Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Führen von
- Taxen
- Mietwagen
- PKW im gebündelten Bedarfsverkehr
- Pkw im Linienverkehr
- Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenkraftwagen, wenn Sie die Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern
Hinweis: Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Hinweis: Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den Antrag stellen Sie bei der Führerscheinstelle der Stadt Stuttgart, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben.
Online-Service
Hinweise zur Onlineantragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Antragstellung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantwortlich.
Voraussetzungen
- Besitz des Kartenführerscheins
- Vorbesitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenkraftwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenkraftwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- Nachweis der Fachkunde für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr (aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen wird der Nachweis aktuell nicht verlangt)
- Nachweis der Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe bei Krankenkraftwagen
Vorgehen
Sie können den Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle abgeben oder diesen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle übersenden. Die Führerscheinstelle holt ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- in Deutschland ausgestellter Kartenführerschein (falls Sie noch einen alten Führerschein haben, müssen Sie diesen erst umtauschen)
- nur bei Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- nur bei Taxen, Mietwagen und Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr: Nachweis der Fachkunde (aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen wird der Nachweis aktuell nicht verlangt)
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
Diese Untersuchung können Sie beispielsweise durchführen lassen von:- einem Augenarzt oder einer Augenärztin
- einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- ärztliche Eignungsbescheinigung
Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- leistungspsychologisches Gutachten
In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre- Belastbarkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Orientierungsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
- ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
- ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie auf Anordnung der Führerscheinstelle mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Formulare
Gebühren
Fahrgastbeförderung - Ersterteilung (32-33.3)
Kosten: 55,60 Euro
Sonderregelung:
- Wenn Ihr bisheriger Führerschein noch in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss fallen hierfür zusätzlich 24,00 € Gebühr an
- In den Gebühren sind die für die Einholung des Führungszeugnisses sowie des Auszuges aus dem Verkehrszentralregister entstehenden Kosten bereits enthalten.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fahrgastbeförderung - Verlängerung
Kosten: 51 Euro
Sonderregelung: In den Gebühren sind die für die Einholung des Führungszeugnisses sowie des Auszuges aus dem Verkehrszentralregister entstehenden Kosten bereits enthalten.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsgrundlage
§ 48 FeV
Ihr Kontakt zu uns:
Konzessionen zur gewerblichen Personenbeförderung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten, Rettungsdienstrecht
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Anschrift & Erreichbarkeit
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Krailenshaldenstraße 30
70469 Stuttgart
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0711 21693159Taxi- und Mietwagenkonzessionen/Förderprogramm Rolli-Taxen
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Dienstag | 08:00 – 12:00 |
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Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 |
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Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 |
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