei977,42 kB
- Sta 119 Anlage 3 TextPDF-Datei371,01 kB
- Sta 119 Anlage 4 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei2,51 MB
- Sta 119 Anlage 5 Frühzeitige BehördenbeteiligungPDF-Datei1,82 MB
- Sta 119 Anlage 6 BehördenbeteiligungPDF-Datei1,18 MB
- Sta 119 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei990,43 kB
In Kraft getretene Bebauungspläne 2020
2020/01 - Robert-Koch-Straße 89 (Vai 286) im Stadtbezirk Vaihingen
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft
Aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Robert-Koch-Straße 89 (Vai 286) im Stadtbezirk Vaihingen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 9. Januar 2020 in Kraft.
- Bekanntmachung - Robert-Koch-Straße 89 (Vai 286) im Stadtbezirk VaihingenPDF-Datei375,00 kB
- Vai 286 BebauungsplanPDF-Datei14,48 MB
- Vai 286 BeschlussvorlagePDF-Datei1,60 MB
- Vai 286 Anlage 1 Begründung zum B-PlanPDF-Datei4,03 MB
- Vai 286 Anlage 2 Bebauungsplan (Verkleinerung) und TextPDF-Datei2,04 MB
- Vai 286 Anlage 3 Protokoll ErörterungsterminPDF-Datei1,29 MB
- Vai 286 Anlage 4 Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit mit Stellungnahme VerwaltungPDF-Datei2,48 MB
- Vai 286 Anlage 5 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGBPDF-Datei3,02 MB
- Vai 286 Anlage 6 Beteiligung und Benachrichtigung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGBPDF-Datei1,95 MB
- Vai 286 Anlage 7 Flächennutzungsplan BerichtigungPDF-Datei617,52 kB
2020/02 - Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung in Steckfeld (Plie 90) im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft
Aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in öffentlicher Sitzung am 23. Januar 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.:
Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung in Steckfeld (Plie 90) im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 6. Februar 2020 in Kraft.
- Plie 90 BekanntmachungPDF-Datei357,40 kB
- Plie 90 BebauungsplanPDF-Datei10,72 MB
- Plie 90 BeschlussvorlagePDF-Datei1,52 MB
- Plie 90 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei2,99 MB
- Plie 90 Anlage 2 BegründungPDF-Datei14,13 MB
- Plie 90 Anlage 3 Verkleinerung Bebauungsplan und TextPDF-Datei6,34 MB
- Plie 90 Anlage 4 Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei920,18 kB
- Plie 90 Anlage 5 Frühzeitige BehördenbeteiligungPDF-Datei2,93 MB
- Plie 90 Anlage 6 BehördenbeteiligungPDF-Datei3,16 MB
- Plie 90 Anlage 7 ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei1,92 MB
- Plie 90 Anlage 8 erneute BehördenbeteilgungPDF-Datei9,49 MB
2020/03 - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Bad Cannstatt (Ca 301)
Bebauungsplan tritt in Kraft
Aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in öffentlicher Sitzung am 5. März 2020 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Bad Cannstatt (Ca 301)
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt vom 12. März 2020 in Kraft.
- Ca 301 BekanntmachungPDF-Datei1,43 MB
- Ca 301 BebauungsplanPDF-Datei7,40 MB
- Ca 301 BeschlussvorlagePDF-Datei2,46 MB
- Ca 301 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei4,46 MB
- Ca 301 Anlage 2 Verkleinerung BebauungsplanPDF-Datei1,60 MB
- Ca 301 Anlage 3 Textteil zum BebauungsplanPDF-Datei804,93 kB
- Ca 301 Anlage 4 Abgrenzung Zulässigkeitsbereich Bad Cannstatt-ZentrumPDF-Datei692,04 kB
- Ca 301 Anlage 5 Abgrenzung Gewerbegebiet an der PragstraßePDF-Datei539,13 kB
- Ca 301 Anlage 6 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei15,77 MB
- Ca 301 Anlage 7 Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei2,86 MB
- Ca 301 Anlage 8 Frühzeitige Beteiligung der BehördenPDF-Datei793,10 kB
- Ca 301 Anlage 9 Anregungen der Öffentlichkeit aus der öffentlichen AuslegungPDF-Datei176,04 kB
- Ca 301 Anlage 10 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher BelangePDF-Datei3,10 MB
- Ca 301 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGBPDF-Datei1,25 MB
2020/04 - Steinbuttstraße/Am Mönchsteinplatz (Mühl 88) in Stuttgart-Mühlhausen
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft - Steinbuttstraße/Am Mönchsteinplatz (Mühl 88) in Stuttgart-Mühlhausen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 9. April 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Steinbuttstraße/Am Mönchsteinplatz (Mühl 88) in Stuttgart-Mühlhausen
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Juli 2020 in Kraft.
- Mühl 88 BekanntmachungPDF-Datei441,01 kB
- Mühl 88 BebauungsplanPDF-Datei8,42 MB
- Mühl 88 BeschlussvorlagePDF-Datei1,52 MB
- Mühl 88 Anlage 1 ausführliche AntragsbegründungPDF-Datei7,40 MB
- Mühl 88 Anlage 2 BegründungPDF-Datei14,29 MB
- Mühl 88 Anlage 3 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei605,01 kB
- Mühl 88 Anlage 4 TextPDF-Datei4,54 MB
- Mühl 88 Anlage 5 Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei2,41 MB
- Mühl 88 Anlage 6 Beteiligung der ÖffentlichkeitPDF-Datei563,35 kB
- Mühl 88 Anlage 7 Frühzeitige BehördenbeteiligungPDF-Datei4,75 MB
- Mühl 88 Anlage 8 BehördenbeteiligungPDF-Datei4,10 MB
- Mühl 88 Anlage 9 Erneute BehördenbeteiligungPDF-Datei1,39 MB
- Mühl 88 Anlage 10 Städtebaulicher VertragPDF-Datei7,41 MB
2020/05 - Kindertageseinrichtung und Jugendtreff Asperger Straße (Sta 121) im Stadtbezirk Stammheim
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft - Kindertageseinrichtung und Jugendtreff Asperger Straße (Sta 121) im Stadtbezirk Stammheim
Aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Kindertageseinrichtung und Jugendtreff Asperger Straße (Sta 121) im Stadtbezirk Stammheim
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Juli 2020 in Kraft.
- Sta 121 BekanntmachungPDF-Datei338,21 kB
- Sta 121 BebauungsplanPDF-Datei1,47 MB
- Sta 121 BeschlussvorlagePDF-Datei1,71 MB
- Sta 121 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei1,68 MB
- Sta 121 Anlage 2 Bebauungsplan (Verkleinerung)PDF-Datei406,90 kB
- Sta 121 Anlage 3 TextteilPDF-Datei1,80 MB
- Sta 121 Anlage 4 BegründungPDF-Datei7,23 MB
- Sta 121 Anlage 5 Beteiligung der BehördenPDF-Datei2,89 MB
- Sta 121 Anlage 6 Erneute Beteiligung der BehördenPDF-Datei2,06 MB
- Sta 121 Anlage 7 Anregungen der ÖffentlichkeitPDF-Datei3,37 MB
2020/06 - Südliche Laustraße (Mö 237) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft - Südliche Laustraße (Mö 237) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen
Aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 9. Juli 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Südliche Laustraße (Mö 237) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Juli 2020 in Kraft.
- Mö 237 BekanntmachungPDF-Datei348,35 kB
- Mö 237 BebauungsplanPDF-Datei4,83 MB
- Mö 237 BeschlussvorlagePDF-Datei1,14 MB
- Mö 237 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei1,67 MB
- Mö 237 Anlage 2 BegründungPDF-Datei5,80 MB
- Mö 237 Anlage 3 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei372,12 kB
- Mö 237 Anlage 4 Textliche FestsetzungenPDF-Datei756,02 kB
- Mö 237 Anlage 5 Frühzeitige BehördenbeteiligungPDF-Datei734,53 kB
- Mö 237 Anlage 6 BehördenbeiteiligungPDF-Datei541,97 kB
- Mö 237 Anlage 7 Protokoll ErörterungsterminPDF-Datei1,44 MB
- Mö 237 Anlage 8 Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei3,43 MB
- Mö 237 Anlage 9 Protokoll Info-AbendPDF-Datei1,19 MB
- Mö 237 Anlage 10 ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei6,43 MB
2020/07 - Heßbrühlstraße (Vai 282) im Stadtbezirk Vaihingen
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft - Heßbrühlstraße (Vai 282) im Stadtbezirk Vaihingen
Aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Heßbrühlstraße (Vai 282) im Stadtbezirk Vaihingen
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 30. Juli 2020 in Kraft.
- Vai 282 BekanntmachungPDF-Datei81,52 kB
- Vai 282 BebauungsplanPDF-Datei12,09 MB
- Vai 282 BeschlussvorlagePDF-Datei3,50 MB
- Vai 282 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei3,85 MB
- Vai 282 Anlage 2 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei26,79 MB
- Vai 282 Anlage 3a Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei624,31 kB
- Vai 282 Anlage 3b Bebauungsplan TextteilPDF-Datei88,95 kB
- Vai 282 Anlage 4a Frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitPDF-Datei548,11 kB
- Vai 282 Anlage 4b Beteiligung der ÖffentlichkeitPDF-Datei225,85 kB
- Vai 282 Anlage 5a Frühzeitige BehördenbeteiligungPDF-Datei236,97 kB
- Vai 282 Anlage 5b BehördenbeteiligungPDF-Datei340,59 kB
- Vai 282 Anlage 5c Anlage zur Stellungnahme NABUPDF-Datei1,03 MB
- Vai 282 Anlage 6a Grundvereinbarung (SIM)PDF-Datei8,21 MB
- Vai 282 Anlage 6b Städtebaulicher VertragPDF-Datei5,80 MB
- Vai 282 Anlage 7 Flächennutzungsplanänderung Nr. 63PDF-Datei532,49 kB
- Vai 282 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei3,08 MB
2020/08 - Am Kräherwald/Campus Nikolauspflege (Stgt 287) im Stadtbezirk Stuttgart-West
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft - Am Kräherwald/Campus Nikolauspflege (Stgt 287) im Stadtbezirk Stuttgart-West
Aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 9. Juli 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Am Kräherwald/Campus Nikolauspflege (Stgt 287) im Stadtbezirk Stuttgart-West
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 30. Juli 2020 in Kraft.
- Stgt (287) BekanntmachungPDF-Datei125,14 kB
- Stgt 287 BebauungsplanPDF-Datei4,92 MB
- Stgt 287 BeschlussvorlagePDF-Datei76,75 kB
- Stgt 287 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei138,36 kB
- Stgt 287 Anlage 2 Frühzeitige Beteiligung der BehördenPDF-Datei187,40 kB
- Stgt 287 Anlage 3 ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei22,96 kB
- Stgt 287 Anlage 4 Beteiligung der BehördenPDF-Datei867,66 kB
- Stgt 287 Anlage 5 Verkleinerung BebauungsplanPDF-Datei1,44 MB
- Stgt 287 Anlage 6 Textteil zum BebauungsplanPDF-Datei281,26 kB
- Stgt 287 Anlage 7 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei11,28 MB
- Stgt 287 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei97,19 kB
2020/10 - Kindertagesstätte Austraße 165 (Mün 40) im Stadtbezirk Münster
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 24. September 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Kindertagesstätte Austraße 165 (Mün 40) im Stadtbezirk Münster
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 8. Oktober 2020 in Kraft.
- Mün 40 BekanntmachungPDF-Datei445,45 kB
- Mün 40 BebauungsplanPDF-Datei4,59 MB
- Mün 40 BeschlussvorlagePDF-Datei1,08 MB
- Mün 40 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei2,97 MB
- Mün 40 Anlage 2 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei630,59 kB
- Mün 40 Anlage 3 BegründungPDF-Datei6,45 MB
- Mün 40 Anlage 3a ÜberschwemmungsgebietPDF-Datei2,16 MB
- Mün 40 Anlage 4 TextPDF-Datei2,03 MB
- Mün 40 Anlage 5 FNP Berichtigung 25PDF-Datei534,09 kB
- Mün 40 Anlage 6 Frühzeitige BehördenbeteiligungPDF-Datei1,68 MB
- Mün 40 Anlage 7 BehördenbeteiligungPDF-Datei1,41 MB
2020/12 - Grundschule Mühlhausen (Mühl 83) im Stadtbezirk Mühlhausen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 19. November 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Grundschule Mühlhausen (Mühl 83) im Stadtbezirk Mühlhausen
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. Dezember 2020 in Kraft.
- Mühl 83 Amtliche BekanntmachungPDF-Datei390,67 kB
- Mühl 83 BebauungsplanPDF-Datei3,41 MB
- Mühl 83 BeschlussvorlagePDF-Datei1,10 MB
- Mühl 83 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei2,39 MB
- Mühl 83 Anlage 2 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei709,20 kB
- Mühl 83 Anlage 3 BegründungPDF-Datei2,79 MB
- Mühl 83 Anlage 4 TextPDF-Datei1,23 MB
- Mühl 83 Anlage 5 Frühzeitige BehördenbeteiligungPDF-Datei1,15 MB
- Mühl 83 Anlage 6 BehördenbeteiligungPDF-Datei1,80 MB
2020/13 - Mönchfeldstraße/Balthasar-Neumann-Straße (Mühl 85) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 19. November 2020 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Mönchfeldstraße/Balthasar-Neumann-Straße (Mühl 85) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. Dezember 2020 in Kraft.
- Mühl 85 Amtliche BekanntmachungPDF-Datei408,18 kB
- Mühl 85 Bebauungsplan 2020/13PDF-Datei8,03 MB
- Mühl 85 Beschlussvorlage 2020/13PDF-Datei2,08 MB
- Mühl 85 Anlage 1 Ausführliche Begründung 2020/13PDF-Datei5,57 MB
- Mühl 85 Anlage 2 Bebauungsplan Verkleinerung 2020/13PDF-Datei1,10 MB
- Mühl 85 Anlage 3 Text 2020/13PDF-Datei4,94 MB
- Mühl 85 Anlage 4 Begründung 2020/13PDF-Datei13,02 MB
- Mühl 85 Anlage 5 FNP-Berichtigung-15 2020/13PDF-Datei598,96 kB
- Mühl 85 Anlage 6a Frühzeitige Behördenbeteiligung 2020/13PDF-Datei2,53 MB
- Mühl 85 Anlage 6b Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2020/13PDF-Datei3,19 MB
- Mühl 85 Anlage 6c Behördenbeteiligung 2020/13PDF-Datei4,61 MB
- Mühl 85 Anlage 6d Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung 2020/13PDF-Datei1,90 MB
- Mühl 85 Anlage 6e Erneute Behördenbeteiligung 2020/13PDF-Datei2,03 MB
- Mühl 85 Anlage 6f Erneute Auslegung 2020/13PDF-Datei1,85 MB
- Mühl 85 Anlage 6g Dritte Behördenbeteiligung 2020/13PDF-Datei8,16 MB
- Mühl 85 Anlage 7 Städtebaulicher Vertrag 2020/13PDF-Datei6,55 MB
2020/14 - Einzelhandel Hedelfingen Nord (He 89) im Stadtbezirk Hedelfingen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Einzelhandel Hedelfingen Nord (He 89) im Stadtbezirk Hedelfingen
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 17. Dezember 2020 in Kraft.
- He 89 Amtliche BekanntmachungPDF-Datei269,94 kB
- He 89 BebauungsplanPDF-Datei3,56 MB
- He 89 BeschlussvorlagePDF-Datei1,05 MB
- He 89 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei1,32 MB
- He 89 Anlage 2 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei1,08 MB
- He 89 Anlage 3 TextPDF-Datei371,32 kB
- He 89 Anlage 4 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei3,70 MB
- He 89 Anlage 5 Frühzeitige Behördenbeteiligung §4(1)PDF-Datei882,67 kB
- He 89 Anlage 6 Behördenbeteiligung §4(2)PDF-Datei1,62 MB
- He 89 Anlage 7 Öffentlichkeitsbeteiligung §3(2)PDF-Datei754,20 kB
- He 89 Anlage 8 Erneute Behördenbeteiligung §4a(3)PDF-Datei841,41 kB
- He 89 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei525,77 kB
2020/15 - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Münster (Mün 39)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Münster (Mün 39)
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 17. Dezember 2020 in Kraft.
- Mün 39 Amtliche BekanntmachungPDF-Datei878,72 kB
- Mün 39 BebauungsplanPDF-Datei9,85 MB
- Mün 39 BeschlussvorlagePDF-Datei2,93 MB
- Mün 39 Anlage 1 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei1,15 MB
- Mün 39 Anlage 2 TextPDF-Datei320,37 kB
- Mün 39 Anlage 3 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei4,27 MB
- Mün 39 Anlage 4 Frühzeitige Behördenbeteiligung § 4(1)PDF-Datei1,42 MB
- Mün 39 Anlage 5 Behördenbeteiligung § 4(2)PDF-Datei1,04 MB
- Mün 39 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei400,74 kB
2020/16 - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Mühlhausen (Mühl 86)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Mühlhausen (Mühl 86)
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 17. Dezember 2020 in Kraft.
- Mühl 86 Amtliche BekanntmachungPDF-Datei959,32 kB
- Mühl 86 BebauungsplanPDF-Datei9,09 MB
- Mühl 86 BeschlussvorlagePDF-Datei3,62 MB
- Mühl 86 Anlage 1 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei850,72 kB
- Mühl 86 Anlage 2 TextPDF-Datei377,07 kB
- Mühl 86 Anlage 3 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei5,25 MB
- Mühl 86 Anlage 4 Frühzeitige Behördenbeteiligung § 4(1)PDF-Datei1,29 MB
- Mühl 86 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei390,64 kB
In Kraft getretene Bebauungspläne 2019
2019/01 - Areal Rote Wand/Am Kochenhof im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 274)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28. Februar 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 274 BekanntmachungPDF-Datei116,09 kB
- Stgt 274 BebauungsplanPDF-Datei4,03 MB
- Stgt 274 BeschlussvorlagePDF-Datei2,21 MB
- Stgt 274 Anlage 1 ausführliche BegründungPDF-Datei6,05 MB
- Stgt 274 Anlage 2 Beteiligung ÖffentlichkeitPDF-Datei2,81 MB
- Stgt 274 Anlage 3 Beteiligung der BehördenPDF-Datei8,94 MB
- Stgt 274 Anlage 4 Bebauungsplan A4PDF-Datei8,39 MB
- Stgt 274 Anlage 5 BegründungPDF-Datei8,56 MB
- Stgt 274 Anlage 6 FlächennutzungsplanPDF-Datei1,21 MB
2019/02 - Im Schellenkönig/Steingrübenweg (Stgt 277) in den Stadtbezirken Stuttgart-Ost, -Mitte und -Süd
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 28. März 2019 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. April 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 277 BekanntmachungPDF-Datei116,79 kB
- Stgt 277 BebauungsplanPDF-Datei16,35 MB
- Stgt 277 BeschlussvorlagePDF-Datei388,64 kB
- Stgt 277 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei141,85 kB
- Stgt 277 Anlage 2 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei3,75 MB
- Stgt 277 Anlage 3 TextPDF-Datei43,25 kB
- Stgt 277 Anlage 4 BebauungsplanPDF-Datei507,67 kB
- Stgt 277 Anlage 5 Protokoll ErörterungsterminPDF-Datei19,38 kB
- Stgt 277 Anlage 6 frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei104,76 kB
- Stgt 277 Anlage 7 frühzeitige Beteiligung BehördenPDF-Datei139,64 kB
- Stgt 277 Anlage 8 Beteiligung BehördenPDF-Datei141,14 kB
- Stgt 277 Anlage 9 erneute Beteiligung BehördenPDF-Datei113,68 kB
- Stgt 277 Anlage 10 städtebaulicher VertragPDF-Datei286,43 kB
- Stgt 277 zusammenfassende ErklärungPDF-Datei228,83 kB
2019/03 - Ulmer Straße 173 (Stgt 292) im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 28. März 2019 folgenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. April 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 292 BekanntmachungPDF-Datei99,66 kB
- Stgt 292 BebauungsplanPDF-Datei10,93 MB
- Stgt 292 BeschlussvorlagePDF-Datei425,81 kB
- Stgt 292 Anlage 1 ausführliche BegründungPDF-Datei523,40 kB
- Stgt 292 Anlage 2 Planteil BplanPDF-Datei197,10 kB
- Stgt 292 Anlage 3 Textteil BplanPDF-Datei595,34 kB
- Stgt 292 Anlage 4 BegründungPDF-Datei1,74 MB
- Stgt 292 Anlage 5 frühzeitige BeteiligungPDF-Datei1,90 MB
- Stgt 292 Anlage 6 Beteiligung BehördenPDF-Datei1,50 MB
- Stgt 292 Anlage 7 DurchführungsvertragPDF-Datei3,45 MB
2019/04 - Nordbahnhofstraße - Am Pragfriedhof im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 271)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 11. April 2019 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 18. April 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 271 BekanntmachungPDF-Datei74,16 kB
- Stgt 271 BebauungsplanPDF-Datei3,38 MB
- Stgt 271 BeschlussvorlagePDF-Datei699,01 kB
- Stgt 271 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei914,27 kB
- Stgt 271 Anlage 2 BegründungPDF-Datei6,28 MB
- Stgt 271 Anlage 3 BebauungsplanPDF-Datei369,07 kB
- Stgt 271 Anlage 4 TextPDF-Datei1,84 MB
- Stgt 271 Anlage 5 Frühzeitige Beteiligung BehördenPDF-Datei1,45 MB
- Stgt 271 Anlage 6 Erneute Beteiligung BehördenPDF-Datei700,51 kB
- Stgt 271 Anlage 7 Beteiligung ÖffentlichkeitPDF-Datei147,25 kB
- Stgt 271 Anlage 8 Berichtigung FNPPDF-Datei363,38 kB
- Stgt 271 Anlage 9 Gegenüberstellung der KatasterkartenPDF-Datei478,43 kB
- Stgt 271 Anlage 10 Städtebaulicher Vetrag mit AnhängenPDF-Datei12,02 MB
2019/06 - Obere Waldplätze/Pascalstraße (Vai 285) im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 26. September 2019 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt vom 4. Oktober 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Vai 285 BekanntmachungPDF-Datei284,13 kB
- Vai 285 BebauungsplanPDF-Datei7,01 MB
- Vai 285 BeschlussvorlagePDF-Datei1,11 MB
- Vai 285 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei1,65 MB
- Vai 285 Anlage 2 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei15,66 MB
- Vai 285 Anlage 3 Verkleinerung Bebauungsplan mit TextPDF-Datei3,78 MB
- Vai 285 Anlage 4 frühzeitige Beteiligung BehördenPDF-Datei2,47 MB
- Vai 285 Anlage 5 ErörterungsterminPDF-Datei180,99 kB
- Vai 285 Anlage 6 Beteiligung BehördenPDF-Datei3,87 MB
- Vai 285 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,05 MB
2019/07 - Ludwigsburger, Colmarer, Friesenstraße im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 246)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 26. September 2019 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt vom 4. Oktober 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Zu 246 BekanntmachungPDF-Datei437,03 kB
- Zu 246 BebauungsplanPDF-Datei2,42 MB
- Zu 246 BeschlussvorlagePDF-Datei1,46 MB
- Zu 246 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei3,10 MB
- Zu 246 Anlage 2 Bebauungsplan verkleinertPDF-Datei446,33 kB
- Zu 246 Anlage 3 TextPDF-Datei2,67 MB
- Zu 246 Anlage 4 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei14,92 MB
- Zu 246 Anlage 5a frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei445,65 kB
- Zu 246 Anlage 5b ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei9,76 MB
- Zu 246 Anlage 6a frühzeitige Beteiligung BehördenPDF-Datei4,85 MB
- Zu 246 Anlage 6b Beteiligung BehördenPDF-Datei7,58 MB
- Zu 246 Anlage 6c Beteiligung Behörden erste und erneute AuslegungPDF-Datei4,55 MB
- Zu 246 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei2,19 MB
2019/08 - Keltersiedlung (Zu 258) im Stadtbezirk Zuffenhausen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 12. November 2018/27. März 2019. Es gilt die Begründung vom 12. November 2018/27. März 2019. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt vom 24. Oktober 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Zu 258 BekanntmachungPDF-Datei406,40 kB
- Zu 258 BebauungsplanPDF-Datei3,14 MB
- Zu 258 BeschlussvorlagePDF-Datei1,04 MB
- Zu 258 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei2,52 MB
- Zu 258 Anlage 2 Bebauungsplan verkleinertPDF-Datei403,65 kB
- Zu 258 Anlage 3 Text zum BebauungsplanPDF-Datei2,75 MB
- Zu 258 Anlage 4 BegründungPDF-Datei9,61 MB
- Zu 258 Anlage 5a Frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitPDF-Datei4,16 MB
- Zu 258 Anlage 5b Anregungen der ÖffentlichkeitPDF-Datei970,89 kB
- Zu 258 Anlage 6a Frühzeitige Beteiligung der TöBPDF-Datei4,18 MB
- Zu 258 Anlage 6b Beteiligung der TöBPDF-Datei4,22 MB
- Zu 258 Anlage 6c Beteiligung der TöB § 4aPDF-Datei1,50 MB
- Zu 258 Anlage 7 Städtebaulicher VertragPDF-Datei5,28 MB
- Zu 258 Anlage 8 Berichtigung FNP B31PDF-Datei281,04 kB
2019/09 - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Plieningen (Plie 83)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Stuttgarter Amtsblatt vom 12. Dezember 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Plie 83 BebauungsplanPDF-Datei7,94 MB
- Plie 83 BeschlussvorlagePDF-Datei2,08 MB
- Plie 83 Anlage 1 ausführliche BegründungPDF-Datei2,95 MB
- Plie 83 Anlage 2 Verkleinerung Bebauungsplan mit TextPDF-Datei1,30 MB
- Plie 83 Anlage 3 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei9,51 MB
- Plie 83 Anlage 4 Beteiligung BehördenPDF-Datei1,15 MB
- Plie 83 Anlage 5 frühzeitige Beteiligung BehördenPDF-Datei832,83 kB
- Plie 83 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,00 MB
2019/10 - Höhbergstraße 65 (Wa 83) im Stadtbezirk Wangen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 folgenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 12. Dezember 2019 in Kraft.
Ausliegende Unterlagen
- Wa 83 BekanntmachungPDF-Datei215,98 kB
- Wa 83 BebauungsplanPDF-Datei8,85 MB
- Wa 83 BeschlussvorlagePDF-Datei1,40 MB
- Wa 83 Anlage 1 vorhabenbezogner BebauungsplanPDF-Datei532,91 kB
- Wa 83 Anlage 2 TextPDF-Datei1,74 MB
- Wa 83 Anlage 3 Vorhaben- und ErschließungsplanPDF-Datei3,35 MB
- Wa 83 Anlage 4 BegründungPDF-Datei5,81 MB
- Wa 83 Anlage 5 Stellungnahmen TöB § 4-1PDF-Datei1,94 MB
- Wa 83 Anlage 6 Stellungnahme TöB § 4-2PDF-Datei2,87 MB
- Wa 83 Anlage 7 DurchführungsvertragPDF-Datei6,37 MB
In Kraft getretene Bebauungspläne 2018
2018/01 - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 246)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 22. März 2018 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Weil 246 BekanntmachungPDF-Datei261,00 kB
- Weil 246 BebauungsplanPDF-Datei14,64 MB
- Weil 246 BeschlussvorlagePDF-Datei1,54 MB
- Weil 246 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei2,07 MB
- Weil 246 Anlage 2 Bebauungsplan (Verkleinerung)PDF-Datei1,06 MB
- Weil 246 Anlage 3 Textteil zum BebauungsplanPDF-Datei446,93 kB
- Weil 246 Anlage 4 Abgrenzung ZulässigkeitsbereichPDF-Datei536,14 kB
- Weil 246 Anlage 5 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei7,61 MB
- Weil 246 Anlage 6 Beteiligung TöB § 4 (1)PDF-Datei896,34 kB
- Weil 246 Anlage 7 Beteiligung TöB § 4 (2)PDF-Datei520,45 kB
- Weil 246 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei554,19 kB
2018/02 - Ramsbachstraße Nord (De 115) in Stuttgart-Degerloch
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- De 115 BekanntmachungPDF-Datei105,22 kB
- De 115 BebauungsplanPDF-Datei9,17 MB
- De 115 BeschlussvorlagePDF-Datei1,06 MB
- De 115 Anlage 1 BegründungPDF-Datei4,43 MB
- De 115 Anlage 2 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei752,57 kB
- De 115 Anlage 3 Textteil zum BebauungsplanPDF-Datei2,11 MB
- De 115 Anlage 4 Anregungen-frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem §3 Abs 1 BauGBPDF-Datei472,23 kB
- De 115 Anlage 5 Anregungen - Auslegung gem §3 Abs 2 BauGBPDF-Datei396,42 kB
- De 115 Anlage 6 Beteiligung der Behörden gem §4 Abs 2 BauGBPDF-Datei1,44 MB
- De 115 Anlage 7 erneute Beteiligung der Behörden gem §4 a Abs 3 iVm §4 Abs 2 BauGBPDF-Datei656,75 kB
2018/03 - Stadtbezirk Plieningen - Körschtalschule (Plie 89)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 folgenden Bebauungsplan beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Plie 89 BekanntmachungPDF-Datei97,66 kB
- Plie 89 BebauungsplanPDF-Datei4,16 MB
- Plie 89 BeschlussvorlagePDF-Datei191,82 kB
- Plie 89 Anlage 1 BegründungPDF-Datei616,25 kB
- Plie 89 Anlage 2 Bebauungsplanentwurf verkleinertPDF-Datei210,87 kB
- Plie 89 Anlage 3 Beteiligung der BEhörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGBPDF-Datei201,68 kB
- Plie 89 Anlage 4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGBPDF-Datei140,76 kB
- Plie 89 Anlage 5 Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) BauGBPDF-Datei52,05 kB
- Plie 89 Anlage 6 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGBPDF-Datei80,36 kB
2018/04 - Wohnquartier Pallotti/Aulendorfer Straße im Stadtbezirk Birkach (Bi 65)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Bi 65 BekanntmachungPDF-Datei89,73 kB
- Bi 65 BebauungsplanPDF-Datei11,02 MB
- Bi 65 BeschlussvorlagePDF-Datei128,58 kB
- Bi 65 Anlage 1 ausführliche BegründungPDF-Datei641,67 kB
- Bi 65 Anlage 2 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei7,69 MB
- Bi 65 Anlage 3 Bebauungsplan VerkleinerungPDF-Datei2,94 MB
- Bi 65 Anlage 4 frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei4,98 MB
- Bi 65 Anlage 5 frühzeitige Beteiligung TöBPDF-Datei1,20 MB
- Bi 65 Anlage 6 ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei4,93 MB
- Bi 65 Anlage 7 Beteiligung TöBPDF-Datei715,17 kB
- Bi 65 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei521,82 kB
2018/05 - Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 253) mit den Teilgeltungsbereichen 1 + 2
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 19. Juli 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Zu 253 BekanntmachungPDF-Datei134,26 kB
- Zu 253 BebauungsplanPDF-Datei8,53 MB
- Zu 253 BeschlussvorlagePDF-Datei1,04 MB
- Zu 253 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei3,36 MB
- Zu 253 Anlage 2 BegründungPDF-Datei36,08 MB
- Zu 253 Anlage 3 BebauungsplanPDF-Datei351,24 kB
- Zu 253 Anlage 4 Text zum BebauungsplanPDF-Datei2,01 MB
- Zu 253 Anlage 5 Frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitlPDF-Datei1,67 MB
- Zu 253 Anlage 6 Anregungen ÖffentlichkeitPDF-Datei1,07 MB
- Zu 253 Anlage 7 Frühzeitige Beteiligung der TöBPDF-Datei6,27 MB
- Zu 253 Anlage 8 Beteiligung der TöBPDF-Datei4,31 MB
- Zu 253 Anlage 9 Erneute Beteiligung der TöBPDF-Datei4,49 MB
- Zu 253 Anlage 10 Teilgeltungsbereich 2PDF-Datei341,37 kB
- Zu 253 zusammenfassende ErklärungPDF-Datei2,32 MB
2018/06 - Sigmaringer Straße - Teil II (Mö 231) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Mö 231 BekanntmachungPDF-Datei90,26 kB
- Mö 231 BebauungsplanPDF-Datei14,36 MB
- Mö 231 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei5,13 MB
- Mö 231 Anlage 2 ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei372,08 kB
- Mö 231 Anlage 3 Beteiligung der BehördenPDF-Datei7,84 MB
- Mö 231 Anlage 4 Frühzeitige Beteiligung ÖffentlichkeitPDF-Datei4,72 MB
- Mö 231 Anlage 5 Frühzeitige Beteiligung BehördenPDF-Datei3,26 MB
- Mö 231 Anlage 6a Verkleinerung PlanPDF-Datei640,41 kB
- Mö 231 Anlage 6b Text BplanPDF-Datei3,98 MB
- Mö 231 Anlage 6c Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei10,69 MB
- Mö 231 Anlage 7 Städtebauliche RahmenkonzeptionPDF-Datei362,38 kB
- Mö 231 Vorlage Satzungsbeschluss GRDrs 447-2018PDF-Datei4,15 MB
- Mö 231 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei2,83 MB
2018/07 - Gebrüder-Schmid-Weg/Taubenstaffel im Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Stgt 284)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 8. November 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 284 BekanntmachungPDF-Datei131,91 kB
- Stgt 284 BebauungsplanPDF-Datei4,73 MB
- Stgt 284 BeschlussvorlagePDF-Datei1,31 MB
- Stgt 284 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei419,76 kB
- Stgt 284 Anlage 2 BegründungPDF-Datei5,24 MB
- Stgt 284 Anlage 3 TextPDF-Datei51,13 kB
- Stgt 284 Anlage 4 Bebauungsplan verkleinertPDF-Datei402,94 kB
- Stgt 284 Anlage 5 TÖB BeteiligungPDF-Datei69,23 kB
- Stgt 284 Anlage 6a erneute TÖB Beteiligung 1. AuslegungPDF-Datei24,07 kB
- Stgt 284 Anlage 7 ErörterungPDF-Datei28,25 kB
- Stgt 284 Anlage 8 frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungPDF-Datei204,91 kB
- Stgt 284 Anlage 9a Öffentlichkeitsb. 1. AuslegungPDF-Datei317,01 kB
- Stgt 284 Anlage 9b Öffentlichkeitsb. 2. AuslegungPDF-Datei129,84 kB
- Stgt 284 Anlage 10 FNP Berichtigung B24PDF-Datei215,62 kB
- Stgt 284 Anlage 11 ModellfotosPDF-Datei137,69 kB
- Stgt 284 Anlage 12 Städtebaulicher VertragPDF-Datei5,74 MB
2018/08 - Ostseestraße/Adestraße (Zu 260) im Stadtbezirk Zuffenhausen
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 22. November 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Zu 260 BekanntmachungPDF-Datei106,59 kB
- Zu 260 BebauungsplanPDF-Datei6,24 MB
- Zu 260 BeschlussvorlagePDF-Datei802,18 kB
- Zu 260 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,53 MB
- Zu 260 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei3,26 MB
- Zu 260 Anlage 2 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei5,18 MB
- Zu 260 Anlage 3 Bebauungsplan verkleinertPDF-Datei403,92 kB
- Zu 260 Anlage 4 Text zum BplanPDF-Datei1,65 MB
- Zu 260 Anlage 5 Frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitPDF-Datei416,32 kB
- Zu 260 Anlage 6 Anregungen ÖffentlichkeitPDF-Datei1,07 MB
- Zu 260 Anlage 7 Frühzeitige Beteiligung der TöBPDF-Datei8,16 MB
- Zu 260 Anlage 8 Beteiligung der TöB AuslegungPDF-Datei2,64 MB
2018/09 - Bürgerhospital/Tunzhofer Straße im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 286.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 22. November 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 286.1 BekanntmachungPDF-Datei127,61 kB
- Stgt 286.1 BebauungsplanPDF-Datei6,90 MB
- Stgt 286.1 BeschlussvorlagePDF-Datei2,64 MB
- Stgt 286.1 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei5,62 MB
- Stgt 286.1 Anlage 2 Beteiligung ÖffentlichkeitPDF-Datei3,83 MB
- Stgt 286.1 Anlage 3 Beteiligung der BehördenPDF-Datei9,85 MB
- Stgt 286.1 Anlage 4 Bebauungsplan A4PDF-Datei7,75 MB
- Stgt 286.1 Anlage 5 BegründungPDF-Datei12,16 MB
- Stgt 286.1 Anlage 6 Berichtigung FlächennutzungsplanPDF-Datei1,25 MB
2018/10 - Hackstraße 2/Stöckachplatz im Stadtbezirk Stuttgart-Ost (Stgt 289)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 289 BekanntmachungPDF-Datei120,56 kB
- Stgt 289 BebauungsplanPDF-Datei5,06 MB
- Stgt 289 BeschlussvorlagePDF-Datei330,88 kB
- Stgt 289 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei88,25 kB
- Stgt 289 Anlage 2 TextteilPDF-Datei45,93 kB
- Stgt 289 Anlage 3 BegründungPDF-Datei1,40 MB
- Stgt 289 Anlage 4 B-Plan verkleinertPDF-Datei257,25 kB
- Stgt 289 Anlage 5 TöB BeteiligungPDF-Datei59,34 kB
- Stgt 289 Anlage 6 Beteiligung der ÖffentlichkeitPDF-Datei35,83 kB
- Stgt 289 Anlage 7 FNP BerichtigungPDF-Datei674,76 kB
In Kraft getretene Bebauungspläne 2017
2017/01 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Benzstraße (Ca 283/2)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 22. Dezember 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 2. Februar 2016/2. November 2016. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 2. Februar 2016/2. November 2016.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 12. Januar 2017 in Kraft.
2017/02 - Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Park der Villa Berg - ehem. Betriebshof Sickstraße (Stgt 281.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 22. Dezember 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. Juli 2016.
Es gilt die Begründung vom 12. Juli 2016.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der wirksame Flächennutzungsplan Stuttgart wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst. Die Darstellung für die 0,38 ha große Fläche wurde von Grünfläche Parkanlage, Landschaftspark (Bestand) berichtigt in Wohnbaufläche (Umnutzung).
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 12. Januar 2017 in Kraft.
2017/03 - Stadtbezirk Möhringen - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Mö 235)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 26. Januar 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. März 2015. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 12. März 2015/31. Oktober 2016.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 2. Februar 2017 in Kraft.
2017/04 - Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Stafflenberg-/Gerokstraße (ehemalige Diakonieverwaltung) (Stgt 280)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. März 2017 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 22. August 2016/6. Februar 2017.
Es gilt die Begründung vom 22. August 2016/6. Februar 2017.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. März 2017 in Kraft.
2017/05 - Stadtbezirk Birkach - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Bi 66)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. März 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. März 2015. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 12. März 2015/12. Dezember 2016.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. März 2017 in Kraft.
2017/06 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Erweiterung Robert-Bosch-Krankenhaus (Ca 295)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 4. Mai 2017 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25. April 2016/30. Januar 2017.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 25. April 2016/30. Januar 2017.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Mai 2017 in Kraft.
2017/07 - Stadtbezirk Degerloch - Reutlinger Straße 6 - Kindertagesstätte (De 116)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 folgenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 8. Juli 2016/14. Februar 2017.
Es gilt die Begründung vom 8. Juli 2016.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
- Das Original des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung können auch im Internet unter www.stuttgart.de/oeffentlichkeitsbeteiligung unter In Kraft getretene Bebauungspläne 2017 abgerufen werden.
- Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109 auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 16. Juni 2017 in Kraft.
2017/08 - Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Uhlandshöhe/Waldorfschule (Stgt 288)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 13. Juli 2017 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 288 BekanntmachungPDF-Datei214,73 kB
- Stgt 288 BebauungsplanPDF-Datei2,68 MB
- Stgt 288 BeschlussvorlagePDF-Datei2,46 MB
- Stgt 288 BegründungPDF-Datei8,16 MB
- Stgt 288 Frühzeitige BeteiligungPDF-Datei430,54 kB
- Stgt 288 BeteiligungPDF-Datei372,77 kB
- Stgt 288 Erneute BeteiligungPDF-Datei182,48 kB
- Stgt 288 BaumbilanzPDF-Datei810,17 kB
- Stgt 288 EntwicklungskonzeptPDF-Datei586,14 kB
2017/09 - Stadtbezirk Zuffenhausen - Adestraße/Porschestraße (Zu 256)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 13. Juli 2017 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Zu 256 BekanntmachungPDF-Datei184,57 kB
- Zu 256 BebauungsplanPDF-Datei6,70 MB
- Zu 256 BeschlussvorlagePDF-Datei1,54 MB
- Zu 256 BegründungPDF-Datei4,75 MB
- Zu 256 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei15,86 MB
- Zu 256 frühzeitige BeteiligungPDF-Datei1,13 MB
- Zu 256 Anregungen der Öffentlichkeit aus der öffentlichen AuslegungPDF-Datei2,20 MB
- Zu 256 frühzeitige TöB-BeteiligungPDF-Datei6,64 MB
- Zu 256 TöB-BeteiligungPDF-Datei12,54 MB
- Zu 256 erneute TöB-BeteiligungPDF-Datei12,10 MB
- Zu 256 zusammenfassende ErklärungPDF-Datei2,69 MB
2017/10 - Stadtbezirk Hedelfingen - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (He 85)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- He 85 BekanntmachungPDF-Datei513,57 kB
- He 85 BebauungsplanPDF-Datei5,97 MB
- He 85 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei10,83 MB
- He 85 BeschlussvorlagePDF-Datei3,19 MB
- He 85 Stellungnahmen TöB 4.1PDF-Datei15,21 kB
- He 85 Stellungnahmen TöB 4.2PDF-Datei14,97 kB
- He 85 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,02 MB
2017/11 - Stadtbezirk Obertürkheim - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Ob 41)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Ob 41 BekanntmachungPDF-Datei453,14 kB
- Ob 41 BebauungsplanPDF-Datei4,15 MB
- Ob 41 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei10,26 MB
- Ob 41 BeschlussvorlagePDF-Datei3,19 MB
- Ob 41 Stellungnahmen TöB 4.1PDF-Datei28,96 kB
- Ob 41 Stellungnahmen TöB 4.2PDF-Datei17,01 kB
- Ob 41 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,04 MB
2017/12 - Stadtbezirk Wangen - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Wa 81)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Wa 81 BekanntmachungPDF-Datei263,03 kB
- Wa 81 BebauungsplanPDF-Datei4,46 MB
- Wa 81 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei11,32 MB
- Wa 81 BeschlussvorlagePDF-Datei3,21 MB
- Wa 81 Stellungnahmen TöB 4.1PDF-Datei16,58 kB
- Wa 81 Stellungnahmen TöB 4.2PDF-Datei923,02 kB
- Wa 81 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,04 MB
2017/13 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium (Ca 306)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Oktober 2017 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Ca 306 BekanntmachungPDF-Datei113,41 kB
- Ca 306 BebauungsplanPDF-Datei11,00 MB
- Ca 306 BeschlussvorlagePDF-Datei1,33 MB
- Ca 306 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei1,42 MB
- Ca 306 Anlage 2 Begründung+UmweltberichtPDF-Datei1,15 MB
- Ca 306 Anlage 3 BebauungsplanPDF-Datei900,21 kB
- Ca 306 Anlage 4 TextPDF-Datei42,03 kB
- Ca 306 Anlage 5 Zusammenstellung TöB §4-1PDF-Datei24,93 kB
- Ca 306 Anlage 6 Zusammenstellung TöB Beteil §4-2PDF-Datei22,94 kB
- Ca 306 Anlage 7 Zusammenstellung TöB §3(2)PDF-Datei22,31 kB
- Ca 306 Anlage 8 Öffentlichkeitsbeteiligung §3-1PDF-Datei9,72 kB
- Ca 306 Anlage 9 Öffentlichkeitsbeteiligung §3-2PDF-Datei52,53 kB
- Ca 306 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei825,48 kB
2017/14 - Stadtbezirk Sillenbuch - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Si 72)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Oktober 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Si 72 BekanntmachungPDF-Datei167,15 kB
- Si 72 BebauungsplanPDF-Datei3,31 MB
- Si 72 Beschlussvorlage 735-2017PDF-Datei1,12 MB
- Si 72 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei1,47 MB
- Si 72 Anlage 2 Bebauungsplan und TextPDF-Datei617,03 kB
- Si 72 Anlage 3 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei3,83 MB
- Si 72 Anlage 4 Stn. TöB 4-1PDF-Datei431,55 kB
- Si 72 Anlage 5 Stellungnahmen TöB 4-2PDF-Datei401,46 kB
- Si 72 Anlage 6 Stellungnahmen ÖffentlichkeitPDF-Datei288,04 kB
- Si 72 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei376,24 kB
2017/15 - Stadtbezirk Wangen - Arbeitsstättengebiet Wangen Süd (Wa 79)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Oktober 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Wa 79 BekanntmachungPDF-Datei103,22 kB
- Wa 79 BebauungsplanPDF-Datei11,10 MB
- Wa 79 BeschlussvorlagePDF-Datei307,82 kB
- Wa 79 Anlage 1 LageplanPDF-Datei477,42 kB
- Wa 79 Anlage 2 BebauungsplanPDF-Datei493,44 kB
- Wa 79 Anlage 3 TextPDF-Datei14,33 kB
- Wa 79 Anlage 4 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei468,36 kB
- Wa79 Anlage 5 TöB §4PDF-Datei12,62 kB
- Wa 79 Anlage 6 TöB §4 (2)PDF-Datei14,47 kB
- Wa 79 Anlage 7 TöB §4aPDF-Datei14,62 kB
- Wa 79 Anlage 8 TöB §4a 2. BeteiligungPDF-Datei13,61 kB
- Wa 79 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,14 MB
2017/16 - Stadtbezirk Zuffenhausen - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Zu 251)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 26. Oktober 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Zu 251 BekanntmachungPDF-Datei189,68 kB
- Zu 251 BebauungsplanPDF-Datei12,87 MB
- Zu 251 BeschlussvorlagePDF-Datei3,17 MB
- Zu 251 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei2,39 MB
- Zu 251 Anlage 2 BebauungsplanPDF-Datei1,10 MB
- Zu 251 Anlage 3 Textteil zum BebauungsplanPDF-Datei466,85 kB
- Zu 251 Anlage 4 Abgrenzung ZulässigkeitsbereichPDF-Datei565,43 kB
- Zu 251 Anlage 5 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei8,22 MB
- Zu 251 Anlage 6 Beteiligung Öffentlichkeit § 3PDF-Datei427,99 kB
- Zu 251 Anlage 8 Beteiligung TöB § 4PDF-Datei834,65 kB
- Zu 251 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei1,01 MB
2017/17 - Stadtbezirk Weilimdorf - Einzelhandel Mittenfeldstraße (Weil 243)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 30. November 2017 folgenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Weil 243 BekanntmachungPDF-Datei84,81 kB
- Weil 243 BebauungsplanPDF-Datei12,85 MB
- Weil 243 BeschlussvorlagePDF-Datei887,28 kB
- Weil 243 Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei3,12 MB
- Weil 243 Anlage 1 Ausführliche BegründungPDF-Datei1,24 MB
- Weil 243 Anlage 2 Bebauungsplan (Verkleinerung)PDF-Datei536,50 kB
- Weil 243 Anlage 3 Texteil zum BebauungsplanPDF-Datei1,46 MB
- Weil 243 Anlage 4 Begründung mit UmweltberichtPDF-Datei15,13 MB
- Weil 243 Anlage 5 Vorhaben- und ErschließungsplanPDF-Datei2,72 MB
- Weil 243 Anlage 6 DurchführungsvertragPDF-Datei3,18 MB
- Weil 243 Anlage 7 Beteiligung TöB § 4 (1)PDF-Datei3,75 MB
- Weil 243 Anlage 8 Beteiligung TöB § 4 (2)PDF-Datei2,89 MB
- Weil 243 Anlage 9 Beteiligung TöB § 4a (3)PDF-Datei2,44 MB
- Weil 243 Anlage 10 Beteiligung Öffentlichkeit § 3 (1)PDF-Datei399,02 kB
- Weil 243 Anlage 11 Beteiligung Öffentlichkeit § 3 (2)PDF-Datei2,15 MB
2017/18 - Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Herdweg/Lenzhalde (Eberhard-Ludwigs-Gymnasium) (Stgt 279)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 30. November 2017 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Ausliegende Unterlagen
- Stgt 279 BekanntmachungPDF-Datei103,94 kB
- Stgt 279 BebauungsplanPDF-Datei10,19 MB
- Stgt 279 BeschlussvorlagePDF-Datei1,69 MB
- Stgt 279 Anlage 1 ausführliche BegründungPDF-Datei308,16 kB
- Stgt 279 Anlage 2 Beteiligung ÖffentlichkeitPDF-Datei1,06 MB
- Stgt 279 Anlage 3 öffentliche AuslegungPDF-Datei1,54 MB
- Stgt 279 Anlage 4 Beteiligung der BehördenPDF-Datei540,24 kB
- Stgt 279 Anlage 5 BebauungsplanPDF-Datei4,82 MB
- Stgt 279 Anlage 6 BegründungPDF-Datei2,35 MB
- Stgt 279 Anlage 7 FreiflächengstaltungsplanPDF-Datei625,32 kB
- Stgt 279 Anlage 8 schalltechnische UntersuchungPDF-Datei1,08 MB
In Kraft getretene Bebauungspläne 2016
2016/12 - Stadtbezirk Feuerbach - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Feu 260)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 3. August 2015. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 3. August 2015/10. August 2016.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. Dezember 2016 in Kraft.
2016/11 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Stgt 265.5)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25. Februar 2016/25. Juli 2016. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 25. Februar 2016/25. Juli 2016.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 277, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 27. Oktober 2016 in Kraft.
2016/10 - Stadtbezirk Vaihingen - Zentrum Dürrlewang (Vai 263)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 29. April 2015.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 29. April 2015/12. September 2016.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109 und die VDI 2719, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 27. Oktober 2016 in Kraft.
2016/09 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Eichendorffschule (Ca 308)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 18. Februar 2016.
Es gilt die Begründung vom 18. Februar 2016.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109 und die DIN 18920, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 27. Oktober 2016 in Kraft.
2016/08 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Reichenbachstraße mit den Teilgeltungsbereichen 1 - 4 (Ca 283/1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 21. Juli 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 3. März 2014/16. Oktober 2015.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 3. März 2014/16. Oktober 2015/12. April 2016.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 1. September 2016 in Kraft.
2016/07 - Stadtbezirk Zuffenhausen - Wohngebiet Marbacher Straße/Ludwigsburger Straße (Zu 252)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 7. Juli 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 7. Juli 2015.
Es gilt die Begründung vom 7. Juli 2015.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 14. Juli 2016 in Kraft.
2016/06 - Stadtbezirk Stuttgart-West - Schloß- (ehemals Bismarck-)/Hasenberg-/Breitscheid-/Senefelderstraße (Stgt 258)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 9. Juni 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30. April 2014/26. August 2015.
Es gilt die Begründung vom 30. April 2014/26. August 2015/2. März 2016.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 16. Juni 2016 in Kraft.
2016/05 - Stadtbezirk Wangen - Ulmer Straße (Untere Äcker) (Wa 80)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 2. März 2015/11. Februar 2016.
Es gilt die Begründung vom 2. März 2015/11. Februar 2016.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19. Mai 2016 in Kraft.
2016/04 - Stadtbezirk Feuerbach - Arbeitsstättengebiet Feuerbach-Ost II (Feu 257)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 14. April 2016 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 11. November 2014/16. November 2015. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 11. November 2014/16. November 2015.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 21. April 2016 in Kraft.
2016/03 - Stadtbezirk Degerloch - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (De 112)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 17. März 2016 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. März 2015. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 12. März 2015/18. Dezember 2015.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24. März 2016 in Kraft.
2016/02 - Stadtbezirk Obertürkheim - Turn- und Mehrzweckhalle Uhlbach (Uhl 22)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 3. März 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25. Januar 2015.
Es gilt die Begründung vom 20. Mai 2015/1. Dezember 2015.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 10. März 2016 in Kraft.
2016/01 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Sporerstraße (Stgt 282)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 14. April 2015/5. Oktober 2015.
Es gilt die Begründung vom 14. April 2015/5. Oktober 2015.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Februar 2016 in Kraft.
In Kraft getretene Bebauungspläne 2015
2015/08 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Eich-/Nadlerstraße (Stgt 245)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 21. April 2014/14. Oktober 2014/25. Februar 2015.
Es gilt die Begründung vom 21. April 2014/14. Oktober 2014 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 25. Februar 2015.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die im Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Juli 2015 in Kraft.
2015/07 - Stadtbezirk Möhringen - Am Wallgraben-Ost II (Mö 228)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 8. November 2012. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 8. November 2012/30. Oktober 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. Mai 2015 in Kraft.
2015/06 - Stadtbezirk Stuttgart-West - Seiden-/Breitscheidstraße (AOK) (Stgt 269)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. Juni 2013/17. Oktober 2013/7. April 2015.
Es gilt die Begründung vom 12. Juni 2013/17. Oktober 2013/7. April 2015.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die im Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. Mai 2015 in Kraft.
2015/04 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Urbansplatz/Werastraße (John-Cranko-Schule) (Stgt 248)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 29. Januar 2015 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15. Mai 2014.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 15. Mai 2014 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 5. November 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die im Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 30. April 2015 in Kraft.
2015/03 - Stadtbezirk Wangen - Ulmer Straße 349 (Wa 82)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Februar 2015 folgenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. Mai 2014.
Es gilt die Begründung vom 12. Mai 2014.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19. Februar 2015 in Kraft.
2015/02 - Stadtbezirk Untertürkheim - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Un 112)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Februar 2015 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 8. Januar 2014. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 7. Januar 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19. Februar 2015 in Kraft.
2015/01 - Stadtbezirk Stuttgart-West - Unter dem Birkenkopf - Westbahnhof IV (Stgt 270)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 29. Januar 2015 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15. Juli 2014/14. November 2014.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 15. Juli 2014/14. November 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 5. Februar 2015 in Kraft.
In Kraft getretene Bebauungspläne 2014
2014/01 - Stadtbezirk Stammheim - In den Hochwiesen/Feuerwehrstandort (Sta 118)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 23. Januar 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stammheim - In den Hochwiesen/Feuerwehrstandort (Sta 118)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. Februar 2013/16. Oktober 2013.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 1. Februar 2013/16. Oktober 2013.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 30. Januar 2014 in Kraft.
2014/02 - Stadtbezirk Stammheim - Wohngebiet Langenäcker-Wiesert (Sta 114)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. Februar 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stammheim - Wohngebiet Langenäcker-Wiesert (Sta 114)
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften mit 13 Teilgeltungsbereichen des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung und die Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 6. Juli 2012/17. Dezember 2012/15. Oktober 2013.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13. Februar 2014 in Kraft.
Abwägungsergebnis
2014/03 - Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Mineralbad Berg/Karl-Schurz-Straße (Stgt 197)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Mineralbad Berg/Karl-Schurz-Straße (Stgt 197)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25. November 2009/30. März 2010/21. November 2013.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 20. August 2009/30. März 2010/21. November 2013.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 27. März 2014 in Kraft.
2014/04 - Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Heilbronner Straße/Türlenstraße (Stgt 267)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 27. März 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Heilbronner Straße/Türlenstraße (Stgt 267)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 16. Mai 2012/18. Dezember 2012/11. März 2014.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 16. Mai 2012/18. Dezember 2012/redaktionelle Änderungen und Ergänzungen vom 29. November 2013.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. April 2014 in Kraft.
2014/05 - Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Stgt 265.2)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 8. Mai 2014 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Stgt 265.2)
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. Juni 2013.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 12. Juni 2013/10. Februar 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. Mai 2014 in Kraft.
2014/06 - Stadtbezirk Zuffenhausen, Stadtteil Rot - Tageseinrichtung für Kinder - Auricher Straße 34 (Zu 250)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 8. Mai 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Zuffenhausen, Stadtteil Rot - Tageseinrichtung für Kinder - Auricher Straße 34 (Zu 250)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25. Juli 2013.
Es gilt die Begründung vom 25. Juli 2013/11. Februar 2014.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. Mai 2014 in Kraft.
2014/07 - Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteil Heumaden - Wohnbebauung/Kindertagesstätte Bernsteinstraße (Heu 61)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 8. Mai 2014 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteil Heumaden - Wohnbebauung/Kindertagesstätte Bernsteinstraße (Heu 61)
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30. Juli 2013.
Es gilt die Begründung vom 30. Juli 2013/2. April 2014.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. Mai 2014 in Kraft.
2014/08 - Stadtbezirk Weilimdorf - Kindertageseinrichtung Thaerstraße (Weil 232)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 5. Juni 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Weilimdorf - Kindertageseinrichtung Thaerstraße (Weil 232)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30. April 2013/31. Oktober 2013/3. März 2014.
Es gilt die Begründung vom 30. April 2013/31. Oktober 2013.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20. Juni 2014 in Kraft.
2014/09 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Lautenschlager-/Kronenstraße (Stgt 184)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 17. Juli 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Lautenschlager-/Kronenstraße (Stgt 184)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 5. März 2012/24. April 2012/28. August 2013.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 5. März 2012/24. April 2012/28. August 2013/27. März 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109 und die VDI 2719, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, werden an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24. Juli 2014 in Kraft.
2014/10 - Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Azenberg-/Relenberg-/Seestraße (Stgt 261)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 2. Oktober 2014 im Wege des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften erneut als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Azenberg-/Relenberg-/Seestraße (Stgt 261)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 13. März 2014/30. Mai 2014.
Es gilt die Begründung vom 13. März 2014/30. Mai 2014.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 9. Oktober 2014 rückwirkend zum 24. Juli 2014 in Kraft.
2014/11 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Medien- und Stadtteilzentrum Römerkastell/Hallschlag II (Ca 303)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 17. Juli 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Medien- und Stadtteilzentrum Römerkastell/Hallschlag II (Ca 303)
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung und die Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 20. Januar 2014/11. Juni 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24. Juli 2014 in Kraft.
2014/12 - Stadtbezirk Zuffenhausen - Strohgäustraße/Schwieberdinger Straße (Porsche) (Zu 238)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. November 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Zuffenhausen - Strohgäustraße/Schwieberdinger Straße (Porsche) (Zu 238)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 22. Januar 2013/15. Juli 2014.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 24. Juni 2013/15. Juli 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13. November 2014 in Kraft.
2014/13 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Darmstädter Straße/Wetzlarer Straße (Ca 296)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. November 2014 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Darmstädter Straße/Wetzlarer Straße (Ca 296)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 5. März 2014/5. September 2014.
Es gilt die Begründung vom 5. März 2014/5. September 2014.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13. November 2014 in Kraft.
2014/14 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten u. a. Decker Straße/Gasteiner Straße (Ca 298)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. November 2014 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten u. a. Decker Straße/Gasteiner Straße (Ca 298)
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30. September 2013. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 30. September 2013/15. August 2014.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13. November 2014 in Kraft.
2014/15 - Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Studentenwohnheim Rosenstein-/Nordbahnhofstraße (Stgt 273)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 4. Dezember 2014 folgenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Studentenwohnheim Rosenstein-/Nordbahnhofstraße (Stgt 273)
Maßgebend ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. Mai 2014/30. Oktober 2014.
Es gilt die Begründung vom 12. Mai 2014/30. Oktober 2014.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Dezember 2014 in Kraft.
In Kraft getretene Bebauungspläne 2013
2013/01 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Gnesener Straße/Brenzstraße (Ca 293)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Dezember 2012 folgenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Gnesener Straße/Brenzstraße (Ca 293)
Maßgebend ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. März 2012. Es gilt die Begründung vom 1. März 2012/5. November 2012.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 10. Januar 2013 in Kraft.
2013/02 - Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Erhaltungssatzung zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet Nordbahnhof-, Mittnacht- und Rosensteinstraße
Aufgrund von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in einer Sitzung am 28. Februar 2013 folgende Satzung beschlossen:
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
§ 1
Satzungsziel, räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
(1) In dem in Abs. 2 näher bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Genehmigung.
Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Vorhaben auf den in § 26 Nr. 2 und 3 BauGB bezeichneten Grundstücken (§ 174 Abs. 1 BauGB).
Eine Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Erlaubnispflicht nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
(2) Der Geltungsbereich der Satzung wird im Wesentlichen umgrenzt von Eckartstraße, Nordbahnhofstraße, Rosensteinstraße, Schlierholzweg, Steinbeisstraße und Rümelin¬straße.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 16. April 2012.
§ 2
Antragstellung
Der Antrag auf Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist bei der Landeshauptstadt Stuttgart zu stellen. Insoweit Vorhaben auch bauaufsichtlich antragsrelevant sind, wird diese Genehmigung gemäß § 173 Abs. 1 BauGB zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.
§ 3
Inkrafttretung, Geltungsdauer
(1) Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise:
Um zu verhindern, dass während des Zeitraums bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzung die Erhaltungsziele des § 172 BauGB unterlaufen werden, regelt § 172 Abs. 2 BauGB eine entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 1 BauGB. Danach können Anträge auf Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage auf die Dauer von bis zu zwölf Monaten zurückgestellt werden.
Wer eine bauliche Anlage in dem durch die Satzung bezeichneten Gebiet ohne die erforderliche Genehmigung abbricht oder ändert, handelt gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 213 Abs. 2 BauGB mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Die Erhaltungssatzung wird im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten. Hier werden auch Auskünfte über den Inhalt der Erhaltungssatzung erteilt.
Die Erhaltungssatzung wurde im Amtsblatt am 7. März 2013 bekannt gemacht.
2013/03 - Stadtbezirk Zuffenhausen - Roter Stich (Zu 239)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. April 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Zuffenhausen - Roter Stich (Zu 239)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 28. Februar 2012/10. Oktober 2012/14. Januar 2013.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 28. Februar 2012/10. Oktober 2012/14. Januar 2013.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 2. Mai 2013 in Kraft.
Abwägungsergebnis
2013/04 - Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach - Tunnelstraße (Feu 232)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 21. März 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach - Tunnelstraße (Feu 232)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 2. November 2011/5. Juli 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 2. November 2011/5. Juli 2012/24. Januar 2013.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13. Juni 2013 in Kraft.
2013/05 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Bellingweg/Reichenbachstraße (Ca 283/1.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Bellingweg/Reichenbachstraße (Ca 283/1.1)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 10. Dezember 2012/15. März 2013/27. Mai 2013.
Es gilt die Begründung vom 10. Dezember 2012/15. März 2013/27. Mai 2013.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 27. Juni 2013 in Kraft.
2013/06 - Stadtbezirk Sillenbuch - Kernenblickstraße/Trossinger Straße (Si 65.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 4. Juli 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Sillenbuch - Kernenblickstraße/Trossinger Straße (Si 65.1)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 8. November 2011/1. Oktober 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 8. November 2011/1. Oktober 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Juli 2013 in Kraft.
Abwägungsergebnis
2013/07 - Stadtbezirk Möhringen - Sigmaringer Straße Teil I (Hansa Verwaltungsgebäude) (Mö 234)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 4. Juli 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Möhringen - Sigmaringer Straße Teil I (Hansa Verwaltungsgebäude) (Mö 234)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 30. November 2012.
Es gilt die Begründung vom 30. November 2012.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Juli 2013 in Kraft.
2013/08 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Dorotheen-/Karlstraße (Stgt 235)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Dorotheen-/Karlstraße (Stgt 235)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 21. November 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 21. November 2012 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 26. April 2013.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Juli 2013 in Kraft.
2013/09 - Stadtbezirk Stuttgart-Süd - Hasenstraße (Stgt 232)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Süd - Hasenstraße (Stgt 232)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 22. Oktober 2012/17. Mai 2013.
Es gilt die Begründung vom 22. Oktober 2012/17. Mai 2013.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Juli 2013 in Kraft.
2013/10 - Stadtbezirk Feuerbach - Stresemannstraße/Rheinstahlstraße (Feu 253)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 24. Juli 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Feuerbach - Stresemannstraße/Rheinstahlstraße (Feu 253)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. September 2010/15. Februar 2011/19. Juni 2013.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 1. September 2010/15. Februar 2011/19. Juni 2013.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 1. August 2013 in Kraft.
2013/11 - Stadtbezirk Vaihingen - Seerosen-/Katzenbach-/Gartenstraße Teil 1 (Vai 261.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 24. Juli 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Vaihingen - Seerosen-/Katzenbach-/Gartenstraße Teil 1 (Vai 261.1)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 10. Oktober 2012/18. Dezember 2012/10. April 2013.
Es gilt die Begründung vom 10. Oktober 2012/18. Dezember 2012/10. April 2013.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 1. August 2013 in Kraft.
2013/12 - Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteil Heumaden - Schul- und Sportgelände Schwarzäcker (Heu 62)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 26. September 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteil Heumaden - Schul- und Sportgelände Schwarzäcker (Heu 62)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 13. Juli 2011/2. April 2013.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 13. Juli 2011/2. April 2013.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. Oktober 2013 in Kraft.
2013/13 - Stadtbezirk Zuffenhausen - Stammheimer/Gottfried-Keller-Straße, 1. Abschnitt (Zu 229.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 17. Oktober 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Zuffenhausen - Stammheimer/Gottfried-Keller-Straße, 1. Abschnitt (Zu 229.1)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20. Februar 2013/8. August 2013.
Es gilt die Begründung vom 20. Februar 2013/8. August 2013.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24. Oktober 2013 in Kraft.
2013/14 - Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Richard-Wagner-Straße/Gröberstraße (Staatsministerium) (Stgt 276)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 21. November 2013 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Ost - Richard-Wagner-Straße/Gröberstraße (Staatsministerium) (Stgt 276)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 6. März 2013.
Es gilt die Begründung vom 6. März 2013/26. August 2013.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28. November 2013 in Kraft.
1998/17 - Vereinfachte Änderung Dreifelderstraße (Plie 65)
Auf Grund von §§ 10 Abs. 1 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. April 2013 folgende Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Plieningen - Dreifelderstraße 1998/17 (Plie 65)
Maßgebend ist die Änderung des Bebauungsplans des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 19. Oktober 2012/12. Februar 2013.
Es gilt die Begründung für die vereinfachte Änderung vom 19. Oktober 2012.
Von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe über umweltbezogene Informationen und der zusammenfassenden Erklärung wird unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 2. Mai 2013 in Kraft.
In Kraft getretene Bebauungspläne 2012
2012/01 - Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteil Heumaden - Nellinger Straße/Schwendestraße (Heu 57)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 26. Januar 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Sillenbuch, Stadtteil Heumaden - Nellinger Straße/Schwendestraße (Heu 57)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 17. Januar 2011/15. August 2011.
Es gilt die Begründung vom 17. Januar 2011/15. August 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 2. Februar 2012 in Kraft.
2012/02 - Stadtbezirk Möhringen - Europaplatz/Stadtteilzentrum Fasanenhof (Mö 220)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. Februar 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Möhringen - Europaplatz/Stadtteilzentrum Fasanenhof (Mö 220)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 24. Februar 2011/20. Juli 2011. Es gilt die Begründung vom 24. Februar 2011/20. Juli 2011/20. Dezember 2011/24. Januar 2012.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 23. Februar 2012 in Kraft.
2012/03 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Hofener Straße/Oppelner Straße (Ca 289)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 19. Juli 2012 im Wege des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften erneut als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Hofener Straße/Oppelner Straße (Ca 289)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 4. November 2011 / 21. Dezember 2011 / 8. Juni 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 4. November 2011 / 21. Dezember 2011 / 6. Februar 2012/8. Juni 2012.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26. Juli 2012 rückwirkend zum 15. März 2012 in Kraft.
2012/04 - Stadtbezirk Feuerbach - Heilbronner Straße (Kiefer-Areal) (Feu 249)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Feuerbach - Heilbronner Straße (Kiefer-Areal) (Feu 249)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 21. Januar 2011/30. September 2011.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 21. Januar 2011/30. September 2011.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 29. März 2012 in Kraft.
2012/05 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Medien- und Stadtteilzentrum Römerkastell/Hallschlag (Ca 288)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 29. März 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Medien- und Stadtteilzentrum Römerkastell/Hallschlag (Ca 288)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 6. Mai 2011/26. Juli 2011/30. Dezember 2011.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 6. Mai 2011/26. Juli 2011/30. Dezember 2011.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 5. April 2012 in Kraft.
2012/06 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Hegel-/Rosenbergstraße (Berufsakademie) (Stgt 196)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 29. März 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Hegel-/Rosenbergstraße (Berufsakademie) (Stgt 196)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 7. August 2009/6. Februar 2012.
Es gilt die Begründung vom 7. August 2009/6. Februar 2012.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 5. April 2012 in Kraft.
2012/07 - Stadtbezirk Vaihingen - Am Wallgraben-West II (Vai 258)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 26. April 2012 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Vaihingen - Am Wallgraben-West II (Vai 258)
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. Juli 2011/18. Oktober 2011/10. Februar 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 12. Juli 2011/18. Oktober 2011/10. Februar 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. Mai 2012 in Kraft.
2012/08 - Stadtbezirk Wangen - Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten u. a. Wangen Nord Wa 78
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 21. Juni 2012 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Wangen - Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten u. a. Wangen Nord Wa 78
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12. September 2011/12. März 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 12. September 2011/12. März 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28. Juni 2012 in Kraft.
2012/09 - Stadtbezirk Botnang - Grieg-/Eltinger Straße (Bo 111)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. Juli 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Botnang - Grieg-/Eltinger Straße (Bo 111)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 24. Juni 2010/12. Oktober 2010/19. August 2011.
Es gilt die Begründung vom 24. Juni 2010/12. Oktober 2010/19. August 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 2. August 2012 in Kraft.
2012/11 - Stadtbezirk Vaihingen - Haupt-/Emilienstraße (Vai 246)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 27. September 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Vaihingen - Haupt-/Emilienstraße (Vai 246)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 6. Oktober 2011/2. April 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 6. Oktober 2011/2. April 2012/25. Juni 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. Oktober 2012 in Kraft.
2012/12 - Stadtbezirk Stuttgart-West - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Stgt 265.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 27. September 2012 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-West - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Stgt 265.1)
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 19. April 2012/15. Mai 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 19. April 2012/15. Mai 2012/26. Juli 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. Oktober 2012 in Kraft.
2012/13 - Stadtbezirk Stuttgart-Süd - Ulmen-/Benckendorffstraße (Stgt 249)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 27. September 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Süd - Ulmen-/Benckendorffstraße (Stgt 249)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 3. Januar 2012.
Es gilt die Begründung vom 3. Januar 2012/1. Juni 2012.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an den genannten Stellen im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Baurechtsamt zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. Oktober 2012 in Kraft.
2012/14 - Stadtbezirk Bad Cannstatt - Cannstatter Pforte/Schmidener Straße (Ca 276)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. Oktober 2012 folgenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Bad Cannstatt - Cannstatter Pforte/Schmidener Straße (Ca 276)
Maßgebend ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 6. Mai 2011/17. Oktober 2011/8. März 2012. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 6. Mai 2011/17. Oktober 2011/8. März 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 2. November 2012 in Kraft.
2012/15 - Stadtbezirke Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost - Rosensteintunnel/Leuzetunnel (Ca 264)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 25. Oktober 2012 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirke Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost - Rosensteintunnel/Leuzetunnel (Ca 264)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 6. Juni 2011/31. Januar 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 6. Juni 2011/31. Januar 2012 und der Landschaftspflegerische Begleitplan vom 3. Juni 2011/31. Januar 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 2. November 2012 in Kraft.
2012/16 - Stadtbezirk Stuttgart-Süd - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Stgt 265.3)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. Dezember 2012 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Stuttgart-Süd - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (Stgt 265.3)
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 3. Juli 2012.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 3. Juli 2012/12. November 2012.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13. Dezember 2012 in Kraft.
In Kraft getretene Bebauungspläne 2011
2011/01 - Stadtbezirk Feuerbach - Kindertageseinrichtung Weilimdorfer Straße (Feu 254)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
§ 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 27. Januar 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Feuerbach - Kindertageseinrichtung Weilimdorfer Straße (Feu 254)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 16. Februar 2010/7. Dezember 2010.
Es gilt die Begründung vom 16. Februar 2010.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. Februar 2011 in Kraft.
2011/02 - Stadtbezirk Nord - S 21, Teilgebiet C 1, Teilbereich Stgt 151.1
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
§ 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 27. Januar 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Nord - S 21, Teilgebiet C 1, Teilbereich Stgt 151.1
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 21. Juni 2010/19. November 2010. Es gilt die Begründung vom 21. Juni 2010/19. November 2010.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Stuttgart wurde nach §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst. Die Darstellung Grünfläche Parkanlage und Gemischte Baufläche wurde berichtigt in Sonstige Gemeinbedarfsfläche Umnutzung (2,73 ha).
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. Februar 2011 in Kraft.
2011/03 - Stadtbezirk Zuffenhausen - Unterländer Straße zwischen Ludwigsburger und Bietigheimer Straße (Zu 245)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 24. Februar 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Zuffenhausen - Unterländer Straße zwischen Ludwigsburger und Bietigheimer Straße (Zu 245)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. März 2010.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 1. März 2010.
Im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans (Zu 245) wurde die Erhaltungssatzung Zu 3 Unterländer Straße (rechtsverbindlich seit 30. September 1988) aufgehoben.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. März 2011 in Kraft.
2011/04 - Stadtbezirk Vaihingen - Liebknecht-/Robert-Koch-Straße (Vai 253)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
§ 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 24. Februar 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Vaihingen - Liebknecht-/Robert-Koch-Straße (Vai 253)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20. April 2010/6. Juli 2010/16. Dezember 2010.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 20. April 2010/16. Dezember 2010.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. März 2011 in Kraft.
2011/05 - Stadtbezirk Vaihingen - Katzenbachstraße (Vai 249)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Mai 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Vaihingen - Katzenbachstraße (Vai 249)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 2. September 2010/19. Oktober 2010/14. Januar 2011.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 2. September 2010/19. Oktober 2010/14. Januar 2011.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19. Mai 2011 in Kraft.
2011/06 - Stadtbezirk Wangen - Ulmer Straße (Bozelen) (Wa 68)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 12. Mai 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Wangen - Ulmer Straße (Bozelen) (Wa 68)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 27. Juli 2010/2. Februar 2011.
Es gilt die Begründung vom 27. Juli 2010/2. Februar 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19. Mai 2011 in Kraft.
2011/07 - Stadtbezirk Weilimdorf - Gewerbegebiete Weilimdorf/Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a. (Weil 239)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 9. Juni 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Weilimdorf - Gewerbegebiete Weilimdorf/Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a. (Weil 239)
Maßgebend ist der Bebauungsplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20. August 2010/18. Januar 2011. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 20. August 2010/18. Januar 2011.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24. Juni 2011 in Kraft.
2011/09 - Stadtbezirk Botnang - Am Fußweg Kullenberg-/Aspenwaldstraße (Bo 110)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 7. Juli 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Botnang - Am Fußweg Kullenberg-/Aspenwaldstraße (Bo 110)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15. Juli 2010.
Es gilt die Begründung vom 15. Juli 2010.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt. Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 14. Juli 2011 in Kraft.
2011/10 - Stadtbezirk West - Oberer Hasenberg Nordhang (Stgt 230)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 7. Juli 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk West - Oberer Hasenberg Nordhang (Stgt 230)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 18. Januar 2011.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 18. Januar 2011/20. Mai 2011.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt. Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 14. Juli 2011 in Kraft.
2011/11 - Stadtbezirk Mühlhausen, Stadtteil Hofen - Hopfenseeweg (Ho 46)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 7. Juli 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Mühlhausen, Stadtteil Hofen - Hopfenseeweg (Ho 46)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 28. Mai 2010/20. Dezember 2010.
Es gilt die Begründung vom 28. Mai 2010/30. März 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
- Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 14. Juli 2011 in Kraft.
2011/12 - Stadtbezirk Wangen - Gewerbepark Kesselstraße/Heiligenwiesen (Wa 61)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 27. Juli 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Wangen - Gewerbepark Kesselstraße/Heiligenwiesen (Wa 61)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 5. Mai 2010/28. September 2010/8. April 2011/22. Juni 2011.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 5. Mai 2010/28. September 2010/8. April 2011/22. Juni 2011.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt. Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. August 2011 in Kraft.
2011/13 - Stadtbezirk Stammheim - Poppenweilerstraße (Sta 117.1)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 6. Oktober 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Stammheim - Poppenweilerstraße (Sta 117.1)
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 10. August 2010/18. Januar 2011.
Es gilt die Begründung vom 10. August 2010/18. Januar 2011/24. Mai 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13. Oktober 2011 in Kraft.
2011/15 - Stadtbezirk Vaihingen - Gärtnerei Elsäßer/Katzenbachstraße (Vai 256)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 17. November 2011 folgenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Stadtbezirk Vaihingen - Gärtnerei Elsäßer/Katzenbachstraße (Vai 256)
Maßgebend ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15. Februar 2011. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 15. Februar 2011/28. Juni 2011 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 20. Dezember 2010.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans, sowie der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24. November 2011 in Kraft.
2011/16 - Stadtbezirk Degerloch Löffel-/Schrempfstraße (De 111)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 6. Juni 2011.
Es gilt die Begründung vom 6. Juni 2011/27. Oktober 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2011 in Kraft.
2011/17 - Stadtbezirk Stuttgart-Nord - Oberer Hoppenlauweg/Herdweg (Stgt 246)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20. April 2011.
Es gilt die Begründung vom 20. April 2011/24. Oktober 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2011 in Kraft.
2011/18 - Stadtbezirk Stuttgart-Mitte - Jägerstraße (IHK) (Stgt 257)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 folgenden Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20. Mai 2011/2. August 2011.
Es gilt die Begründung vom 20. Mai 2011/2. August 2011 mit redaktionellen Ergänzungen vom 20. Oktober 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2011 in Kraft.
2011/19 - Stadtbezirk Weilimdorf - Wohnbebauung Oppenheimer Straße (Weil 237)
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 folgenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen:
Maßgebend ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 10. August 2009. Es gilt die Begründung vom 10. August 2009/16. November 2011.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Das Original des Bebauungsplans und seine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten.
Auskünfte nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB über den Inhalt des Bebauungsplans und Beratung zu Bauvorhaben werden beim Baurechtsamt, Eberhardstraße 33, 1. OG, Bürgerservice Bauen, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten erteilt.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2011 in Kraft.