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Landeshauptstadt Stuttgart

Gesundheitsamt

Anzeige einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage

Sie sind Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder einer Nichttrinkwasseranlage und möchten diese dem Gesundheitsamt nach §§ 11, 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) anzeigen? Sie können die Anzeige online oder schriftlich stellen:

  • Sie reichen die Anzeige beim Gesundheitsamt ein.
  • Das Gesundheitsamt nimmt die Anzeige entgegen.
  • Es erfolgt im Normalfall keine Rückmeldung an den Betreiber.

Eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage online anzeigen

Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage können diese dem Gesundheitsamt nach §§ 11 , 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) online anzeigen.

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