Wenn Sie beabsichtigen, die Lage, die Beschaffenheit oder den Betrieb Ihrer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage zu ändern, müssen Sie hierfür eine immissionsschutzrechtliche Änderungsanzeige beantragen.
Dies gilt auch, wenn Sie Ihre immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage stilllegen wollen.
Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Änderung bei der Unteren Immissionsschutzbehörde im Amt für Umweltschutz einzureichen.
Online-Service
Beantragen Sie Ihre Immissionsrechtliche Änderungsanzeige bequem online.
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Rechtsgrundlage
Immissions-, Bodenschutz-, Wasserbehörde- und Abfallrechtsbehörde
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