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Landeshauptstadt Stuttgart

Wohnen

Bündnis für Wohnen

Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Wohnungswirtschaft für gutes und bezahlbares Wohnen wurden im März 2024 vom Gemeinderat beschlossen. Die Vereinbarung führt das bisherige „Bündnis für Wohnen“ fort, dessen Laufzeit am 31. Dezember 2021 endete.

Stadt, Wohnungsbauunternehmen, Baugenossenschaften und Interessensverbände arbeiten zusammen, um bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu schaffen.

In intensiven Austauschgesprächen mit Oberbürgermeister Dr. Nopper und zahlreichen Fachgesprächen der „Arbeitsgruppe Grundstücksvergabe, Planen & Bauen“ unter Leitung von Bürgermeister Pätzold und Bürgermeister Fuhrmann sowie der „Arbeitsgruppe Wohnen für Alle“ unter Leitung der Sozialbürgermeisterin Dr. Sußmann wurden wichtige Themen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wohnungswirtschaft erarbeitet und dazu gemeinsame Vereinbarungen getroffen.

Dabei geht es um ökonomische, soziale und ökologische Aspekte des Wohnens in der Zukunft. 

Potential für 20.000 neue Wohnungen bis 2033

So hat sich die Stadt ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2033 soll der Bau von 20.000 neuen Wohnungen ermöglicht werden. Bei städtischen Flächen sollen dabei relevante Anteile nicht nur Baugenossenschaften, genossenschaftlich orientierten Unternehmen sowie der  Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) angeboten, sondern darüber hinaus auch Immobilienunternehmen zugänglich gemacht werden, wenn sie relevante Zusagen bei Belegungsrechten machen. Im Wohnungsbestand sollen die bisher 16.300 geförderten Wohnungen und 19.000 Wohnungen mit städtischem Belegungsrecht gehalten und perspektivisch ausgebaut werden.

Für eine verbesserte Umsetzung in den konkreten Bauverfahren sind folgende Maßnahmen vorgesehen: sogenannte Projektstartergespräche zwischen der Wohnungswirtschaft und der Stadt, die Fortführung des Runden Tisches beim Baurechtsamt sowie die Erweiterung des Unterausschusses Wohnungsbau im zukünftigen Beirat Wohnungsbau um sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner.

Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Auch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) wird modifiziert. Es betrifft Bauvorhaben auf privaten Grundstücken, bei denen neues Planrecht eine höhere Grundstücksausnutzung ermöglicht und dadurch Wertsteigerungen entstehen. Die Änderungen am SIM beinhalten folgende Anpassungen:

  • In Zukunft müssen auf diesen Arealen 30 Prozent der Wohnungen im Segment des Sozialmietwohnungsbaus nachgewiesen werden (mit 40 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete). Das sind 10 Prozent mehr als bisher festgelegt.
  • Weitere 10 Prozent werden im Bereich des mietpreisgedämpften Wohnungsbaus gefordert (mit 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete), alternativ sind hier auch von der Stadt geförderte Eigentumswohnungen möglich.
  • Für 40 Prozent der neu errichteten Wohnungen sind somit Begrenzungen der Mieten in Zukunft möglich. Das ist ein wichtiger Beitrag um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.

Darüber hinaus erweitert die Stadt ihre Wohnbauförderung: Über die gewährte Grundstücksverbilligung hinaus wird es eine zusätzliche städtische Förderung über 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für neu errichtete Sozialmietwohnungen geben. Wohnbauprojekte, die aus wirtschaftlichen Gründen zurückgestellt wurden, könnten damit wieder angestoßen werden. 

Die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Wohnen für Alle“ des Sozialreferats sieht unter anderem die Schaffung von inklusiven Quartieren vor, die als wichtiger Bestandteil der sozialen Quartiersentwicklung angesehen werden, um Menschen in unterschiedlichen sozialen Lebenslagen und Lebenssituationen Wohnraum anzubieten.

Im Programm WohnenPlus wurde das Ziel gesetzt, pro Jahr 20 Wohnungen zu erstellen. WohnenPlus ist ein städtisches Programm, das Garantieverträge für die Eigentümer von Wohnungen vorsieht. Mit WohnenPlus können jetzt auch private Wohnungsunternehmen das Programm in Anspruch nehmen. Des Weiteren soll der Anteil von barrierefreien und altersgerechten Wohnungen erhöht werden, um den zukünftig notwendigen Bedarf in diesem Bereich abzudecken.

Im Fokus klimaneutrale Stadtentwicklung

Mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 setzt sich die Landeshauptstadt ein ehrgeiziges Ziel. Die kommunale Wärmeplanung, die im Dezember 2023 vom Gemeinderat beschlossen wurde, gibt dabei eine wichtige Orientierung für die Zukunft der Wärmeversorgung von Wohnungen.

Gemeinsam wird zwischen der Landeshauptstadt und den Bündnispartnern eine Energiepartnerschaft geschlossen: Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden sowie die klimaneutrale Energieversorgung in den Stadtquartieren sind dabei zwei zentrale und wichtige Bausteine; flankiert von finanziellen Zuschüssen für die energetische Gebäudesanierung von Seiten der Stadt sowie der Verpflichtung der Wohnbauunternehmen in ihre Wohnungsbestände zu investieren.

Zukunft der Partnerschaft im Blick

Die Kooperation „Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Wohnungswirtschaft für gutes und bezahlbares Wohnen“ wurde am 25. Juli 2024 getroffen. Unterzeichnet wurde das Grundlagenpapier von Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Wohnungsunternehmen (ARGE) sowie des Verbands der Immobilienwirtschaft Stuttgart e.V. (IWS).

Die Vereinbarungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2025. Noch im Jahr 2025 findet ein gemeinsames Treffen zwischen der Landeshauptstadt und der Stuttgarter Wohnungswirtschaft statt, um die Grundlagen der Zusammenarbeit weiterzuführen und für die zukünftigen Herausforderungen beim Thema Wohnungsbau gemeinsame Lösungen zu entwickeln. 

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